Gefährliche Abwässer behandeln – ein Fall für unsere CP-Anlage
In unserer chemisch-physikalischen Aufbereitungsanlage (CP-Anlage) behandeln wir Abwässer mit Beimischungen aus Ölen und Fetten oder Schwermetallen. Im Wesentlichen handelt es sich um
- Öl-in-Wasser-Emulsionen,
- Sandfangrückstände und Ölabscheiderinhalte,
- Öl-Wasser-Gemische,
- Schlämme aus Öl-Trennanlagen,
- Konzentrate und Spülwasser,
- Deponiesickerwässer.
Unsere Behandlungsstrategie ist darauf ausgerichtet, die Schadstoffe durch chemische und physikalische Reaktionen abzutrennen und für eine umweltverträgliche Entsorgung im festen oder flüssigen Medium aufzukonzentrieren. Das gereinigte Abwasser wird in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet.
Nach einer umfangreichen Prüfung im Labormaßstab wird der Behandlungsablauf festgelegt. Die Behandlung erfolgt chargenweise in geschlossenen Reaktionsbehältern durch chemisch-physikalische Prozesse. Der anfallende Schlamm wird in Kammerfilterpressen entwässert. Das gereinigte Abwasser wird vor der Einleitung beprobt. Die Einhaltung der Grenzwerte wird von einem akkreditierten Fremdlabor überwacht.
Mit unserer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage gewährleisten wir Ihnen ein hohes Maß an Entsorgungssicherheit bei der Beseitigung von Abwässern.
Abfallarten
Alle genehmigten Abfälle sind im Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb aufgelistet.
Entsorgungsanlage
Berlin Recycling GmbH
BT CP-Anlage
Freiheit 24/25
13597 Berlin–Spandau
Hier finden Sie unseren Standorte
Nachweisführung
Die Nachweisführung der Entsorgung erfolgt gemäß den Vorgaben des KrW-/AbfG und der NachwV, d. h., für gefährliche Abfälle ist als Vorabunterlage ein Entsorgungsnachweis (EN) bzw. Sammelentsorgungsnachweis (SN) zu führen. Die Verbleibsnachweisführung erfolgt mittels Begleitschein sowie zusätzlich im Rahmen der Sammlung mittels Übernahmeschein.
Gemäß betrieblicher Regelung erfolgt die Entsorgung von nichtgefährlichen Abfällen mittels vereinfachten Nachweises bzw. Sammelnachweises. Der Verbleib ist durch Übernahmescheine zu dokumentieren.
Die Entsorgungsanlage besitzt den Beseitigungsstatus und ist nach §7 Abs. 1 Nr. 1 Nachweisverordnung freigestellt. Die Bearbeitung von EN erfolgt gemäß §7 im privilegierten Verfahren. Sammelentsorgungsnachweise können nur im gesetzlich vorgegebenen Rahmen im privilegierten Verfahren erstellt werden.
Annahme Grenzwerte der CP-Anlage
Vor der 1. Anlieferung muss das Abwasser auf folgende Parameter beprobt und die Analyse mit dem Entsorgungsnachweis eingereicht werden:
- pH-Wert: 6 – 10
- Chrom (VI) < 200 mg/l
- Cyanid leicht freisetzbar < 0,1 mg/l
- Nitrit < 200 mg/l
- Arsen < 0,1 mg/l
- Quecksilber < 0,05 mg/l
- AOX < 10 mg/l
- chlorierte Kohlenwasserstoffe < 200 mg/l
- PCB < 10 mg/l
- Sulfid < 20 mg/l
- Ölanteil < 50%
Öffnungszeiten der Anlage
Montag bis Freitag 7.00 - 15.00 Uhr
Zusätzliche Annahmezeiten nach telefonischer Absprache: Tel.: 030/609720-616 oder 0176/10273812.


