Sie haben Datenträger mit sensiblem Material, die Sie entsorgen möchten? Wir bieten Ihnen verschiedene Lösungen für die Aktenvernichtung an: Sowohl für Papierakten als auch elektronische Datenträger haben wir eine datenschutzsichere Entsorgung im Angebot. Unsere Leistungen sind dabei flexibel auf Ihre Bedürfnisse anpassbar. Weil der gesamte Prozess nach den Richtlinien der DIN 66399 abläuft, müssen Sie keine Sorgen um die Sicherheit Ihrer vertraulichen Daten haben.

Hinweis: Wir entsorgen in Berlin. In Brandenburg nur auf Anfrage.

Kein Gewerbekunde? Dann informieren Sie sich bitte über unsere Aktenvernichtung für Privatpersonen und die Wohnungswirtschaft.

Unsere Tonne für die Aktenvernichtung

Informationen zu unserer Tonne

  Tonne zur Entsorgung von Papierakten

verfügbare Tonnengrößen und Preise netto zzgl. gültiger MwSt.

  • 240 Liter (Metallbehälter) 42,00 €
  • 416 Liter (Metallbehälter) 59,00 €
  • 1.100 Liter (Kunststoffbehälter) 92,00 €
Leerungsrhythmus
  • wöchentlich
  • 14-tägig
  • 4-wöchentlich
  • auf Abruf
  • einmalig
Vertragslaufzeit keine Vertragsbindung
Transportkosten 25,50 € zzgl. gültiger​​​​​​​ MwSt. (einmal jährlich)
Tonnenmiete 7,50 € zzgl. gültiger​​​​​​​ MwSt. pro Monat und Tonne
(entfällt bei regelmäßiger Leerung mind.
einmal pro Quartal)
Lieferzeit Terminvereinbarung


Zur Bestellung


Tonnengrößen

Tonne für Aktenvernichtung 240lTonne für Aktenvernichtung 416lTonne für Aktenvernichtung 1100l

Mengenangaben

So viele Ordner passen ungefähr in eine Tonne:

  • 240 l = 30 Ordner
  • 416 l = 50 Ordner
  • 1100 l = 100 Ordner

Vertragsinformationen

Sie können die Abholung sowohl in einem festgelegten Rhythmus als auch auf Abruf durchführen lassen. Je nach Häufigkeit der Leerung wird zusätzlich zu den Entsorgungskosten und Transportentgelten noch eine Tonnenmiete von 7,50 € (zzgl. aktuell gültiger​​​​​​​ Mehrwertsteuer, erster Monat frei) fällig. Die Tonnenmiete entfällt, wenn die Leerung mindestens einmal im Quartal erfolgt.

Bezahlung

Die Rechnungslegung erfolgt, je nach gewähltem Leerungsrhythmus, monatlich oder kurzfristig nach Auftragserbringung. Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, ziehen wir das Entgelt ein. Die Rechnung erhalten Sie per Post.

Unsere Zusatzservices

Sie haben die zu entsorgenden Akten bereits zusammengetragen, aber keine Kapazitäten, diese zu entsorgen? Unsere Mitarbeiter übernehmen die Befüllung der Tonne für Sie. Damit können Sie sich um die wichtigen Dinge kümmern, statt Ihre Zeit mit alten Unterlagen zu verbringen. Für die Befüllung berechnen wir Ihnen 20,00 € netto zzgl. aktuell gültiger​​​​​​​ MwSt. pro Arbeitsstunde und Mitarbeiter.

Kontakt zu unserem Serviceteam

Gerne beraten wir Sie persönlich zu unseren Dienstleistungen rund um das Thema Aktenvernichtung. Sie erreichen Ihre Ansprechpartner montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr unter der Telefonnummer (030) 60 97 20 19. Für eine Beratung per E- Mail schreiben Sie bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Per Fax erreichen Sie unsere Mitarbeiter unter (030) 60 97 20 46.

Was kann in der Aktenvernichtungstonne entsorgt werden?

  • Aktenorder aus Pappe mit Metallbestandteilen
  • Dokumentenmappen aus Papier oder Pappe
  • Hefter aus Papier
  • geringe Mengen Klarsichtfolie (nicht jede Seite)

Was kann nicht in der Aktenvernichtungstonne entsorgt werden?

  • Hefter aus Kunststoff
  • elektronische Datenträger (CDs, DVDs, Festplatten, Magnetbänder, Mikrofiche, Mikrofilme und Röntgenbilder): Nutzen Sie dafür unsere Tonne für die Datenträgervernichtung
  • große Mengen Klarsichtfolie

Ihre Daten sind sicher – DIN-Zertifizierte Vernichtung

Weil Ihre Akten sensible Daten enthalten, sorgen wir dafür, dass sie zu keinem Zeitpunkt von Unbefugten eingesehen werden können. Deshalb ist unsere sichere Tonne für die Aktenvernichtung abschließbar. So können Sie bis zur Abholung sicherstellen, dass keine unautorisierte Einsichtnahme geschehen kann. Unser Transport der Tonnen in Berlin wird genau protokolliert, sodass eine lückenlose Dokumentation möglich ist.

Die gesammelten Akten werden in eine nach DIN 66399 zertifizierte Anlage gebracht. Dort werden die Aktenordner mittels eines Magneten von den Metallbestandteilen befreit. Anschließend schreddert die Anlage die Akten in kleine Teile, die eine Fläche von 320 mm² nicht überschreiten. Das entspricht ungefähr kleinen quadratischen Schnipseln mit einer Seitenlänge von 1,8 Zentimetern. Das so entstandene “Aktenkonfetti” wird im Anschluss noch einmal verwirbelt. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit, dass zusammengehörige Schnipsel nebeneinander liegen, verringert.

Die geschredderten Akten werden verpresst und gelangen, nunmehr ihres Informationsgehaltes beraubt, in die Wiederverwertung. Aus den Ballen, die in der Papierwirtschaft “Bunte Akten” genannt werden, entstehen zumeist Hygienepapiere.

Welche Bestimmungen umfasst die DIN 66399?

Die Deutsche Norm 66399 beschäftigt sich mit der Datenträgervernichtung. Sie definiert verschiedene Bereiche rund um die Entsorgung von Datenträgern. Dazu legt sie drei Schutzklassen fest, anhand derer die auf den Datenträgern festgehaltenen Informationen eingeordnet werden. Zusätzlich legt sie Sicherheitsstufen fest, die für die Vernichtung von Datenträgern anwendbar sind. Zu guter Letzt liefert die DIN 66399 eine Klassifizierung von Trägermaterialien. Es ist dabei interessant zu wissen, dass die höheren Sicherheitsstufen (ab 4 aufwärts) für besonders sensible Daten, etwa Unterlagen zu Zeugenschutzprogrammen oder geheimdienstlichen Aktivitäten, relevant sind. Für die meisten Anwendungszwecke reicht die Sicherheitsstufe 3 aus.

Schutzklassen nach DIN 66399

Die Norm legt drei Schutzklassen fest, nach denen sich die Daten klassifizieren lassen. So kann in der Aktenvernichtung das Wirtschaftlichkeitsprinzip Anwendung finden: Nur in wenigen Fällen ist es notwendig, die Datenträger in feinen Staub zu verwandeln. Die Schutzklassen sind:

  • Schutzklasse 1 – normaler Schutzbedarf. Trifft auf interne Daten zu, die einem
    größeren Personenkreis zugänglich sind (z.B. Unternehmenskorrespondenz).
  • Schutzklasse 2 – hoher Schutzbedarf. Trifft auf vertrauliche Daten zu, deren
    Offenlegung gegen Vertragsabsprachen oder Gesetze verstoßen würde (z.B.
    Personalakten).
  • Schutzklasse 3 – sehr hoher Schutzbedarf. Trifft auf geheime Daten zu, deren
    Veröffentlichung weitreichende Folgen hätte (z.B. Geheimdienstakten).

Sicherheitsstufen nach DIN 66399

Die Norm legt sieben Sicherheitsstufen fest. Diese unterscheiden sich in der Anforderung an
die Zerkleinerung der Datenträger. Je höher die Sicherheitsstufe, umso kleiner müssen die
Überreste des Informationsträgers sein.

Materialklassifizierung nach DIN 66399

Die Norm unterscheidet zwischen sechs verschiedenen Arten von Datenträgern. Jede Art
der Datenträger trägt ein Kürzel.

Kürzel Definition Beispiele
P Informationen sind in Originalgröße dargestellt Papierakten, Plakate, sonstige Druckerzeugnisse
F Informationen sind in verkleinerter Form dargestellt Mikrofiche, Mikrofilm, Filmbänder
O Informationen sind auf optischen Datenträgern gespeichert CD, DVD
T Informationen sind auf magnetischen Datenträgern gespeichert Disketten, Magnetbänder
H Informationen sind auf Festplatten mitmagnetischem Datenträger gespeichert herkömmliche Festplatte
E Informationen sind auf elektronischen Datenträgern gespeichert Flash-Speicher, SSD-Festplatte, Chipkarte

Weitere Fragen zur Aktenvernichtung

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Der Gesetzgeber legt verschiedene Aufbewahrungsfristen fest. Dabei beziehen sich die meisten Vorschriften auf kaufmännische Zusammenhänge. Insbesondere für Akten, die eine steuerliche Bewandtnis haben, gilt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Andere Dokumente, zum Beispiel Geschäftskorrespondenz, müssen dagegen nur sechs Jahre aufbewahrt werden. Für Privatpersonen gilt im Allgemeinen eine Aufbewahrungsfrist von 24 Monaten für Rechnungen und Zahlungsbelege.

Wann kann ich die Aktenvernichtung vornehmen?

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres. Das bedeutet, dass im Jahr 2018 die meisten Unterlagen aus dem Jahrgang 2007 der Aktenvernichtung zugeführt werden können. Beachten Sie jedoch, dass im Einzelfall abgeänderte Aufbewahrungsfristen gelten können.

Wo kann ich Dokumente zur Aktenvernichtung selbst anliefern?

Eine Selbstanlieferung kostet 0,26 € netto zzgl. aktuell gültiger​​​​​​​ MwSt. pro kg, bei einer Menge unter 100 kg erheben wir ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15,00 € netto zzgl. aktuell gültiger​​​​​​​ MwSt.. Eine Selbstanlieferung würde nicht zu uns in die Monumentenstr. erfolgen, sondern nach Berlin-Neukölln. Eine genaue Bezeichnung und Adresse würden Sie bei einer Bestellung separat mitgeteilt bekommen, sowie eine Auftragsnummer zur Bestätigung. Damit sind Sie dann vor Ort angemeldet. Sie brauchen vor Ort nicht bar bezahlen. Sie erhalten eine Rechnung per Post.

Wenn Sie geringe Mengen aus Ihrem Aktenvernichter anliefern möchten, können Sie dies bei den Recyclinghöfen der BSR tun.

Sie haben weitere Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Sie erreichen Ihren persönlichen Ansprechpartner auf folgenden Wegen:


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