Wenn am Rhein die Aktenschränke überquellen, ist es Zeit für die Aktenvernichtung. Wir sind der richtige Ansprechpartner für die sichere Aktenvernichtung für Privathaushalte und Unternehmen. Mit unserem Service gehen Sie sicher, dass die Dokumente nicht rekonstruierbar sind. Alle Informationen zur Aktenvernichtung in Köln finden Sie hier.

Unsere Datenschutztonnen für die Aktenvernichtung in Köln

Informationen zu unserer Tonne

  Tonne zur Entsorgung von Papierakten

verfügbare Tonnengrößen 

  • 240 Liter (Metallbehälter) 
  • 600 Liter (Metallbehälter) 
Leerungsrhythmus
  • 14-täglich
  • alle 4 Wochen
  • einmalig
Vertragslaufzeit keine Vertragsbindung
Transportkosten keine
Tonnenmiete keine
Lieferzeit Terminvereinbarung

 

Tonnengrößen

Tonne für Aktenvernichtung 240lTonne für Aktenvernichtung 600l

Mengenangaben für die Aktenvernichtungstonnen

Ihnen stehen zwei verschiedene Behälter zur Verfügung. Im kleineren, 240 Liter fassenden Behälter können Sie etwa 30 Aktenordner entsorgen. Der größere Container fasst 600 Liter und bietet somit Platz für etwa 60 Ordner. Die Behälter bestehen aus Metall und verfügen über einen abschließbaren Deckel. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Unterlagen vor dem Zugriff Unbefugter sicher sind.

Vertragsinformationen

Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Optionen. Sie können die Aktenvernichtung einmalig in Auftrag geben oder eine wiederholte Abholung vereinbaren. Im zweiten Fall haben Sie die Wahl zwischen einer 14-täglichen oder monatlichen Leerung.

Bezahlung

Je nachdem, wie oft wir Ihre Aktenvernichtungstonne leeren, stellen wir Ihnen monatlich oder kurz nach Leistungserbringung eine Rechnung aus. Sie bekommen die Rechnung per Post oder E-Mail zugestellt. Auf Wunsch ziehen wir den Rechnungsbetrag per Lastschrift von Ihrem Konto ein.

Kontakt aufnehmen

Haben Sie noch Fragen zur Aktenvernichtung im Raum Köln, nehmen Sie gern mit unseren Servicemitarbeitern Kontakt auf. Wir sind per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erreichbar. Telefonisch können Sie uns montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr unter der Nummer (0800) 000 88 91 erreichen.

Was gehört in den Behälter?

Der Behälter ist für Aktenordner und Mappen aus Pappe sowie lose Dokumente vorgesehen. Klarsichthüllen und Kunststoffmappen sowie Datenträger wie DVDs und Festplatten dürfen nicht eingefüllt werden.

Aktenvernichtung und Datenschutz

Weil die Dokumente vertrauliche Informationen enthalten können, ist der Datenschutz bei der Aktenvernichtung sehr wichtig. Der Gesetzgeber hat deshalb Bestimmungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Nachfolger DSGVO festgelegt. Unser gesamter Prozess, vom Transport über die Vernichtung bis hin zum Recycling, entspricht den Vorgaben des Gesetzgebers. 

Bevor wir die gesammelten Akten vernichten, werden sie von Metall und Kunststoffen befreit. Dann schreddert die Anlage die Unterlagen in kleine Schnipsel von der Größe eines Daumennagels. Mitunter werden die Schnipsel im Anschluss verwirbelt, damit eine Wiederherstellung der Daten nicht gelingt. Das so entstandene Gewirr an Papierschnipseln pressen wir zu Ballen, die dem Recycling zugeführt werden. Der gesamte Prozess entspricht den Vorgaben der DIN 66399.

Regelungen der DIN 66399

Die DIN 66399 umfasst verschiedene Bestimmungen, die den Datenschutz bei der Vernichtung von Daten und Akten sicherstellen. Zum einen werden in dieser Norm verschiedene Klassifizierungen für Daten vorgenommen, zum anderen Vorgaben für den Prozess der Vernichtung gemacht. 

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3 gem. DIN 66399

Bei einer gewünschten Abweichung hiervon kontaktieren Sie uns bitte unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Schutzklassen von Informationen

Eine wichtige Unterscheidung, die in der Norm festgelegt ist, sind die Schutzklassen der in den Dokumenten enthaltenen Informationen. Die Norm unterscheidet drei Schutzklassen (1 bis 3). Die Schutzklassen orientieren sich an der Brisanz der Daten und den möglichen Schäden bei einer unerwünschten Veröffentlichung. Den Schutzklassen werden dann Sicherheitsstufen zugeordnet. Die meisten Akten, die bei Privathaushalten und Unternehmen anfallen, gehören in die Schutzklasse 1. 

Sicherheitsstufen für die Zerkleinerung

Die DIN 66399 legt sieben verschiedenen Sicherheitsstufen fest. Diese legen fest, wie stark das Dokument zerkleinert werden muss, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Je nach Schutzklasse der Dokumente können verschiedene Sicherheitsstufen angewendet werden. Für die meisten Akten genügt die Sicherheitsstufe 3, die wir auch anwenden. Die Datenvernichtung ist in dieser Klasse nur mit erheblichem Aufwand rückgängig zu machen.

Unterscheidung der Datenträger

Die Norm unterscheidet sechs verschiedene Klassen von Trägermaterialien für die Akten- und Datenträgervernichtung. Diese sind durch die Art der Speicherung gekennzeichnet:

Kürzel Definition Beispiele
P Darstellung in Originalgröße gedruckte Materialien wie Papierakten, Plakate, sonstige Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-ray
T Speicherung auf magnetischem Datenträger Diskette, Kassette, Magnetband
H Magnetische Festplatte magnetische Festplatte
E Elektronisches Speichermedium USB-Stick, SSD-Festplatte

 

Aus der Kombination der Speicherart mit der Sicherheitsstufe ergibt sich ein Kürzel für jedes zu vernichtende Material. Für unsere Aktenvernichtung wenden wir P-3 an (Zerkleinerungsstufe 3 bei Papierakten).

Fragen zur Aktenvernichtung

Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?

Wie lang ein Dokument aufbewahrt werden müssen, hängt von seinem Inhalt ab. Für verschiedene Arten von Dokumenten gelten jeweils andere Aufbewahrungsfristen. Wenn Sie sich im Einzelnen unsicher sind, sollten Sie Ihren Steuerberater um Rat bitten. Im Allgemeinen lässt sich festhalten, dass Privatpersonen ihre Unterlagen zwei Jahre, Unternehmen hingegen zehn Jahre lang aufbewahren müssen.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie unserem Blogbeitrag zum Thema Aufbewahrungsfristen für Unternehmen und private Haushalte.

Welche Sicherheitsstufe soll ich wählen?

Die in der Norm festgelegten Sicherheitsstufen gelten für Geschäftskorrespondenz ebenso wie für Geheimdienstakten. Daher sind die hohen Sicherheitsstufen für den durchschnittlichen Bedarf nicht notwendig. Akten, die mit Sicherheitsstufe 3 vernichtet werden, sind bereits nur noch unter massivem Aufwand wiederherstellbar. Daher ist diese Stufe für die meisten Zwecke ausreichend.

Kontakt bei weiteren Fragen

Besteht noch Klärungsbedarf zu unserem Service in Köln? Ihre Ansprechpartner sind auf folgenden Wegen erreichbar:

  • telefonisch: (0800) 000 88 91 (Montag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
  • per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.