Wenn die Aufbewahrungsfristen für Dokumente abgelaufen sind, kann eine Aktenvernichtung wieder Platz schaffen. Wir bieten kompetente Aktenvernichtung in Leipzig an, die Datenschutz garantiert.

Unsere Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung in Leipzig

Informationen zu unserer Tonne

  Tonne zur Entsorgung von Papierakten

verfügbare Tonnengrößen 

  • 240 Liter (Metallbehälter) 
  • 500 Liter (Metallbehälter) 
Leerungsrhythmus
  • 14-täglich
  • alle 4 Wochen
  • einmalig
Vertragslaufzeit keine Vertragsbindung
Transportkosten keine
Tonnenmiete keine
Lieferzeit Terminvereinbarung

 

Tonnengrößen

Tonne für Aktenvernichtung 240lTonne für Aktenvernichtung 500 Liter

Füllmenge der Sicherheitsbehälter

In den Behälter mit 240 Litern Volumen finden etwa 30 Aktenordner Platz. Der größere Behälter (500 l) fasst etwa 55 Ordner. Beide Tonnen bestehen aus Metall und verfügen über einen abschließbaren Deckel. Somit bleibt der Datenschutz auch gewährleistet, wenn der Behälter offen zugänglich ist. 

Informationen zum Vertrag

Sie können unseren Service einmalig oder wiederkehrend in Anspruch nehmen. Wenn Sie die zweite Option in Erwägung ziehen, haben Sie die Wahl zwischen einer 14-täglichen und monatlichen Leerung.

Bezahlung

Sie erhalten die Rechnung für unsere Dienstleistung kurz nach Leistungserbringung. Bei entsprechender Häufigkeit der Leerung kann eine Rechnungslegung auch monatlich erfolgen. Die Rechnung geht Ihnen per Post oder per E-Mail zu. Auf Wunsch ziehen wir den Rechnungsbetrag von Ihrem Bankkonto ein. 

Kontakt zu unserem Serviceteam

Um eine Anfrage zu stellen, nutzen Sie gern unser Bestellformular. Haben Sie noch weitere Fragen zur Aktenvernichtung in Leipzig? Unser Serviceteam hilft Ihnen gern weiter! Sie erreichen uns per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) und Telefon (montags bis freitags, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter (0800) 000 88 91.

Was gehört in die Behälter zur Aktenvernichtung?

Sie können in den Tonnen neben den zu vernichtenden Akten auch die Ordner sowie Mappen und Hefter entsorgen. Einzige Voraussetzung ist, dass die Ordner aus Pappe bestehen. Kunststoffmappen und - ordner können nicht in der Aktenvernichtungstonne entsorgt werden. 

Falls Sie Ihre Unterlagen in Klarsichthüllen aufbewahren, müssen diese ebenfalls aussortiert werden. Gleiches gilt für Datenträger jeglicher Art.

Garantierter Datenschutz dank zertifiziertem Verfahren

Unsere sichere Aktenvernichtung erfüllt die Bestimmungen der DIN 66399. Die Anlagen erfüllen die Standards der Norm und gewährleisten somit die Sicherheit Ihrer Daten. Während des Transports führen wir Protokoll, sodass sich die Stationen Ihrer Akten nachvollziehen lassen.

Bei der Zerkleinerung wenden wir die Sicherheitsstufe 3 an, welche eine Zerkleinerung in Partikel vorsieht, die nicht größer als 320 mm² sein dürfen. Das entspricht einem quadratischen Papierschnipsel mit einer Kantenlänge von 1,8 cm. Gegebenenfalls verwirbeln wir die Partikel, nachdem die Akten geschreddert wurden, um eine Rekonstruktion unmöglich zu machen. Anschließend werden die Schnipsel zu Ballen gepresst und als “Bunte Akten” dem Recycling zugeführt. 

Akten- und Datenträgervernichtung nach DIN 66399

Um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten, macht die DIN 66399 verschiedene Bestimmungen bezüglich der Art der Information, der Behandlung der einzelnen Datenträger sowie dem Ablauf des Prozesses der Datenvernichtung. Sie legt zum einen diverse Grundbegriffe fest. Dazu werden Schutzklassen für Daten festgelegt, Sicherheitsstufen definiert und das Material der Datenträger klassifiziert. Darüber hinaus sieht die Norm Bestimmungen für den Ablauf des Vernichtungsprozesses vor. Die Einhaltung der Standards wird durch entsprechende Zertifikate bescheinigt.

Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3 gem. DIN 66399

Bei einer gewünschten Abweichung hiervon kontaktieren Sie uns bitte unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Schutzklassen

Die Norm unterscheidet zwischen drei verschiedenen Schutzklassen. Sie unterscheiden sich durch den Schutzbedarf der jeweiligen Informationen und den möglichen negativen Folgen durch eine unerwünschte Veröffentlichung. Die drei Schutzklassen sind:

  • Schutzklasse 1 - normaler Schutzbedarf: Dabei handelt es zumeist um interne Daten, deren Veröffentlichung begrenzte negative Folgen hätte.
  • Schutzklasse 2 - hoher Schutzbedarf: Hierbei handelt es sich um vertrauliche Daten, deren Veröffentlichung erhebliche negative Auswirkungen hätte. 
  • Schutzklasse 3 - sehr hoher Schutzbedarf: Informationen, die streng geheim sind und deren Veröffentlichung Existenzen bedroht bzw. gegen Gesetze und Verträge verstößt.

Klassifizierung der Datenträger

Die DIN 66399 unterscheidet zwischen sechs verschiedenen Arten von Datenträgern:

Kürzel Definition Beispiele
P Darstellung der Informationen in Originalgröße Druckerzeugnisse
F Verkleinerte Darstellung der Informationen Mikrofilm, Filmbänder
O Speicherung der Informationen auf optischen Datenträgern CD, DVD, Blu-Ray
T Speicherung auf magnetischen Datenträgern Disketten, Magnetbänder
H Speicherung auf magnetischen Festplatten herkömmliche Festplatte
E Speicherung auf elektronischen Datenträgern Flash-Drives, SSD-Festplatten

 

Zusammen mit der Sicherheitsstufe ergibt sich die geforderte Zerkleinerung für den jeweiligen Datenträger. Die Stufe P-3 fordert bspw. eine Zerkleinerung in 320 mm² große Partikel. 

Fragen zur Aktenvernichtung

Was ist bei der Aktenvernichtung zu beachten?

Achten Sie unbedingt auf die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für einzelne Unterlagen. Diese können, je nach Art des Dokuments, zwischen zwei und 40 Jahren liegen. Informieren Sie sich im Zweifelsfall, ob Sie bestimmte Unterlagen vernichten dürfen. Im Allgemeinen liegt die Aufbewahrungsfrist für Privatpersonen bei zwei, für Unternehmen bei zehn Jahren.

Details zu den gesetzlichen Fristen entnehmen Sie unserem Blogbeitrag: https://www.berlin-recycling.de/blog/impulse/470-gesetzliche-aufbewahrungsfristen-diese-dokumente-duerfen-sie-ab-januar-2019-vernichten.

Wann kann die Aktenvernichtung vonstattengehen?

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Dokument ausgestellt oder empfangen wurde. Im Jahr 2019 ist also die Aufbewahrungsfrist für die meisten Unterlagen aus dem Jahr 2008 abgelaufen. Achten Sie auf eventuelle Sonderfälle.

Kontakt bei weiteren Fragen

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen? So erreichen Sie uns:

  • Tel.: (0800) 000 88 91 (Montag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
  • Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.