Hinweis: Wir entsorgen in Berlin. In Brandenburg nur auf Anfrage.

  • Entsorgung von Dachpappe
  • Was darf rein? Teer- oder bitumenhaltige Dachpappe. Mögliche Anhaftungen: Holz, Styropor*, Metallbleche/Dachrinnen 
    (*Styropor = mit Preiszuschlag je Anteil 60,00 € netto zzgl. aktuell gültiger MwSt.pro m³)
  • Was darf nicht rein? Dämmmaterialien, Asbest und asbesthaltige Stoffe, Bauschutt und Ziegelsteine, Leerbehälter mit Bitumenrestanhaftungen

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  • Was müssen Sie beachten?

    • Dachpappe muss nicht verpackt sein 

    • Selbstanlieferungen sind bis zu einer Kleinstmenge von 2 t ohne Abfalldokumente möglich

    • Dachpappe muss selbst in den Container geladen werden

    • Annahmebedingung: Teer- oder bitumenhaltige Dachpappen können nur dann angenommen werden, wenn vorab ein Nachweis vorgelegt wird, dass das Material frei von Asbestfasern ist. Die notwendige Analytik ist eine Faseruntersuchung mittels REM/EDX-System gemäß VDI Richtlinie 3866, Blatt 5. 


Ihre Auswahl

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Bruttopreis, inkl. MwSt. Pauschal
Um bei dem von Ihnen gewählten Produkt unseren Qualitätsanspruch zu 100% zu gewährleisten, ist die Bestellung nur über das Anfrageformular möglich! Unser Kundenservice setzt sich danach zur konkreten Abstimmung mit Ihnen in Verbindung!

Weitere Produktbeschreibung
  • Teer- und bitumenhaltige Abfälle sind ein Fall für Profis. Gemeinsam mit unserem Partner Holzkontor Preussen GmbH schaffen wir Entsorgungssicherheit sowie einen ökologisch und ökonomisch sinnvollen Verwertungsweg für problematische Abfälle wie teer- und bitumenhaltige Dachpappen, Styropor (Dämmmaterial) und Kunststoffe mit gefährlichen Anhaftungen. Das aufbereitete Material wird energetisch in der Zementindustrie verwertet. Diese energetische Verwertung ersetzt fossile Brennstoffe und schützt damit das Klima vor zusätzlichen CO²-Emissionen.
  • Für die Bewältigung dieser anspruchsvollen Entsorgungsleistung verfügen wir über hoch qualifizierte und motivierte Mitarbeiter und ein fundiertes Know-how aus unserer langjährigen Tätigkeit in der Entsorgungsbranche.

Für Selbstanlieferer

Beispiele für Mengenberechnung:

Annahmepreis 260,00 €/t (netto zzgl. gültiger MwSt.) 309,40 €/t (brutto inkl. gültiger MwSt.)
Entspricht bei kleineren Mengen

2,60 €/10 kg (netto zzgl. gültiger MwSt.)

3,09 €/10 kg (brutto inkl. gültiger MwSt.)

 

3-lagige Dachpappe      Dicke: 0,5 cm

100 m² Dach

0,60 t = 600 kg 156,00 € netto
    20 m² Dach

0,12 t = 120 kg

  31,20 € netto

Wo entsorge ich meine alte Dachpappe bei Selbstanlieferung?

  • Entsorgungsanlage: Holzkontor Preussen GmbH BT Dachpappenaufbereitungsanlage DPAA Sophienwerderweg 60 13597 Berlin
  • Öffnungszeiten der Anlage: Montag bis Freitag 6.00−20.00 Uhr
  • Anfragen bitte an: (030) 60 97 20 614 oder per Mail Anfragen bitte an: cp-anlage@berlin-recycling.de

    Entsorgungsnummer DPAA: LN7000002
    Zedal-Kennung: 000583@2

Abfallarten

Teerhaltige Dachpappen beinhalten gefährliche Stoffe und sind deshalb als Sonderabfall zu behandeln.

Weitere Abfallarten

Alle genehmigten Abfälle sind im Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb vom Holzkontor Preussen GmbH aufgelistet.

Annahmebedingungen für Ihre alte Dachpappe

  • Teerhaltige Dachpappe AVV 170303* (Kohlenteer und teerhaltige Produkte)
  • Bitumenhaltige Dachpappen AVV 170302 (Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter AVV 170301 fallen)
  • Styropor AVV 170604 (Dämmmaterial)
  • Polystyrol AVV 170603*
  • Kunststoffe AVV 200139 (Kunststoffe)
  • Kunststoffe mit gefährlichen Anhaftungen AVV 150110* (Verpackungen, die durch gefährliche Abfälle verunreinigt sind)
  • Einhaltung der Abfallqualität zur Entsorgung von Dachpappe
  • Die Annahme beschränkt sich auf Dachpappe entsprechend o. g. AVV-Schlüssel.
  • Die Entsorgungsanlage besitzt den Verwerterstatus.
  • Die Anlage ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 Nachweisverordnung freigestellt, d. h. Entsorgungsnachweise werden im privilegierten Verfahren erstellt.

Abfallzusammensetzung

  • Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die angelieferten Abfälle in ihrer Beschaffenheit dem vereinbarten Abfallschlüssel sowie der Definition Dachpappe entsprechen.
  • Es dürfen keine Eisen- und Nichteisenmetalle oder Asbest sowie asbesthaltige Stoffe enthalten sein. Ebenso sind mineralische Stoffe wie Bauschutt, Mineralwolle, Betonsteine etc. sowie andere Baustellenmisch- oder Gewerbeabfälle von der Annahme ausgeschlossen. Materialien wie Dachabdeckungen auf Gummi- bzw. Textilbasis werden im Rahmen der Annahmekontrolle zurückgewiesen.

Entsorgung von Kleinmengen für Privatpersonen

  • Unter 2 t pro Anfallstelle und Jahr kann eine Anlieferung ohne Entsorgungsnachweis erfolgen. Bei jeder gewerblichen Anlieferung muss ein Entsorgungsnachweis nach KrWG und NachwV vorliegen.

Nachweisführung

  • Die Nachweisführung der Entsorgung erfolgt gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Nachweisverordnung (NachwV), d. h. für gefährliche Abfälle (hier: AVV 170303*) ist als Vorabunterlage ein Entsorgungsnachweis (EN) bzw. Sammelentsorgungsnachweis (SN) zu führen.
  • Die Verbleibsnachweisführung erfolgt mittels Begleitschein sowie zusätzlich im Rahmen der Sammlung mittels Übernahmeschein.
  • Gemäß betrieblicher Regelung erfolgt die Entsorgung von Dachpappe auf Bitumenbasis (AVV 170302) mittels vereinfachtem Nachweis bzw. Sammelnachweis.
  • Der Verbleib ist durch Übernahmescheine zu dokumentieren.

Unterscheidung von teer- und bitumenhaltige haltiger Dachpappe

  • Vor der Anlieferung muss eine Analyse des konkret zu entsorgenden Abfalls auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) nach EPA-Methode erstellt werden. Die Dachpappen, die weniger als 100 mg/kg Trockensubstanz (TS) PAK enthalten, werden der Abfallart „Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301 fallen“ (AS 170302) zugeordnet. Diese sind nicht gefährliche Abfälle.
  • Falls kein Nachweis vorliegt oder wenn der PAK-Gehalt (nach EPA-Methode) des Abfalls den Wert von 100 mg/kg TS überschreitet, ist die Dachpappe teerhaltig und somit der Abfallart „Kohlenteer und teerhaltige Produkte“ (AS 170303*) zuzuordnen. Es handelt sich dann um einen gefährlichen Abfall.