Hinweis: Wir entsorgen in Berlin. In Brandenburg nur auf Anfrage.
- Entsorgung von Glaswolle
- Was darf rein? KMF = Künstliche Mineralfaser
- Was darf nicht rein? Materialien mit gefährlichen Stoffen, Dämmmaterialien, Asbest, Druckbehälter, Altreifen, Elektro-Schrott, Dachpappe und andere teerhaltige Produkte, AIV-Holz (Holz, das gefährliche Stoffe enthält), Styropor
- Was müssen Sie beachten?
- Dämmstoffe, die keinen organischen Ursprung haben, müssen gesondert entsorgt werden. Mit unserem Container für Mineralwolle können Sie die Dämmung loswerden.
- Die Dämmwolle muss in KMF (Künstliche Mineralfaser) Säcken oder Big Bags verpackt werden. Diese stellen wir Ihnen für 10,50 € netto zzgl. gültiger MwSt. auf Anfrage zur Verfügung, sprechen Sie uns an.
- Die Abholung der Big Bags erfolgt über eine Containerstellung.
- Die Füllmenge eines Big Bags beträgt ca. 1 m³
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Ihre Auswahl
Preis auf Anfrage
Bruttopreis, inkl. MwSt. Pauschal
Weitere Produktbeschreibung
- Die Containerstellung erfolgt innerhalb von 2-3 Werktagen.
- Hier finden Sie noch detailliertere Informationen zur Glaswolleentsorgung.
- Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, wenn von uns unverschuldete Leerfahrten entstehen, müssen wir Ihnen diese in Höhe von 148,00 € zzgl. aktuell gültigerMwSt. o in Rechnung stellen. Sollte der Container mit anderem Abfall befüllt werden, als angemeldet, entstehen höhere Kosten.
Straßennutzung und Halteverbote
- Haben Sie vor, den Container am Straßenrand aufzustellen, müssen Sie eine Genehmigung einholen. Diese Genehmigung können Sie beim Tiefbauamt im zuständigen Bezirk beantragen.
- Von der Genehmigungspflicht ausgenommen ist die Nutzung von weniger als 10 m² Straßenland für weniger als zehn Tage (so genannter Anliegergebrauch). Sie können demnach einen Container mit einem Fassungsvermögen von bis zu 10 m³ ohne Genehmigung auf der Straße abstellen, wenn er für weniger als zehn Tage dort abgestellt wird.
- Für eine längere Abstelldauer als 10 Tage oder größere Nutzungsfläche werden eine Genehmigung und Gebühren fällig. Bitte beachten Sie, dass eine Genehmigung ca. einen Monat Bearbeitungsdauer in Anspruch nimmt.
- Parkverbotsschilder (müssen ebenfalls selbstständig bestellt werden) müssen vor einer Containerstellung auf öffentlichem Straßenland für 72 Stunden am späteren Stellplatz stehen, um gültig zu werden. Bei der Abstellung wird ein Kennzeichenprotokoll geführt. Die Schilder erhalten Sie unter folgendem Link.
Haben Sie daran gedacht?
- Die Maße eines Containers fügen sich nicht ohne Weiteres in die Gegebenheiten Ihres Grundstückes ein. − Muss eventuell auf öffentliches Straßenland ausgewichen werden?
- Müssen aufgrund schwieriger Platzverhältnisse ggf. Halteverbotsschilder am Standort aufgestellt werden?
- Reicht die Bodenbeschaffenheit für das Gewicht unserer Containerfahrzeuge aus?
- Welche Anforderungen stellen Sie an den Container? – Wird z.B. ein Deckel benötigt, um den Container vor Fremdbefüllung zu schützen?
- Wie wird der An- und Abtransport zeitlich, ohne Abläufe zu verzögern, koordiniert? Welche Uhrzeit ist sinnvoll?
Anforderungen an Zufahrtswege
Damit unsere Fahrzeuge den Container am gewünschten Ort abstellen können, brauchen sie Platz zum Rangieren. Für die kleineren Muldencontainer ist etwas weniger Raum nötig als für die größeren Abrollcontainer. Stellen Sie sicher, dass am Abstellort ausreichend Platz ist, um einen reibungslosen Transport zu ermöglichen.
Fahrzeugtyp | Durchfahrtshöhe | Durchfahrtsbreite | Rangierlänge | Absetzhöhe |
---|---|---|---|---|
Absetzkipper (für Container 3 m³ bis 10 m³) | mind. 3,5 Meter | mind. 3 Meter | mind. 12 Meter | mind. 5 Meter |
Containerabgleiter (für Container ab 11,5 m³) | mind. 4 Meter | mind. 3,5 Meter | mind. 18 Meter | mind. 6 Meter |
Weitere Fragen?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie weitere Informationen benötigen:
- per Telefon: (030) 60 97 20 19
- per Fax: (030) 60 97 20 46