Für kleinere und größere Unternehmen bieten wir die Gewerbeabfalltonne in verschiedenen Größen an. Neben der bequemen und bei Bedarf flexibel anpassbaren Abholung können Sie aus verschiedenen Zusatzservices wählen. Damit Sie mehr Zeit mit Ihrem Geschäft verbringen, als mit dem Abfall, der entsteht.
Wir gewährleisten die Entsorgung gemäß der Gewerbeabfallverordnung . Diese wurde am 01.08.2017 beschlossen und ist Anfang 2019 in Kraft getreten. Schwerpunkt der GAV ist die Getrennthaltungspflicht (getrennte Sammlung verschiedener Abfalle), welche in §3 geregelt ist. Genauere Informationen (auch zu Ausnahmeregelungen) und eine individuelle Beratung zur Gewerbeabfallverordnung erhalten Sie hier.
Hinweis: Wir entsorgen in Berlin. In Brandenburg nur auf Anfrage.
In unserem Online-Shop können Sie schnell und einfach die Entsorgung Ihres Gewerbeabfalls buchen: Wählen Sie zwischen verschiedenen Abfallbehältern, einem Container, der Big Bag-Entsorgung oder unserem Abholservice. Auf Anfrage stellen wir gerne Unterflurcontainer bereit. |
Inhaltsverzeichnis
- Überblick Gewerbeabfall
1.1. Füllbedingungen
1.2. Leistungsübersicht - Highlights Vertragsabschluss
- Zusätzliche Serviceangebote
3.1. Containerdienst für Gewerbetreibende
3.2. Big-Bag-Entsorgung
3.3. Beräumung / Abholung - Tonnengrößen
- Getrennthaltung Gastronomie
- Persönliche Beratung
- Häufig gestellte Fragen
6.1. Was darf entsorgt werden?
6.2. Was darf nicht entsorgt werden?
6.3 Wie wird Gewerbeabfall entsorgt?
6.3. Was beinhaltet die Gewerbeabfallverordnung?
6.4. Wazu brauche ich einen Schlüsseltresor?
6.5. Wie kann ich Leistungen überblicken?
6.6. Weitere Fragen? - Kontakt!
Unsere Tonnen für Gewerbeabfall im Überblick - AVV 200301
Wir bieten unsere Gewerbeabfalltonne mit den verschiedensten Optionen an. Dazu zählen, neben der Größe des Behälters, der Leerungsrhythmus und etwaige Zusatzleistungen wie Abfallmanagement oder Nutzung einer abschließbaren Tonne sowie eines Schlüsseltresors.
Füllbedingungen - Was darf rein?
- Folien, Klarsichtfolien, Holz (unbehandelt), Plastiktüten
- Verpackungen ohne Styropor, Schaumstoffverpackungen
- Dosen, Kunststoffflaschen, Joghurtbecher, Tetra Paks, Textilien
- Geschirr aus Kunststoff oder Metall, Metalle, Porzellan, leere Eimer
Hinweis: Gastronomische Einrichtungen sind im Rahmen der Gewerbeabfallverordnung zur Nutzung einer Speiserestetonne angewiesen. Informieren Sie sich auch beim Berliner Senat zur Speiseresttonne für die Gastronomie oder nutzen den Informationsflyer.
Leistungsübersicht für die Gewerbeabfalltonne - AVV 200301
Die aufgeführten Preise gelten pro Leerung und Tonne.
Gewerbeabfalltonne | für Gewerbetreibende | für Wohnungswirtschaft |
---|---|---|
Verfügbare Tonnengrößen und Preise* |
240 Liter 14,85 € |
240 Liter 14,85 € |
Leerungsrhythmus |
wöchentlich |
wöchentlich |
Vertragslaufzeit |
auf Anfrage |
|
Tonnenmiete |
keine |
keine |
Lieferzeit |
innerhalb von 5 Werktagen |
innerhalb von 5 Werktagen |
*Netto-Preisangaben pro Leerung zzgl. aktuell gültiger MwSt.
Highlights bei Vertragsabschluss
- Leerungsrhythmus individuell und persönlich zugeschnitten
- Lieferung Behälter: maximal 5 Werktage
- Leistungsanpassungen (Behältergröße, Leerungsrhythmus) schriftlich möglich
- Rechnungsstellung monatlich oder quartalsweise
- Zahlung durch Überweisung oder bequem per Lastschrift
Zusätzliche Serviceangebote
- Tausch verschmutzter Behälter (je 25,50 € netto zzgl. aktuell gültiger MwSt.)
- Reinigung verschmutzter Behälter
- Sonderabfuhr/Sonderleerung bei einmalig mehr Abfall
- Anbau Schlüsseltresor für leichtere und bessere Zugänglichkeit
- Kundenportal für schnellen Überblick zu gebuchten Leistungen
- Abfallmanagement für Beratung zur Stellung der Behälter oder individuelle Betreuung vor Ort
- Containerservice für einmalig große Mengen z.B. nach Feiertagen
Containerdienst für Gewerbetreibende
Ihr Unternehmen macht Frühjahrsputz oder es steht gerade eine heiße Phase an, weil die Auftragsbücher voll sind? Wenn Ihr Gewerbe mehr Abfall produziert, sind größere Behälter als die Tonne gefragt. Wir bieten Ihnen auch die Entsorgung des Gewerbeabfalls per Container an.
Big-Bag-Entsorgung
Wenn Sie einmal mehr Abfall zu entsorgen haben, stellen wir Ihnen auch gern einen 1m³ BigBag zur Verfügung. Hier finden Sie alle Informationen zur Entsorgung von Gewerbeabfall im Big Bag.
Beräumung
Oft sammeln sich in den Räumlichkeiten eine ganze Menge Abfall an. Wenn Sie diesen nicht selbst entsorgen könne, holen wir Gewerbeabfall und Sperrmüll auch gern direkt bei Ihnen ab und entsorgen ihn.
Informieren Sie sich zu unserem Angebot der Beräumung/Abholung von Gewerbeabfall zum Pauschalpreis:
- bis 3 m³ für 175,00 € netto zzgl. gültiger MwSt.
- bis 6 m³ für 300,00 € netto zzgl. gültiger MwSt.
- bis 10 m³ für 450,00 € netto zzgl. gültiger MwSt.
Zur Abholung von Gewerbeabfall für
Informieren Sie sich zu unserem Angebot der Beräumung/Abholung von Folien zum Pauschalpreis:
- bis 3 m³ für 125,00 € netto zzgl. gültiger MwSt.
- bis 6 m³ für 200,00 € netto zzgl. gültiger MwSt.
- bis 10 m³ für 300,00 € netto zzgl. gültiger MwSt.
Zur Abholung von Folien für
Tonnengrößen
|
Getrennthaltung Gastronomie
Für gastronomische Einrichtungen besteht eine besondere Getrennthaltungspflicht. Speisereste dürfen nicht in der normalen Bio-Tonne oder im Gewerbeabfall entsorgt werden. Hintergrund ist eine möglichst hohe Verwertungsquote anstatt der Verbrennung der Abfälle. Zusätzlich ist die Verbreitung von Krankheitserregern nach EU-Hygieneverordnung zu verhindern. Daher empfehlen wir die Bestellung einer separaten Speiserestetonne. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Senatsverwaltung Berlin.
Persönliche Beratung
Unser Serviceteam steht Ihnen in allen Fragen rund um die Entsorgung von Gewerbeabfall gern zur Verfügung. Wir planen bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen die Behälterstellung und den Abtransport. So kann haben Sie im Alltag keine Verzögerungen.
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag unter
Tel: (030) 60 97 20 0
Fax: (030) 60 97 20 10
Für weitere Anfragen können Sie auch unsere Kontaktseite nutzen.
Weitere häufig gestellte Fragen
Was gehört in die Gewerbeabfalltonne?
Was darf in den Gewerbeabfall?
Zum Gewerbeabfall zählen grundsätzlich Abfälle, die dem Hausmüll ähnlich sind. Eine andere Bezeichnung ist "gewerbliche Siedlungsabfälle". Abfälle aus Büros und Betriebsstätten, die nicht gesondert entsorgt werden müssen, können mit dem Gewerbeabfall entsorgt werden. Sie dürfen, vorbehaltlich der Gewerbeabfallverordnung, folgende Materialien in der Gewerbetonne entsorgen:
- Dosen
- Folien
- Geschirr aus Kunststoff oder Metall
- Holz (unbehandelt)
- Klarsichthüllen
- Kunststoffflaschen
- Joghurtbecher
- Metalle
- Plastiktüten
- Schaumstoffverpackungen
- Textilien
- Tetra Paks
- Porzellan
Was gehört nicht in die Gewerbeabfalltonne?
Manche Abfälle dürfen auf keinen Fall im Gewerbeabfall entsorgt werden. Das trifft insbesondere auf gefährliche Stoffe zu. Diese Abfälle dürfen nicht in der Gewerbeabfalltonne entsorgt werden:
- Asbest
- Autoreifen
- Batterien
- Bio- und Speisereste
- Elektrogeräte
- gefährliche Abfälle
- humanmedizinische Abfälle
- Öl-Wasser-Gemische
- Styropor
Beachten Sie: Sollten wir feststellen, dass Ihre Gewerbeabfalltonne falsch befüllt wurde, berechnen wir zusätzliche Kosten für die Leerung. Diese berechnen wir anhand des Inhalts der Tonne. Möchten Sie Sonderabfälle entsorgen, bieten wir gesonderte Leistungen an (mehr Informationen).
Wie wird Gewerbeabfall entsorgt?
Gewerbeabfall wird wie Restmüll entsorgt. Dabei werden recycelbare Abfälle abgesondert, der Rest der Energiegewinnung durch Verbrennen zugeführt.
Was beinhaltet die neue Gewerbeabfallverordnung aus 2017?
Der Bundestag hat eine Novelle der Gewerbeabfallverordnung beschlossen, die seit 01. August 2017 in Kraft getreten ist. Durch diese Verordnung entstehen für Gewerbetreibende neue Verpflichtungen, was ihre Abfälle anbetrifft.
Der Schwerpunkt in der Verordnung besteht in der Getrenntsammelpflicht, die im §3 festgelegt wird. Damit werden Gewerbetreibende darauf verpflichtet, gewisse Stoffe getrennt voneinander zu sammeln. Dies betrifft viele der Materialien, welche Sie in der Gewerbeabfalltonne entsorgen können. Damit ist nicht festgelegt, dass jeder kleine Betrieb acht verschiedene Mülltonnen aufstellen muss: Die Verordnung sieht Ausnahmen vor, wenn eine getrennte Sammlung technisch nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Des Weiteren ist eine Allgemeine Dokumentationspflicht festgelegt. Damit müssen Unternehmen die Sammlung und Entsorgung ihrer Abfälle schriftlich oder digital dokumentieren.
Wenn Sie genaueres über die neue Verordnung, insbesondere über Ausnahmen und Sonderregelungen, erfahren möchten, besuchen Sie unsere Informationsseite zur Gewerbeabfallverordnung, informieren Sie sich auch beim Berliner Senat zur Speiseresttonne für die Gastronomie oder nutzen den Informationsflyer.
Wozu brauche ich einen Schlüsseltresor?
Um die Logistik zu vereinfachen, können Betreiber an ihrem Standort einen Schlüsseltresor installieren. Dieser, von unserem Mutterkonzern BSR und uns genutzte, kleine Kasten birgt praktische Funktionen: Zum Einen müssen Sie nicht sicherstellen, dass ein Hausmeister vor Ort ist, wenn die Abfuhr anrückt. Zum Anderen sparen Sie Kosten, indem das Schließentgelt bei der BSR entfällt. Unsere Experten erstellen Ihnen auf Wunsch ein Konzept zum Abfallmanagement. Damit können Sie Ihre Ressourcen effizienter nutzen, sparen Kosten und schonen die Umwelt.
Wie kann ich meine gebuchten Leistungen überblicken?
Für den exakten Überblick über Ihre Standorte und die dort erbrachten Leistungen haben wir unser Kundenportal entwickelt. Auf diesem Online-Portal können Sie Ihre gebuchten Leistungen und Ihre Standorte überblicken. Falls Sie festgestellt haben, dass Änderungen erforderlich sind, können Sie diese uns direkt über das Portal mitteilen. Das betrifft Änderungen an Verträgen sowie Ihrer Stamm- und Zahlungsdaten.
Sie haben weitere Fragen zur Gewerbeabfalltonne?
Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Fragen rund um die Gewerbeabfalltonne.
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag unter
Tel: (030) 60 97 20 0
Fax: (030) 60 97 20 10
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