Bei sommerlichen Temperaturen sorgt ein Pool im Garten für Abkühlung. Aus hygienischen Gründen versetzen viele Poolbesitzer das Wasser mit Chlor. Doch was passiert mit dem Poolwasser nach dem Sommer? Auch wenn ein Pool gereinigt oder repariert werden muss, kann es notwendig werden, das Wasser zum Teil abzulassen. Ist es erlaubt, das mit der Chemikalie versetzte Wasser einfach auszuschütten und versickern zu lassen? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Chlorwasser richtig entsorgen.

Chlorwasser in Berlin entsorgen

Wie Poolwasser in Deutschland zu entsorgen ist, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Wer es sich in der Hauptstadt einfach machen möchte und am Ende des Sommers den Stöpsel zieht, macht sich strafbar. Denn im Berliner Stadtgebiet ist das Versickern von Wassern generell nicht gestattet. Dies gilt auch außerhalb von Wasserschutzgebieten. Stattdessen schreibt die Stadt vor, dass das Wasser aus dem Pool über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation abgeleitet werden muss. Denn Wasser aus dem Schwimmbecken ist laut den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes Abwasser. Chlorwasser müssen Sie in Berlin also in die Kanalisation entsorgen. Wohnen Sie in einem Haushalt, der nicht an die Kanalisation angeschlossen ist, leiten Sie das Wasser aus dem Schwimmbecken in eine Wassergrube. Die allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung in Berlin legen fest, dass für das Einleiten von Poolwasser eine Genehmigung erteilt werden muss. Diese bekommen sie bei den Berliner Wasserbetrieben. Wenn Sie das Wasser einfach im Rasen oder im Garten versickern lassen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen. Bis zu 50.000 € sind als Ordnungsgeld zulässig. Damit kann das unsachgemäße Entsorgen von Chlorwasser in Berlin zu einer teuren Angelegenheit werden.

Alternativen zur Entsorgung

Poolbesitzer versetzen das Wasser mit Chlor, damit es nicht verschmutzt. Durch die Chemikalie können kleine Organismen im Wasser nicht überleben. Gibt es also keine Alternative zu Chlorwasser? Doch – vorausgesetzt, es handelt sich um einen Pool, dessen Wasser nicht über einen längeren Zeitraum steht. In diesem Fall benötigen Sie keine Zusätze. Der Grund: Das Wasser verfärbt sich erst und hat Algenbefall, wenn es über einen längeren Zeitraum genutzt und verschmutzt wird. Bei länger stehendem Wasser können Sie alternativ Reiniger einsetzen, die als nicht wassergefährdend eingestuft sind. Damit Sie weniger Reiniger einsetzen müssen, empfiehlt sich eine regelmäßige Reinigung des Schwimmbeckens mit Bürste und Schwamm. Eine der modernsten Methoden ist das UV-Desinfektionssystem, bei dem nur eine geringe Menge Chlor eingesetzt werden muss. 80 Prozent der Bakterien werden bei dieser Methode durch ultraviolette Strahlen abgetötet.

Schadstoffe in Chlorwasser

Bei der Einleitung von Chlor in Wasser bildet sich in Abhängigkeit vom pH-Wert ein Gleichgewicht aus der Chlorchemikalie, Hypochloriger Säure und Salzsäure. Chlor wird Poolwasser als Desinfektionsmittel hinzugegeben, weil es Bakterien, Pilze und Viren unschädlich macht. Wäre keine Chemikalie im Wasser, würden sich Krankheitserreger vermehren. Wenn Sie das Poolwasser im Garten ablassen, schädigt es beim Versickern die Umwelt. Auch Bodenorganismen werden negativ betroffen, die über Bakterien, Pilze und Algen wichtige Nährstofflieferanten für Pflanzen sind. So werden auch Zier- und Nutzpflanzen beeinträchtigt. Chlorwasser hat also weder im Boden noch im Grundwasser etwas zu suchen.

Weitere Fragen zum Thema

Gibt es in Berlin besondere Regeln zum Entsorgen von Chlorwasser?

Wie das Wasser aus einem Pool zu entsorgen ist, regelt jedes Bundesland für sich. Während in manchen Bundesländern Leitungswasser ohne Zusätze aus dem Pool im Garten versickern darf, bildet Berlin eine Ausnahme. In der Hauptstadt ist das Versickern auch außerhalb von Wasserschutzgebieten generell untersagt. Stattdessen muss Abwasser über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation, also die Kanalisation, abgeleitet werden.

Muss ich in Berlin mit einer Strafe rechnen, wenn ich das Wasser aus dem Schwimmbecken im Garten versickern lasse?

Ja. Das Wasser aus dem Schwimmbecken gilt als Abwasser und darf daher auch außerhalb von Wasserschutzgebieten nicht versickern. Lassen Sie das Chlorwasser dennoch einfach im Garten ab, müssen Sie im schlimmsten Fall mit einem Ordnungsgeld von bis zu 50.000 € rechnen.

Weitere Fragen

Haben Sie Fragen zur Entsorgung von Clorwasser, können Sie unser Fachpersonal ansprechen. Sie erreichen es auf folgenden Wegen:

 

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