Schnell weg mit der Maske, aber wohin damit? In Corona-Zeiten gehören Masken, Schnelltests und Taschentücher zu den täglichen Begleitern. Oftmals werden Corona-Abfälle jedoch nicht ordnungsgemäß entsorgt: Benutzte Masken landen fälschlicherweise auf Gehwegen oder in Gewässern und Schnelltests in der gelben Tonne. Um die Umwelt weniger zu belasten und die Mitmenschen zu schützen, ist eine richtige Entsorgung zuhause und unterwegs wichtig. Hier erfahren Sie, wie die richtige Entsorgung aussieht.

Schutzmasken entsorgen

FFP2-Masken und OP-Masken werden aus Polyester und Polypropylen hergestellt und gehören in die graue Restmülltonne – auch Stoffmasken zählen zum Restabfall und sind damit dort richtig aufgehoben. Der Abfall in der grauen Tonne wird am Ende durch Verbrennung entsorgt. Landen Masken stattdessen in der Umwelt, braucht es viele Jahre, bis sich das aus Polyester und Polypropylen bestehende Material vollständig zersetzt. Außerdem können sich Tiere in den Maskenbändern verfangen, sodass die richtige Entsorgung in der grauen Tonne auch der Tierwelt zugute kommt.

Schnelltests, Taschentücher und weitere Corona-Abfälle

Es gibt einige Haushaltsabfälle, die in diesem Zusammenhang anfallen. Das Testmaterial (egal ob positiv oder negativ) von Schnelltests, also Wattestäbe, Testkassette und das Röhrchen mit der Testflüssigkeit, gehören in einem gut verschlossenen Beutel ebenfalls in die graue Restmülltonne. Falls die Verpackung des Schnelltests aus Kunststoff besteht, ist diese in der Gelben Tonne zu entsorgen. Eine Verpackung aus Papier oder Pappe sollte in die Papiertonne. Benutzte Taschentücher hingegen gehören in den Restmüll, sodass durch die hohen Verbrennungstemperaturen Krankheitserreger vollständig vernichtet werden. Die richtige und hygienische Entsorgung hilft also dabei, die Umwelt weniger zu belasten und die Mitmenschen zu schützen. 

Befindet man sich in Quarantäne, sollten Glas-, Elektro- und Elektronikabfälle erst danach entsorgt werden. Lesen Sie gerne mehr über die Entsorgung von Geräten und Haushaltsabfällen.

Wichtige Abfallschlüsselnummern von Corona-Abfällen

Alle entstehenden Abfälle werden auf Basis des Abfallverzeichnisses (Abfallverzeichnis-Verordnungs - AVV) eingestuft und mit einer sechsstelligen Abfallschlüsselnummer versehen, die sich aus der Herkunft des Abfalls, der branchentypischen Entstehung des Abfalls und einer Abfallschlüsselnummer zusammensetzt.

Abfälle, welche nach der Einstufung in dem Abfallverzeichnis als "Gefährliche Abfälle" eingestuft werden, werden mit einem Sternchen gekennzeichnet. Beispielsweise zählen Masken zu den gefährlichen Abfällen, da sie mit Keimen und Viren belastet sind oder sein können. Somit werden an ihre Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt.

Die genannten Corona-Abfälle werden gemäß des Abfallverzeichnisses folgendermaßen eingeordnet:

Möchten Sie weitere Details? Das besuchen Sie gerne unsere Seite zum Abfallverzeichnis.

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