Informieren Sie sich hier über die Füllbedingungen der jeweiligen Abfallart. Zusätzlich erhalten Sie weitere Informationen zu Stellbedingungen für einen Container, Behältergrößen und zur Möglichkeit der Selbstanlieferung.

Durch die richtige Befüllung, können Verunreinigungen oder Fehlbefüllungen und somit zusätzliche Kosten vermieden werden. 

Haben Sie noch Fragen zu den Abfallarten oder wollen sich weiter informieren?
Kontaktieren Sie uns direkt:

Telefon: (030) 60 97 20 0
Fax: (030) 60 97 20 10

Für weitere Anfragen können Sie auch unsere Kontaktseite nutzen.

 

Abfallarten   

  1. Aktenvernichtung

  2. Asbest

  3. Baumischabfall

  4. Bauschutt

  5. Beton

  6. Dachpappe

  7. Erdaushub

  8. Elektroschrott

  9. Gartenabfälle / Grünschnitt

  10. Gewerbeabfall

  11. Glas

  12. Holz A1 - A3

  13. Holz A4 (schadstoffbelastet)

  14. Pappe und Papier

  15. Rigips

  16. (Gemischter) Siedlungsabfall

  17. Speiseöl / Speisefett

  18. Speisereste

  19. Sperrmüll

  20. Streugut

 

Aktenvernichtung

Die Aktenvernichtung oder Entsorgung von Akten, besonders mit personenbezogenen Daten, hat mit der aktuell Datenschutzgrundverordnung (Mai 2018) eine größere Relevanz erhalten. Gerade im gewerblichen Bereich ist eine lückenlose Einhaltung verpflichtend. Jedes Unternehmen ist daher dazu angehalten eine ordnungsgemäße Entsorgung von Dokument und Akten zu gewährleisten. 
Weitere Informationen und Möglichkeiten finden Sie hier zur Aktenvernichtung oder bestellen Sie online alsGewerbetreibender, Wohnungswirtschaft oder Privathaushalt.
 

Was darf rein?

  1. Aktenordner
  2. Dokumentenmappen aus Papier und Pappe
  3. Vereinzelte Klarsichtfolien (nicht jede Seite)

Was darf nicht rein?

  1. Hefter aus Kunststoff
  2. Elektronische Datenträger (CD´s, DVD´s, Festplatten, Magnetbänder, Mikrofiche, Mikrofilme und Röntgenbilder): Nutzen Sie dafür unsere Tonne für die Datenträgervernichtung
  3. Große Mengen Klarsichtfolien
  4. Alle weiteren Bestandteile die nicht aus Pappe und Papier sind

 

Asbest

Asbest gehört zu gefährlichen Abfällen und unterliegt daher besonderen Bedingungen bei der Entsorgung.
Möglichkeiten für einen entsprechenden Behälter zur Asbestentsorgung erhalten Sie hier oder bestellen online als Gewerbetreibender oder Wohnungswirtschaft
Auch die Anlieferung für private Haushalte und Gewerbetreibende ist möglich.
 

Was darf rein?

  1. Wertstoffe aus gebundenem Asbest bzw. Asbestzement
  2. Blumenkübel
  3. Begrenzungsplatten
  4. Asbestplatten
  5. Wellasbest

Was darf nicht rein?

  1. Alle Bestandteile die nicht aus Asbest bzw. Asbestzement sind

     

 

Baumischabfall

In einem Container für Baumischabfall können die meisten unterschiedlichen Bauabfälle vermischt entsorgt werden. Gerade wenn vor Ort wenig Platz zur Verfügung steht oder auf Grund geringer Mengen eine Trennung nicht sinnvoll erscheint, bietet diese Abfallart die einfachste Möglichkeit alle Abfälle zu entsorgen.
Für die Entsorgung von Baumischabfall bieten wir Ihnen den gewünschten Behälter an. Erhalten Sie hier eine Übersicht für Baumischabfall-Container oder bestellen Sie online alsGewerbetreibender, Wohnungswirtschaft oder Privathaushalt.

Was darf rein?

  1. Folien
  2. unbehandeltes Holz A1-A3
  3. Bauschutt in kleinen Mengen
  4. Tapeten, Papier und Pappe
  5. Kunststoffe und Materialien aus Kunststoff
  6. Altmetall
  7. Verpackungen
  8. Kabelreste
  9. Textilien

Was darf nicht rein?

  1. Glaswolle
  2. KMF-Dämmung
  3. Altreifen und Batterien
  4. Dachpappe und andere teerhaltige Materialien
  5. Druckbehälter
  6. Elektroschrott
  7. gefährliche Stoffe (z.B. Farben und Lacke)
  8. Asbest und asbesthaltige Stoffe
  9. Styropor
  10. Holz A4 (schadstoffbelastet)

 

Bauschutt

Bauschutt besteht zum Großteil aus mineralischen Abfällen, wie Ziegeln oder Mauerwerk. Auf dem Bau fallen bei Sanierungs- oder Umbauarbeiten meist großen Mengen an Bauschutt an. Mit einem Container können Sie schnell und einfach auch größere Mengen entsorgen. Dadurch wird ein reibungsloser Ablauf der Arbeiten vor Ort gewährleistet.
Weitere Informationen zum Bauschuttcontainer finden Sie hier oder bestellen Sie online alsGewerbetreibender, Wohnungswirtschaft oder Privathaushalt.
 

Was darf rein?

  1. Mauerwerk
  2. Beton
  3. Estrich
  4. Ziegel
  5. Fliesen
  6. Kacheln
  7. Mörtel und -reste
  8. Zement und -reste
  9. Keramik
  10. Waschbecken, Toiletten (Ohne Armaturen)

Was darf nicht rein?

  1. (Alt)Reifen
  2. Asbest und asbesthaltige Stoffe
  3. Dachpappe und andere teerhaltige Stoffe
  4. Druckbehälter
  5. Elektroschrott
  6. Gefährliche Stoffe und Abfälle
  7. Glaswolle (KMF) und andere Dämmungen
  8. Holz
  9. Styropor
  10. Verpackungen
  11. Bioabfall
  12. Grünschnitt

 

Beton

Beton ist ein mineralischer Baustoff und fällt in die Kategorie Bauschutt. Da Beton meist in größeren Teilen oder Platten anfällt, lohnt es sich einen separaten Container zu bestellen um eventuelle Verunreinigungen durch Eisenteile im Bauschutt zu vermeiden.
Weitere Informationen zur Entsorgung von Beton finden Sie hier.
 

Was darf rein?

  1. Ausschließlich Abfälle aus Beton
  2. Betonteile ohne Stahleinlagen
  3. Betonbruch (maximal 50 cm x 50 cm)

Was darf nicht rein?

  1. Rigips
  2. Glaswolle / KMF-Dämmung
  3. Dämmmaterialien
  4. Altreifen und Batterien
  5. Dachpappe und andere teerhaltige Materialien
  6. Druckbehälter
  7. Elektroschrott
  8. Gefährliche Stoffe (z.B. Farben und Lacke)
  9. Asbest und asbesthaltige Stoffe
  10. Styropor
  11. Verpackungen aus Holz, Metall und Kunststoff

 

Dachpappe

Dachpappe gehört zu gefährlichen Abfällen uns muss daher separat entsorgt werden. Achten Sie bei der Beladung des Containers möglichst darauf die Dachpappe zu stapeln. Dadurch vermeiden Sie größere Hohlräume und können das Volumen eines Containers optimal nutzen.
Weitere Informationen zur Entsorgung von Dachpappe finden Sie hier.
Auch die Selbstanlieferung für private Haushalte und Gewerbetreibende ist möglich.
 

Was darf rein?

  1. Dachpappe teerhaltig
  2. Dachpappe bitumenhaltig
  3. Anhaftungen von Styropor (minimalst)

Was darf nicht rein?

  1. Glaswolle / KMF-Dämmung
  2. Altreifen und Batterien
  3. Druckbehälter
  4. Elektroschrott
  5. Andere gefährliche Stoffe (z.B. Farben und Lacke)
  6. Styropor / Styrodur

 

Erdaushub

Im Erdaushub können mehr Abfälle entsorgt werden, als auf den ersten Blick erkennbar ist.
Weitere Informationen zur Entsorgung von Erdaushub finden Sie hier oder bestellen Sie online alsGewerbetreibender, Wohnungswirtschaft oder Privathaushalt.
 

Was darf rein?

  1. Mutterboden
  2. Boden und Erdaushub
  3. Lehm
  4. Sand
  5. Kies
  6. Ton
  7. Schluff
  8. Wurzeln, Laub und Äste (vereinzelt)

Was darf nicht rein?

  1. Bauschutt
  2. Gips und Rigips
  3. Dachpappe
  4. Metalle
  5. Glaswolle, Dämmstoffe (Styropor / Styrodur)
  6. Flüssigkeiten (z.B. Benzin und Öl)
  7. Baumischabfall
  8. Hausmüll
  9. KFZ-Teile

 

Elektroschrott

Einzelne Elektrogeräte können auch im Elektronikhandel zurückgegeben oder über die Recyclinghöfe der BSR entsorgt werden. Bei größeren Mengen von Elektroschrott empfiehlt sich ein Container. Dabei können gleichzeitig auch Geräte oder Einzelteile entsorgt werden.
Weitere Informationen zur Entsorgung von Elektroschrott finden Sie hier.
 

Was darf rein?

  1. Kühlschränke / Kühltruhen / Weiße Ware
  2. Fernseher / Bildschirme
  3. Boiler / Oilradikatoren
  4. Computer und elektronisches Zubehör
  5. Drucker / Laptop / Kopierer
  6. Telefone / Faxgeräte / Projektoren
  7. Haushaltsgeräte mit Stecker

Was darf nicht rein?

  1. Alle nicht elektronischen Waren (ohne Stecker oder Batteriebetrieb)

 

Gartenabfall und Grünschnitt

Saisonal steigt im Frühjahr oder im Herbst die Nachfrage für Container für Gartenabfälle oder Grünschnitt. Bei der Pflege von Grünflächen oder dem Rundumschlag im Schrebergarten, schnell fallen größere Mengen an. Da diese kaum über die Biotonne entsorgt werden können, ist ein entsprechender Container oft eine gute Wahl. 
Weitere Informationen Gartenabfällen zu entsorgen, oder Grünschnitt, finden Sie hier oder bestellen Sie online alsGewerbetreibender, Wohnungswirtschaft oder Privathaushalt.
 

Was darf rein?

  1. Äste, Zweige
  2. Laub
  3. Rasenschnitt
  4. Strauchschnitt
  5. Baumschnitt
  6. Wurzeln

Was darf nicht rein?

  1. Hausmüll und Gewerbeabfall
  2. Verpackungen
  3. Baumischabfall
  4. behandeltes und schadstoffbelastetes Holz (A4) z.B. Zaunlatten
  5. Bauschutt
  6. Erdaushub
  7. Gefährliche Stoffe z.B. Farben, Lacke, Dämmstoffe 

 

Gewerbeabfall

In jedem Gewerbe fallen die unterschiedlichsten Abfälle an. Im Gewerbeabfall können die meisten Abfälle gemischt entsorgt werden. Zu beachten ist jedoch die Getrennthaltungspflicht, welche in der Gewerbeabfallverordnung verankert ist. Um die Entsorgung bedarfsgerecht zu gewährleisten, stellen wir Ihnen unterschiedliche Behälter zur Verfügung.
Weitere Informationen zu Gewerbeabfall bzw. Gewerbemüll finden Sie hier oder bestellen Sie online alsGewerbetreibender oder Wohnungswirtschaft.
Nutzen Sie zusätzlich unseren Service des Abfallmanagements für die Betreuung ihrer Anfallstelle.

 

Was darf rein?

  1. Verpackungen (z.B. Dosen, Folien, Joghurtbecher)
  2. Geschirr aus Kunststoff oder Metall und Porzellan
  3. Holz (unbehandelt)
  4. Klarsichtfolien, Plastiktüten
  5. Metalle
  6. Schaumstoffverpackungen
  7. Textilien
  8. Tetra Packs

Was darf nicht rein?

  1. Glaswolle / KMF-Dämmung
  2. Altreifen und Batterien
  3. Dachpappe und andere teerhaltige Stoffe
  4. Druckbehälter
  5. Elektroschrott
  6. gefährliche Stoffe (bspw. Farben und Lacke)
  7. Asbest und asbesthaltige Stoffe
  8. Styropor / Styrodur

 

Glas

Glas ist einer der Rohstoffe, die zu nahezu 100% recycelt und so gut wie unbegrenzt wiederverwendet werden kann. Lediglich die Farbgebung wird durch die unterschiedlichen Farben beeinflusst. Um dies auch in Zukunft gewährleisten zu können, sollen die einzelnen Farben getrennt von einander entsorgt werden. Hier gehts um Infoflyer!
Weitere Informationen zur Glasentsorgung finden Sie hier oder Sie bestellen online als Gewerbetreibender, Wohnungswirtschaft oder Privathaushalt
Die Standorte von Glasiglus finden Sie hier
Nutzen Sie zusätzlich unseren Service des Abfallmanagements für die Betreuung ihrer Anfallstelle.

 

Was darf rein?

  1. Altglas (Grün, Weiß, Braun bzw. Buntglas getrennt)
  2. Glasflaschen
  3. Einweg- und Mehrweggläser
  4. Verpackungsglas

Was darf nicht rein?

  1. Alles was nicht komplett aus Glas besteht
  2. Fensterglas
  3. Spiegelglas
  4. Glasscheiben
  5. Industrie und Aquarienglas
  6. Kristallglas
  7. Trinkgläser, Karaffen
  8. Flachglas

 

Holz A1 bis A3

Abfälle aus Holz sind in den meisten Fällen zwar leicht, aber dennoch groß, lang oder sperrig. Dadurch entstehen meist größere Volumen. Um diese einfach zu entsorgen, sind Container die beste Variante. Achten Sie jedoch dabei ob es sich um schadstoffbelastetes Holz handelt. Wenn Sie sich unsicher sind oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns gern vorab.
Weitere Informationen zur Entsorgung von Holz A1 bis A3 finden Sie hier.
 

Was darf rein?

  1. Abbruchholz
  2. Bauholz
  3. (Küchen-) Arbeitsplatten aus Holz
  4. Palettenholz
  5. Möbelholz z.B. Türen und Regale
  6. Verpackungsholz
  7. Spanplatten

Was darf nicht rein?

  1. Schadstoffbelastetes Holz
  2. Bahnschwellen
  3. Hopfenstangen
  4. Leitungsmasten
  5. Rebpfähle
  6. Jägerzäune
  7. Imprägniertes Holz z.B. Holz einer Laube
  8. Mit Schadstoffen behaftetes Holz z.B. mit Dachpappe
  9. Alles Weitere was nicht komplett aus Holz besteht

 

Holz A4 (schadstoffbelastet)

Schadstoffbelastetes Holz kann nicht im gewöhnlichen Umfang der Wiederverwertung zugeführt werden. Dadurch ist eine getrennte Entsorgung erforderlich. Um die Entsorgung dennoch so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen einen entsprechenden Container zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Entsorgung von Holz A4 (schadstoffbelastet) finden Sie hier.
 

Was darf rein?

  1. Schadstoffbelastetes Holz
  2. Bahnschwellen
  3. Hopfenstangen
  4. Leitungsmasten
  5. Rebpfähle
  6. Jägerzäune
  7. Imprägniertes Holz z.B. von einer Laube

Was darf nicht rein?

  1. Alles Weitere was nicht komplett aus Holz besteht
  2. Verbranntes Holz
  3. Bahnschwellen
  4. Holzkohle
  5. Holzimitate z.B. Linoleum
  6. Dachpappe

 

Pappe und Papier

In allen Bereichen, egal ob privat oder beruflich, fallen oft größeren Mengen an Papier, Pappe und Kartonagen an. Entsprechend der Menge, stellen wir Ihnen gern Behälter oder Container in unterschiedlichen Größen zur Verfügung. Da Papier gut recycelt werden kann, sollte die Entsorgung möglichst ohne Fremdstoffe erfolgen.
Weitere Informationen zur Papiertonne finden Sie hier oder Sie bestellen online alsGewerbetreibenderPrivathaushalt oder Wohnungswirtschaft.
Nutzen Sie zusätzlich unseren Service des Abfallmanagements für die Betreuung ihrer Anfallstelle.
 

Was darf rein?

  1. Drucksachen z.B. Zeitung, Magazine, Kataloge und Prospekte
  2. Verpackungen aus Pappe z.B. Kartons, Eierpappen, Packpapier
  3. Drucker- und Faxpapier 
  4. Briefpapier
  5. Bücher ohne Kunststoffanteil
  6. Hefte

Was darf nicht rein?

  1. Stark verschmutztes Papier
  2. Thermopapier z.B. Kassenzettel
  3. Backpapier
  4. Durchschlagspapier z.B. Quittungsblock
  5. Nassfeste Papiere und Pappen
  6. Hygienepapier z.B. benutzte Taschen- und Kosmetiktücher, Toilettenpapier
  7. Tapeten
  8. Fotos
  9. Getränkekartons z.B. Tetra Packs
  10. Alle weiteren Abfälle die nicht aus Pappe und Papier bestehen

 

Rigips

In vielen Bauwerken werden Baustoffe auf Gipsbasis eingesetzt. Diese bieten in ihren baulichen Eigenschaften viele Vorteile, u.a. die einfache Verarbeitung. Auch bei der Entsorgung sind Gipsbaustoffe sehr vorteilhaft: Die Gipsbestandteile lassen sich komplett recyceln. Damit wird ein großer Beitrag zum Umweltschutz geleistet.
Weitere Informationen zur Entsorgung von Rigips finden Sie hier oder Sie bestellen online als Gewerbetreibender, Wohnungswirtschaft oder Privathaushalt
 

Was darf rein?

  1. Estrichboden auf Gipsbasis
  2. Gips-Wandbauplatte
  3. Gipsformteile z.B. Stuck
  4. Gipskartonplatten
  5. Gipsputz
  6. Gipsreste

Was darf nicht rein?

  1. Alle Abfälle die nicht aus der Basis von Gips basieren
  2. Hausmüll und Gewerbemüll
  3. Baumischabfall
  4. Beton, Bauschutt und andere mineralische Abfälle die nicht auf Gips basieren
  5. Asbest und andere gefährliche Abfälle z.B. Glaswolle, Dämmstoffe, Dachpappe

 

(Gemischte) Siedlungsabfälle

Diese Abfallkategorie wird umgangssprachlich auch als “Hausmüll” bezeichnet. Entsorgt werden können die meisten Stoffe, die im Haushalt anfallen. Diese werden nachträglich getrennt. Die Anlieferung zu den Wertstoffhöfen der BSR ist möglich, muss aber vor Ort bezahlt werden.
 

Was darf rein?

  1. Verpackungen (z. B. Dosen, Folien, Joghurtbecher, Kunststoffflaschen)
  2. Geschirr aus Kunststoff oder Metall und Porzellan
  3. Holz (unbehandelt)
  4. Klarsichtfolien und Plastiktüten
  5. Leichte Metalle
  6. Folien
  7. Schaumstoffverpackungen
  8. Textilien
  9. Tetra Packs
  10. Zellstoffabfälle
  11. Pappe und Papier

Was darf nicht rein?

  1. Glaswolle / KMF-Dämmung
  2. Altreifen und Batterien
  3. Dachpappe und andere teerhaltige Stoffe
  4. Druckbehälter und Spraydosen z.B. Haarspray, Farben
  5. Elektroschrott
  6. gefährliche Stoffe (bspw. Farben und Lacke)
  7. Asbest und asbesthaltige Stoffe
  8. Styropor / Styrodur
  9. Speisereste / Gartenabfälle (Bio-Müll)
  10. Gefüllte Eimer z.B. mit Farbe oder Öl
  11. Schadstoffbelastetes Holz

 

Speiseöle und Speisefette

Für die Zubereitung von Speisen werden in Gastronomiebetrieben oft große Mengen Fett und Öl benötigt. Nach Gebrauch kann das alte Frittierfett zu Bio-Kraftstoff verarbeitet werden. Wir bieten Ihnen die Entsorgung von Speisefett und Frittieröl an.
Weitere Informationen zur Entsorgung von Speiseöl und Speisefett finden Sie hier oder Sie bestellen online als Gewerbetreibender.
 

Was darf rein?

  1. Gebrauchte Speisefette im Fass
  2. Gebrauchte Speiseöle im Fass

Was darf nicht rein?

  1. Alle Abfälle bei denen es sich nicht um Speiseöl oder Speisefett handelt
  2. Speiseabfälle
  3. Geschirr (auch Scherben)
  4. Kunststoffe z.B. Besteck oder Verpackungen

 

Speisereste

Besonders in der Gastronomie fallen großen Mengen von Speiseresten an. Diese Speisereste können gesammelt und zu Energie weiterverarbeitet werden. Zu beachten ist, dass bei der Entsorgung von Speiseresten keine Fremdstoffe mit entsorgt werden.
Weitere Informationen zur Entsorgung von Speiseresten finden Sie hier oder Sie bestellen online als Gewerbetreibenderoder Wohnungswirtschaft.
Nutzen Sie zusätzlich unseren Service des Abfallmanagements für die Betreuung ihrer Anfallstelle.

 

Was darf rein?

  1. Bioabfall
  2. Kaffeesatz inkl. Papierfilter
  3. Teesud und Teebeutel inkl. Papierfilter
  4. Kompost (kein Rasenschnitt)
  5. Obst und Gemüse
  6. Pflanzliche Küchenabfälle
  7. Rückstände tierischer Produkte z.B. Knochen, Sehnen, Innereien
  8. Überlagerte Lebensmittel (unverpackt)

Was darf nicht rein?

  1. Alle Abfälle bei denen es sich nicht um Speisereste handelt
  2. Speiseöl und Speisefett
  3. Kunststoffe z.B. Besteck oder Verpackungen
  4. Hausmüll und Gewerbemüll
  5. Erde

 

Sperrmüll

In Privathaushalten und bei Gewerbetreibenden fällt aus unterschiedlichsten Gründen Sperrmüll an. In den meisten Fällen wird eine Wohnung entrümpelt oder diverse Räumlichkeiten umgebaut oder nur aufgeräumt. Neben der Entsorgung über unser Abfallmanagement oder unseren Containerdienst, kann man kleinere Mengen auch auf den Recyclinghöfen der BSR selbst anliefern. Generell handelt es sich bei Sperrmüll um sperrige Gegenstaände aus dem Haushalt.
Weitere Informationen zur Entsorgung von Sperrmüll finden Sie hier oderGewerbetreibender oder Wohnungswirtschaft.
Nutzen Sie zusätzlich unseren Service des Abfallmanagements für die Betreuung ihrer Anfallstelle.
 

Was darf rein?

  1. Möbel, Sofa/Couch, Schränke
  2. Metallschrott
  3. Teppiche
  4. Geschirr aus Kunststoff oder Metall und Porzellan
  5. Bilder
  6. Hausmüll (Gemischte Siedlungsabfälle)
  7. Holz (unbehandelt)
  8. Textilien
  9. Auf Anfrage: Matratzen, Polster

Was darf nicht rein?

  1. Alle Bauabfälle z.B. Dachpappe, Dämmung, Bauschutt
  2. Baumischabfall
  3. Druckbehälter
  4. Elektroschrott
  5. Glaswolle / KMF-Dämmung und andere Dämmstoffe
  6. Farben und Lacke und Chemikalien
  7. Brandabfall
  8. Erde und Gartenabfall
  9. Bauschutt und Steine
  10. Asbest und asbesthaltige Stoffe
  11. Styropor / Styrodur

 

Streugut

Wenn das Tauwetter einsetzt, werden auf den Straßen die Reste des Winters sichtbar. Schnee und Eis verschwinden, aber Streugut auf den Gehwegen bleibt liegen. Das abgeriebene Streugut sollte nach dem Winter wieder eingesammelt und recycelt werden. Es wird gewaschen und wird danach, zum Beispiel im Straßenbau, wiederverwendet.
Weitere Informationen zur Entsorgung von Streugut finden Sie hier oder Sie bestellen online als Gewerbetreibender, Wohnungswirtschaft oder Privathaushalt.
 

Was darf rein?

  1. Zusammengefegter Schmutz
  2. Splitt
  3. Streugut

Was darf nicht rein?

  1. Alle anderen Abfälle die nicht als Streugut definiert sind

 

 

Weitere Besonderheiten und Voraussetzung für eine Containerlieferung - FAQ

Damit wir alles wie gewünscht liefern und aufstellen können, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Wie wird der Container beladen?

Verteilen Sie den Inhalt bitte gleichmäßig und eben, so dass die Ladekanten nicht überschritten werden bzw. sich der Deckel leicht schließen lässt! Besonders längere Teile wie Äste und Wurzeln dürfen nicht aus dem Container herausragen.

Ist der Untergrund geeignet?

Der Untergrund sollte eben uns fest sein. Eine Stellung auf schrägem Untergrund, Rasen oder Erde kann zum Abrutschen oder einsinken führen. Gleiches gilt, wenn wir in einen Wald oder Waldgebiet liefern sollen. Wird der Behälter im Garten nahe einer Grube gestellt, kann es zu Verrutschungen kommen. Gerade im Garten wird dies oft unterschätzt.

Ist ausreichend Platz vorhanden?

Bitte beachten Sie das die Behälter rückwärts abgesetzt werden und somit ausreichend Platz für den Container und den Absetzkipper gegeben ist. Als Orientierung dient die unten aufgeführte Tabelle. Alternativ kann der Container auch am Straßenrand abgestellt werden.

Was muss ich bei der Stellung auf der Straße beachten?

Falls Sie mehr als zehn Tage benötigen oder der Container mehr als 10 Quadratmeter der Straßenfläche einnimmt, muss eine Sondergenehmigung beim Tiefbauamt eingeholt werden. Nehmen Sie in diesem Fall mit den Behörden Kontakt auf. Neben der Bearbeitungszeit von bis zu einem Monat kommen Kosten für die Genehmigung auf Sie zu. Weitere Informationen und den Kontakt finden Sie im Service-Portal Berlin unter Straßenrechliche Sondernutzung Schrottcontainer.

Was muss bei der Zufahrt beachtet werden?

Damit die Stellung und Abholung reibungslos vonstattengehen kann, muss die Zufahrt für unsere Fahrzeuge möglich sein. Bei Lieferungen in einen Wald, sprechen Sie und bitte vorher an. Die Absetzkipper, auf welchen unsere Muldencontainer angeliefert werden, brauchen weniger Platz als sogenannte Abrollcontainer. Als Orientierung dient die unten aufgeführte Tabelle.

Fahrzeugtyp

Durchfahrtshöhe

Durchfahrtsbreite

Rangierlänge

Absetzhöhe

Absetzkipper (für Container 3 m³ bis 10 m³)

mind. 3,5 Meter

mind. 3 Meter

mind. 12 Meter

mind. 5 Meter

Containerabgleiter (für Container ab 11,5 m³)

mind. 4 Meter

mind. 3,5 Meter

mind. 18 Meter

mind. 6 Meter

Behältergrößen

Für die jeweilige Entsorgung bieten wir Ihnen auch den entsprechenden Behälter an. Diese finden Sie hier.

Selbstanlieferung gefährlicher Abfälle

Geringe Mengen gefährlicher Abfälle, wie z. B. Asbest(zement), Dämmstoffe oder Dachpappe, können Sie selbst anliefern. Damit sparen Sie die Lagerung oder die Kosten für einen Container.

Fragen zu Abfällen?

Sie haben noch Fragen zu Abfallarten oder wollen mehr über die Möglichkeiten der Entsorgung erfahren?
Kontaktieren Sie uns direkt:

Telefon: (030) 60 97 20 0

Fax: (030) 60 97 20 10

Für weitere Anfragen können Sie auch unsere Kontaktseite nutzen.