Gefährliche Abfälle

Wer gefährliche Abfälle produziert, muss besondere Verantwortung übernehmen – für die Gesundheit von Menschen, für die Umwelt und für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Wir unterstützen Sie mit fachgerechten Lösungen zur Entsorgung besonders belasteter Materialien, ob per Container, Big Bag oder durch Selbstanlieferung.

In unserem Online-Shop können Sie schnell und einfach die Entsorgung Ihres Papierabfalls buchen: Wählen Sie zwischen verschiedenen Abfallbehältern, einem Container, unserem Abholservice oder der Selbstanlieferung. Auf Anfrage stellen wir gerne einen Unterflurcontainer oder eine Ballenpresse bereit.

Asbesthaltige Abfälle

Zu den gefährlichsten Abfällen zählt Asbest, etwa in Form von fest gebundenem Asbestzement (z. B. in Dachplatten, Fassaden, Rohren) oder schwach gebundenem Asbest in alten Dämmstoffen. Beide Varianten gelten als eindeutig krebserregend. Eine sichere Entsorgung erfolgt ausschließlich in staubdichten, gekennzeichneten Big Bags oder speziellen Containern.

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Künstliche Mineralfasern

Auch künstliche Mineralfasern (KMF) erfordern besondere Sorgfalt. Hierzu zählen insbesondere Glaswolle, Steinwolle und Keramikfasern, die vor dem Jahr 2000 häufig als krebserregend eingestuft wurden. Diese Materialien können sowohl in loser Form, als Matten, als Einblasdämmung oder als Deckenplatten auftreten. Je nach Menge bieten sich Big Bags, Container oder – bei vollständig verpackten Kleinstmengen – die Selbstanlieferung an.

Dachpappe

Bei Dachpappe ist die Unterscheidung entscheidend: Faserhaltige Dachpappen enthalten oft Asbest und gelten als gefährlicher Abfall, während Dachpappen aus Verbundstoffen ohne Faseranteile als gesondert zu entsorgender Baumischabfall klassifiziert werden können. Faserhaltige Materialien nehmen wir per Container entgegen, während bestimmte Verbundstoffe nach vorheriger Absprache zur Selbstanlieferung geeignet sind.


Vor der Entsorgung ist zwingend eine Analyse des vorhanden Materials durchzuführen, welche ggf. den PAK-Gehalt bestimmt.

Um Missverständnisse und unnötige Mehrkosten zu vermeiden, empfehlen wir dringend eine persönliche Beratung durch unsere Fachabteilung.


Gewerbetreibende benötigen für die Entsorgung gefährlicher Abfälle zusätzlich einen Sammel- bzw. bei mehr als 20 Tonnen Abfall pro Anfallstelle pro Jahr einen Einzelentsorgungsnachweis. Diese müssen zwingend vor der Entsorgung beantragt werden.

Privatpersonen können bis zu 2 Tonnen pro Jahr entsorgen.

Styropor

Auch Dämmstoffe wie Styropor müssen differenziert betrachtet werden: Expandiertes Polystyrol (EPS), etwa aus Verpackungen oder leichten Dämmelementen, unterscheidet sich von extrudiertem Polystyrol (XPS), das druckstabiler und wasserresistenter ist. Bei älteren Chargen beider Typen besteht oft der Verdacht auf HBCD-haltige Anteile, wodurch sie als gefährlich eingestuft werden. Beide Stoffe nehmen wir in gesonderten Containern entgegen – eine Vermischung mit anderem Abfall ist nicht zulässig.

Holz A4

Besondere Aufmerksamkeit verlangt auch behandeltes Holz der Kategorie A4. Dazu gehören Bahnschwellen, mit Holzschutzmitteln imprägnierte Bretter, lackiertes Altholz aus Außenbereichen oder kontaminierte Holzplatten. Diese Materialien enthalten oft gefährliche Substanzen wie PCP, Lindan, Schwermetalle oder Teeröle. Sie dürfen nicht mit unbehandeltem Holz oder Hausmüll entsorgt werden. Für kleinere Mengen empfehlen wir Big Bags, für größere Einheiten wie ganze Abbruchchargen Containerlösungen.

Bahnschwellen

Bahnschwellen stellen innerhalb der Holz-A4-Kategorie einen eigenen Sonderfall dar. Durch ihren Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und anderen Teerbestandteilen gelten sie als besonders schadstoffreich. Eine Entsorgung erfolgt ausschließlich über Spezialcontainer mit Nachweisführung, Einzelstücke können in der Regel nicht angenommen werden.

Entsorgung gefährlicher Abfälle für Gewerbetreibende

Gewerbetreibende benötigen für die Entsorgung gefährlicher Abfälle einen Sammel- bzw. bei mehr als 20 Tonnen Abfall pro Anfallstelle pro Jahr einen Einzelentsorgungsnachweis. Diese müssen zwingend vor der Entsorgung beantragt werden.

Privatpersonen können bis zu 2 Tonnen pro Jahr entsorgen.

Kontakt

Alle genannten Abfälle dürfen nur in staubdichter, verpackter und sachgerecht deklarierter Form transportiert werden. Lose, ungeschützte Anlieferungen sind nicht zulässig.

Gerne beraten wie sie zu geeigneten Verpackungsmitteln, Containergrößen, rechtlichen Pflichten und sicheren Übergabemöglichkeiten.


Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag (08:00 Uhr bis 18:00 Uhr) unter:

Tel: (030) 60 97 20 0

Fax: (030) 60 97 20 10


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