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Big Bags
Alle Fraktionen

Containerdienst
Baumischabfall, Bauschutt, Gartenabfall,
Holz A1-A3, Holz A4 und Sperrmüll

Aktenvernichtung
Sicherheitsbehälter und Großcontainer!

Gültig für alle Bestellungen bis 31.03.2024.
Nur gültig für Onlinebestellungen.
Keine Barauszahlung, keine nachträgliche Berechnung.

 

Altholz von Baustellen wird in verschiedene Kategorien eingeteilt: Die Kategorien A1 bis A3 bezeichnen Holz, das als ungefährlicher Abfall behandelt wird. Die Kategorie A4 hingegen wird als Sonderabfall eingestuft. Sie wird für Holz vergeben, das mit Holzschutzmitteln behandelt wurde. Für die optimale Entsorgung von Altholz bieten wir Ihnen unseren Containerdienst. Sowohl ungefährliches Altholz als auch Altholz der Kategorie A4 entsorgen wir fachgerecht.

Hinweis: Wir entsorgen in Berlin. In Brandenburg nur auf Anfrage.

Unsere Leistungen zur Entsorgung von Holz

Altholzcontainer

 Container für Holz A1 - A3Container für Holz A4Container für Bahnschwellen

Verfügbare
Containergrößen und Preise*

Muldencontainer (pro Leerung)

2 m³: 185,00 € 166,50 €
3 m³: 190,00 € 171,00 €
5,5 m³: 225,00 € 202,50 €
7 m³: 270,00 € 243,00 €
10 m³: 280,00 € 252,00 €

Abrollcontainer (pro Leerung)

12 m³: 360,00 € 324,00 €
13 m³: 365,00 € 328,50 €
18 m³: 420,00 € 378,00 €
30 m³: 435,00 € 391,50 €
40 m³: 610,00 € 549,00 €

Muldencontainer (pro Leerung)

2 m³: 185,00 € 166,50 €
3 m³: 190,00 € 171,00 €
5,5 m³: 270,00 € 243,00 €
7 m³ 310,00 € 279,00 €
10 m³ 360,00 € 324,00 €

Abrollcontainer (pro Leerung)

12 m³: 380,00 € 342,00 €
13 m³: 385,00 € 346,50 €
18 m³: 500,00 € 450,00 €
30 m³: 940,00 € 846,00 €
40 m³: 955,00 € 859,50 €

Muldencontainer (pro Leerung)


5,5 m³: 270,00 €
7 m³ 310,00 €
10 m³ 360,00 €

Abrollcontainer (pro Leerung)

12 m³: 380,00 €
13 m³: 385,00 €
18 m³: 500,00 €
30 m³: 940,00 €
40 m³: 955,00 €

Aufstellkosten pro Fahrt
(Stellen, Abziehen oder Zwischenleerung/Tausch)

keine

keine 

keine

Containermiete

10 Tage kostenfrei, danach 5,50 € netto pro Tag pro Container zzgl. 19% MwSt.

10 Tage kostenfrei, danach 5,50 € netto pro Tag pro Container zzgl. 19% MwSt.

10 Tage kostenfrei, danach 5,50 € netto pro Tag pro Container zzgl. 19% MwSt.

Leerungsrhythmus

täglich
wöchentlich
14-täglich
4-wöchentlich
8-wöchentlich
einmalig
auf Abruf

täglich
wöchentlich
14-täglich
4-wöchentlich
8-wöchentlich
einmalig
auf Abruf

täglich
wöchentlich
14-täglich
4-wöchentlich
8-wöchentlich
einmalig
auf Abruf

Vertragslaufzeit

auf Anfrage

auf Anfrage

auf Anfrage

Lieferzeit

innerhalb von 2-3 Werktagen

innerhalb von 2-3 Werktagen

innerhalb von 2-3 Werktagen

Zusatzkosten

Von Kunden verschuldete Leerfahrten:
148,00 € netto zzgl gültiger MwSt.

Mehrkosten durch Falschbefüllung möglich.

Pro bestellter Container einmalig:
Begleitschein 10,50 € (zzgl. gültiger MwSt.).

Von Kunden verschuldete Leerfahrten:
148,00 € netto zzgl gültiger MwSt.

Mehrkosten durch Falschbefüllung möglich.

Pro bestellter Container einmalig:
Begleitschein 10,50 € (zzgl. gültiger MwSt.).

Von Kunden verschuldete Leerfahrten:
148,00 € netto zzgl gültiger MwSt.

Mehrkosten durch Falschbefüllung möglich.

*Netto-Preisangaben pro Entleerung zzgl. aktuell gültiger MwSt.

Zur Bestellung der Holzentsorgung A1 - A3


Zur Bestellung der Holzentsorgung A4

 

Zur Bestellung von Bahnschwellen

 


Vertragsinformationen

Nach Bestellung liefern wir den Container innerhalb der nächsten zwei bis drei Werktage. Die Preise verstehen sich für Muldencontainer (bis 10 m³) und Abrollcontainer (ab 11,5 m³) als Pauschalpreis inkl. Lieferung, Abholung und Entsorgung.

Für die Entsorgung von A4-Holz müssen Nachweise geführt werden. Hierfür erstellen wir einen Begleitschein. Bitte beachten Sie, dass unverschuldete Leerfahrten ein Entgelt nach sich ziehen.

Nutzung des Straßenrands und Halteverbote

Es bietet sich die Möglichkeit, den Container ohne Genehmigung am Straßenrand abzustellen. Dazu müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die genutzte Fläche überschreitet nicht zehn Quadratmeter.
  2. Die Stellzeit beträgt nicht länger als zehn Tage.

Ist eine der beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, muss eine Genehmigung für die Nutzung des Straßenrands eingeholt werden. Somit können Sie unsere Absetzmulden (bis 10 m³) ohne Genehmigung an der Straße abstellen. Für die größeren Abrollcontainer müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Der entsprechende Antrag kann beim Tiefbauamt eingereicht werden. Beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu einem Monat beträgt. Weitere Informationen: https://service.berlin.de/dienstleistung/325983/

Bei der Abstellung am Straßenrand muss ggf. eine Halteverbotszone eingerichtet werden. Damit diese in Kraft tritt, müssen die Schilder 72 Stunden vorher an Ort und Stelle stehen. 

Tausch oder Abholung beauftragen

Für Ihren Container für Holz A1-A3 oder A4 können Sie jederzeit über unser Kontaktformular oder in unserem Kundenportal einen Tausch beauftragen. Sollte der Container voll sein und abgeholt werden, ist dies ebenfalls möglich.

Containergrößen

Für die Entsorgung von Altholz haben Sie Wahl zwischen kleineren Absetzmulden (bis 10 m³) und größeren Abrollcontainern. Für einige der Containergrößen können wir Ihnen einen Deckel bieten. Dieser ist in manchen Fällen fest verbaut, in anderen optional. Gerade bei der Abstellung auf öffentlichem Grund ist der Deckel ein wirksamer Schutz vor Fremdeinwurf.

Muldencontainer

Container für Altholz 7m³Container für Altholz 8m³Container für Altholz 10m³

Abrollcontainer

Container für Altholz 11,5m³Container für Altholz 12m³Container für Altholz 13m³Container für Altholz 18m³

Container für Altholz 24m³Container für Altholz 25m³Container für Altholz 30m³Container für Altholz 40m³

Anforderungen an die Zufahrtswege

Damit keine Verzögerungen entstehen, müssen unsere Fahrzeuge genügend Platz zum Rangieren haben. Bitte stellen Sie sicher, dass die Zufahrtswege den folgenden Mindestvoraussetzungen entsprechen:

FahrzeugtypDurchfahrtshöheDurchfahrtsbreiteRangierlängeAbsetzhöhe
Absetzkipper (für Container 3 m³ bis 10 m³)

mind. 3,5 Meter

mind. 3 Meter

mind. 12 Meter

mind. 5 Meter

Containerabgleiter (für Container ab 11,5 m³)

mind. 4 Meter

mind. 3,5 Meter

mind. 18 Meter

mind. 6 Meter

Beratung zur Entsorgung von Altholz

Haben Sie weitere Fragen zu unseren Dienstleistungen? Unser Serviceteam ist gern für Sie da und berät Sie in allen Belangen. Sie erreichen uns telefonisch (montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr) unter der Nummer (030) 60 97 20 19. Faxe senden Sie bitte an die Nummer (030) 60 97 20 46. Per E-Mail erreichen Sie uns unter folgender Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Was gehört in den Altholzcontainer?

Je nach Kategorie dürfen verschiedene Holzarten im Container entsorgt werden. Unter die Kategorien A1 bis A3 fallen Holzarten, die naturbelassen oder mit organischen Mitteln behandelt sind. Unter Holz A4 werden Materialien verstanden, die gefährliche Stoffe enthalten. Dies ist der Fall, wenn Holzschutzmittel eingesetzt wurden.

Diese Holzarten dürfen im Container (Holz A1 - A3) entsorgt werden:

  • Abbruchholz
  • Bauholz
  • Küchenarbeitsplatten
  • Möbelholz
  • Palettenholz
  • Verpackungsholz

Im Folgenden finden Sie Beispiele von Gegenständen, die in Kategorie A4 eingeordnet werden:

  • Bahnschwellen
  • Hopfenstangen
  • Leitungsmasten
  • Rebpfähle

Finden sich Anhaftungen gefährlicher Stoffe am Holz oder ist es anderweitig mit Schadstoffen belastet, wird es unter der Kategorie A4 geführt und entsprechend entsorgt.

Was gehört nicht in den Container für Holzabfall?

Es dürfen keine Abfälle entsorgt werden, die keine Holzabfälle der Kategorien A1 bis A4 sind. Sollten bei Ihren Bauarbeiten andere Abfallstoffe anfallen, können wir Ihnen eine passende Entsorgung anbieten. Beispiele von Stoffen, die nicht im Holzcontainer entsorgt werden dürfen:

Wie wird Altholz kategorisiert?

Die vier Kategorien für Altholz werden in einer deutschen Verordnung festgelegt. Die Altholzverordnung unterteilt vier Kategorien anhand der Behandlung des Holzes:

  • Altholzkategorie A I: naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde,
  • Altholzkategorie A II: verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
  • Altholzkategorie A III: Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel
  • Altholzkategorie A IV: mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz (§2 Abs. 4 AltholzV)

Die Kategorien spielen bei der Entsorgung eine Rolle, weil sie über die Weiternutzung des Materials bestimmen.

Wie wird Altholz entsorgt?

Ein großer Teil des Altholzes wird einer energetischen Nutzung zugeführt. Dabei spielt die Art der Verbrennungsanlage eine Rolle: AIII- und AIV-Hölzer können nur in Anlagen verbrannt werden, die über eine Abgasreinigung verfügen.

Ein kleinerer Teil der Holzabfälle wird einer stofflichen Wiederverwendung zugeführt. Hierbei macht die Verarbeitung zu Pressholz einen wichtigen Anteil aus. Die stoffliche Weiternutzung kommt für AI- und AII-Hölzer in Frage. AIII-Holz muss vor der Wiederverwertung aufbereitet werden.

Was ist behandeltes Holz?

Unter behandeltem Holz versteht man Holz, das mit Flamm- oder Holzschutzmittel behandelt wurde. Diese Mittel enthalten mitunter Schadstoffe, weshalb behandeltes Holz gesondert entsorgt werden muss.

Weitere Fragen zur Altholzentsorgung

Unser Serviceteam steht Ihnen für weitere Frage rund um die Entsorgung von Altholz zur Verfügung. Sie erreichen uns auf folgenden Wegen:

  • per Telefon: (030) 60 97 20 19 (montags bis freitags, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
  • per Fax: (030) 60 97 20 46