In vielen Unternehmen kommen Lösungsmittel zum Einsatz. Gerade dort, wo besondere Hygienemaßnahmen einzuhalten sind, werden halogenierte Lösemittel verwendet. Weil diese Lösungsmittel die Umwelt belasten, gelten besondere Bestimmungen für die Entsorgung. Hier erfahren Sie, wie Sie Lösemittel richtig entsorgen.

Lösemittel in Berlin entsorgen

Lösungsmittel sind in vielen Bereichen des täglichen Lebens anzutreffen. Diese Stoffe sind in der Lage, Stoffverbindungen aufzuspalten und bestimmte Bestandteile herauszulösen. Sie finden daher bspw. in Verdünnung und Reinigungsbenzin Anwendung.

In bestimmten Bereichen, etwa Krankenhäusern und Laboren, kommen halogenierte Lösungsmittel zum Einsatz. Diese Stoffverbindungen haben besondere Eigenschaften, können etwa Fette besonders gut lösen. Sie sind jedoch gefährlich für Mensch und Umwelt.

Deshalb gibt es zur Entsorgung halogenierter Lösungsmittel besondere rechtliche Vorgaben (siehe weiter unten).

Lösungsmittel dürfen keinesfalls als Abfall im Restmüll entsorgt werden! Des Weiteren dürfen die Reste nicht ins Wasser gelangen. Unsachgemäße Entsorgung kann die Umwelt schwer belasten.

Unser Service für die Entsorgung von halogenierten Lösemitteln

Wir übernehmen die Entsorgung der bedenklichen Stoffe für Sie! Wir stellen Ihnen spezielle Behälter, in denen Sie die Lösemittel gemäß den rechtlichen Bestimmungen aufbewahren können. Unsere Experten kümmern sich im Anschluss um die korrekte Entsorgung.

Rechtliche Bestimmungen: HKWAbfV

Für Halogenkohlenwasserstoffe (HKW), die in halogenierten Lösemitteln enthalten sind, bestehen spezielle Bestimmungen. Diese werden in der “Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel” festgehalten.

Als Lösemittel werden dabei flüssige Stoffe betrachtet, die zu mehr als fünf Masseprozent aus Halogenkohlenwasserstoffen bestehen (§ 1 Abs. 2). Die Lösemittel dürfen nach Gebrauch nicht vermischt werden. Zudem müssen die Behältnisse über eine Kennzeichnung verfügen (§ 5).

Recycling von Lösemittel

Das Recycling von halogenierten Lösungsmitteln ist derzeit noch nicht wirtschaftlich. Als besondere Abfälle können halogenierte Lösungsmittel nicht für die Energiegewinnung thermisch verwertet werden. Derzeit erfolgt die Entsorgung daher über Verbrennungsanlagen für Sonderabfälle.

Weiteren Fragen zur Entsorgung von Lösungsmittel

Haben Sie noch Fragen zur Entsorgung von halogenierten Lösemitteln oder benötigen weitere Informationen zu unseren Entsorgungsdienstleistungen? Unser Team berät Sie gern! So erreichen Sie uns:

  • telefonisch: (030) 60 97 20 0 (montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr)
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  • per Fax: (030) 60 97 20 10

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Lösemittel in Kunststoffflaschen: © Mat Hayward - stock.adobe.com