Wissen Sie, worauf Sie beim betrieblichen Abfallmanagement achten müssen? Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über die Grundregeln der richtigen Entsorgung und geben Ihnen Klarheit, wie Sie in Ihrem Unternehmen Ihr betriebliches Abfallmanagement effizient, schlank, schnell und kostengünstig gestalten können.

Betriebliches Abfallmanagement – das müssen Sie beachten

Abfälle recyceln oder wegwerfenKennen Sie als Unternehmer Ihre Entsorgungspflichten und wissen Sie, was Sie beim betrieblichen Abfallmanagement beachten müssen? Denn vor allem im produzierenden Gewerbe ist die Bandbreite an Abfällen riesig und reicht von A wie Altpapier bis Z wie Zement. Während die Entsorgung für Altpapier, Akten und Altholz meist konform eingehalten wird, sieht es bei Abfallprodukten wie Asbest, Industriekleber, Kunststoff, Schrott oder Dämmstoffen meist schon ganz anders aus. Durch das „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen“ (Kreislaufwirtschaftsgesetz oder kurz KrWG) von 2012, die Abfall-Anzeige und Erlaubnis-Verordnung (AbfAEV) von 2014 als auch die Novellierung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) im Jahr 2017 haben sich die Anforderungen an gewerbliche Abfallerzeuger grundsätzlich erhöht. Wir geben Ihnen deshalb Klarheit, wie Sie in Ihrem Unternehmen Ihr betriebliches Abfallmanagement effizient, schlank, schnell und kostengünstig gestalten können und welche Abläufe Sie beachten müssen!

Viele Paragrafen: Der Teufel steckt im Detail

Vorschriften betriebliches AbfallmanagementDie Zahl der Gesetze und Verordnungen, die den verantwortungsvollen Umgang mit Müll regeln, hat in den vergangenen 15 Jahren deutlich zugenommen. So enthält das Batteriegesetz und das Elektro- und Elektronikgesetz auch noch besondere Regelungen für die Händler und Beförderer von Batterien und Elektroartikeln bereit.

Das Europäische Abfallverzeichnis führt zwanzig Grundtypen mit mehreren hundert Einzelgruppen von Abfällen auf. Es wurde mit der AVV (Abfallverzeichnisverordnung) in deutsches Recht umgesetzt und regelt haarklein die Unterscheidung (und ggf. Kennzeichnungspflicht) gefährlicher und ungefährlicher Abfälle. Von der Anzeigepflicht grundsätzlich befreit sind Handwerksbetriebe, sofern diese nicht mehr als 20 Tonnen ungefährlichen Müll pro Jahr transportieren und nicht mehr als zwei Tonnen einlagern. Das sind Freigrenzen, bei deren Überschreiten die gesamte Müllmenge anzeigepflichtig wird.

Wann ist überhaupt ein Abfallbeauftragter nötig…

AbfallbeauftragterBetriebe, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen (z.B. Krankenhäuser und Kliniken) oder ein Umgang mit ihnen unvermeidlich ist, weil sie sich z.B. mit deren Beseitigung, dem Sortieren oder der Verwertung solche Abfälle befassen, sind nach §59 KrWG zur Benennung zumindest eines Abfallbeauftragten verpflichtet. Das gilt auch für Unternehmen, die eine genehmigungspflichtige Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz betreiben, also eine Anlage, durch die regelmäßig die Allgemeinheit, die Umwelt oder Nachbarschaft durch Lärm, Erschütterung, Geruch oder ähnliches belästigt wird.

Mitarbeiter, die zum Abfallbeauftragten eines Betriebs ernannt werden, müssen über eine gewisse Erfahrung verfügen, vor allem aber fachlich geeignet sein und persönlich zuverlässig. Der Abfallbeauftragte sollte daher sorgfältig ausgewählt und schriftlich von seiner Ernennung unterrichtet werden. Stärken Sie seine Autorität, indem Sie die Mitarbeiter offiziell von seiner Ernennung unterrichten und auf seine eventuellen Weisungsbefugnisse hinweisen. Auch deshalb sollte der Abfallbeauftragte direkt der Geschäftsführung berichten und unterstehen, die ihn unterstützen und unter Umständen teilweise von anderen, bisherigen Aufgaben freistellen muss.

Damit logistische Abläufe optimiert, Synergien im Bereich der Ver- und Entsorgung ausgemacht und Behälter an den richtigen Standorten platziert werden, muss der Abfallbeauftragte bei allen Fragen mit Bedeutung für die Abfallwirtschaft in die Entscheidungen einbezogen werden. Auch mit Blick auf die offizielle Benennung des Abfallbeauftragten gegenüber den Aufsichtsbehörden sollte der Mitarbeiter über eine gute fachliche Qualifikation und gute Fähigkeiten zur schriftlichen und mündlichen Kommunikation verfügen. Ihm sollte spätestens alle drei Jahre eine Fortbildungsmöglichkeit geboten werden, denn eine umfangreiche Fachkunde stärkt seine interne und externe Stellung. Auf keinen Fall ist eine rein nominelle Ernennung irgendeines Mitarbeiters zum Abfallbeauftragten ausreichend. Alternativ können Sie daher auch einen externen Abfallbeauftragten bestellen. Wichtig ist jedoch: Sie als Betreiber tragen –  egal ob interner oder externer Abfallbeauftragter – die Verantwortung, die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen zu gewährleisten.

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…und wann braucht Ihr Betrieb ein Abfallwirtschaftskonzept?

AbfallwirtschaftskonzeptAlle Maßnahmen, die der Steuerung der Abfallmengen, der Vermeidung von Abfällen bzw. der Verwertung von unvermeidbaren Abfällen dienen, ergeben das Abfallwirtschaftskonzept eines Betriebs. In Deutschland schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vor, dass in jedem Betrieb ein Verantwortlicher Bescheid wissen muss über:

  • die Möglichkeiten zur Abfallvermeidung
  • den Umfang und die Spezifikation der anfallenden Abfälle
  • die Art ihrer Nutzung, Wiederverwertung oder ihre Beseitigung (sei es durch Kompostierung, Recycling, Verbrennen oder Verbringung zur Mülldeponie)

Ein gutes Abfallwirtschaftskonzept setzt jedoch noch vorher an, nämlich bei der Optimierung des Einkaufs. Dabei wird um Rohstoffe und Vorprodukte, denen das Potenzial innewohnt, die Umwelt zu gefährden oder zu schädigen, nach Möglichkeit ein Bogen geschlagen und sie werden durch umweltverträglichere Ausgangsstoffe oder Halbfertigwaren ersetzt. Die dennoch unvermeidlichen, in den verschiedenen Abteilungen eines Betriebs anfallenden Arten und Mengen an Abfall sollten zentral erfasst und jederzeit auf einen Blick ersichtlich sein. Im Idealfall legt ein Abfallwirtschaftskonzept dar, wie sich die im Betrieb koordinierten Beseitigungs- und Vermeidungskonzepte auszahlen und vielleicht sogar betriebswirtschaftlich rechnen.

Dokumentation des AbfallmanagementsVerpflichtet zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzepts sind Unternehmen, die jährlich bei der Erzeugung von überwachungsbedürftigen oder besonders überwachungsbedürftigen Abfällen ein bestimmtes Quantum überschreiten. Das Abfallwirtschaftskonzept muss in sich schlüssig, auf dem neuesten Stand und den verantwortlichen Mitarbeitern des Betriebes vertraut sein. Den zuständigen Aufsichtsbehörden ist es zu Prüfungszwecken auf Wunsch vorzulegen oder auszuhändigen. Gehen Sie daher das betriebliche Abfallmanagement in Ihrem Unternehmen mit größter Sorgfalt an. Auf Wunsch steht Ihnen Berlin Recycling dabei gerne mit Rat und Tat zum Abfallmanagement zur Seite. Unser Team bewertet für Sie die aktuelle Abfallsituation, bietet Ihnen eine Müllplatzbetreuung sowie -pflege an und erstellt für Sie individuelle Entsorgungskonzepte. Für Sie bedeutet das externen Expertenrat für Ihre Anliegen rund um das Abfall- sowie Behältermanagement.

Einsicht, Verantwortung, Motivation – wie können Mitarbeiter in den Betrieben motiviert werden, zum Abfallmanagement beizutragen?

Wo sich der betriebswirtschaftliche Erfolg nicht unmittelbar in der Erfolgsrechnung eines Unternehmens, also der Gewinn- und Verlustrechnung, ablesen lässt, da ist es oft besonders schwierig, die Mitarbeiter zu motivieren. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen den Abfallbeauftragten vorstellen, dann betonen Sie bei der Gelegenheit die Bedeutung seiner Aufgabe für das ganze Unternehmen. Fordern Sie Ihre Mitarbeiter zur Unterstützung auf, da das Abfallmanagement jeden angeht und betrifft. Das ist besonders wichtig, denn eine gute Abfallwirtschaft innerhalb eines Unternehmens wird oft erst im Rückblick sichtbar.

Abfallbeseitigung im TeamMitarbeitermotivation ist jedoch immer ein herausforderndes Thema. Wertschätzung, Beförderungen oder Gehaltserhöhungen sind die klassischen Hebel einer positiven Motivation. Am anderen Ende der Skala rangieren Methoden, mit denen der Druck auf Angestellte erhöht wird. Wo soll hier angesetzt werden? Motivation sollte, genau wie das Abfallmanagement selbst, nachhaltig sein. Angebracht ist deshalb eine kontinuierliche Anerkennung und Wertschätzung für alle Mitarbeiter, die sich – nicht bloß eventuell als Abfallbeauftragte – um schonenden Umgang der betrieblichen Umweltressourcen, den sorgfältigen Umgang mit Energie, die Vermeidung von Abfällen bzw. deren Sammlung, Zusammenführung und Wiederverwendung kümmern und Gedanken machen. Eventuell empfiehlt sich auch ein Ideenwettbewerb, bei dem die besten Vorschläge mit Sachpreisen (oder Geld) prämiert werden. Den Wettbewerb lassen Sie am besten vom Abfallbeauftragten selbständig durchführen. Auf diese Weise wird seine Autorität und Fachkompetenz in dieser Frage sichtbar gestärkt. Und noch etwas: Geben Sie in Ihrem Umweltverhalten ein gutes Beispiel! Nichts überzeugt Ihre Mitarbeiter mehr als die eigene Glaubwürdigkeit – das ist auch beim betrieblichen Abfallmanagement der Fall.

 

Haben Sie noch weitere Fragen zu den Pflichten bei dem betrieblichen Abfallmanagement in Ihrem Unternehmen? Dann freuen wir uns auf Ihre Kommentare unter diesem Beitrag, die wir gerne beantworten werden. Möchten Sie regelmäßig nützliche Informationen rund um das Thema Recycling und Abfallentsorgung erhalten? Dann klicken Sie hier und abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter für private Haushalte, Gewerbetreibende oder Vertreter der Wohnungswirtschaft.

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