Wegen langer Aufbewahrungsfristen kann es im Aktenschrank recht eng werden. Sobald die Fristen verstrichen sind, kann man deshalb eine Aktenvernichtung vornehmen. Wir übernehmen die Aktenvernichtung für Privatleute und Firmen in München - schnell, zuverlässig und sicher.
Unsere Tonnen für die Aktenvernichtung in München
Informationen zu unserer Tonne
Tonne zur Entsorgung von Papierakten | |
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Leerungsrhythmus |
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Vertragslaufzeit | keine Vertragsbindung |
Transportkosten | keine |
Tonnenmiete | keine |
Lieferzeit | Terminvereinbarung |
Tonnengrößen
Wir bieten für die Aktenvernichtung Tonnen in zwei verschiedenen Größen an. In der 240-Liter-Tonne finden ca. 30 Aktenordner Platz. Die größere, 500 Liter fassende Tonne hat Platz für bis zu 55 Aktenordner.
Die Behälter bestehen aus robustem Metall. Der Deckel lässt sich mit einem Schloss versperren, sodass die Akten vor Zugriff durch Unbefugte geschützt sind.
Informationen zum Vertrag
Sie können unsere Aktenvernichtung entweder einmalig oder wiederkehrend in Auftrag geben. Bei der wiederkehrenden Variante bietet sich Ihnen die Wahl zwischen einer Leerung alle 14 Tage oder einmal pro Monat.
Rechnungslegung
Wir stellen Ihnen kurz nach Ausführung des Auftrages eine Rechnung aus, die Ihnen auf postalischem Weg bzw. per E-Mail zukommt. Im Falle einer häufigen Leerung besteht auch die Möglichkeit einer monatlichen Rechnungslegung. Auf Wunsch ziehen wir den Betrag gern per Lastschrift von Ihrem Konto ein.
Kontakt aufnehmen
Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen? Sie erreichen unsere Ansprechpartner per Mail unter
Was kann im Behälter für die Aktenvernichtung entsorgt werden?
Sie können alle Aktenordner, Hefter und Mappen in der Tonne entsorgen, solange sie aus Pappe oder Papier bestehen. Ordner aus Kunststoff dürfen nicht in der Tonne entsorgt werden. Sofern Sie Ihre Dokumente in Klarsichthüllen aufbewahren, müssen diese vorher aussortiert werden. Datenträger wie CDs, Festplatten oder Flash-Speicher dürfen nicht in der Tonne entsorgt werden.
Zertifizierte Aktenvernichtung
Damit der Datenschutz bei der Aktenvernichtung gewahrt bleibt, wird der gesamte Transport der Behälter protokolliert. Einmal in unserer Anlage angekommen, befreien wir die Akten zunächst von Metall- und Kunststoffbestandteilen. Anschließend schreddern wir die Dokumente so, dass Schnipsel von kaum 2 cm Kantenlänge entstehen. Gegebenenfalls werden die Schnipsel zum Schluss verwirbelt, um ein Wiederherstellen der Informationen unmöglich zu machen. Anschließen pressen wir die Partikel zu Ballen und führen diese dem Recycling zu.
DIN 66399 zur Datenträgervernichtung
Im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat die 2012 geschaffene Norm zur Datenträgervernichtung in Kraft. Sie legt verschiedene Klassen von Daten fest und spezifiziert darauf aufbauend Sicherheitsstufen. Zudem unterscheidet die Norm verschiedene Arten von Datenträgern.
Die Akten- und Datenvernichtung nach DIN 66399 wird durch Zertifikate bescheinigt. Dadurch ist die Sicherheit der Daten in jedem Schritt sichergestellt.
Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3 gem. DIN 66399
Bei einer gewünschten Abweichung hiervon kontaktieren Sie uns bitte unter
Schutzklassen
Die Norm teilt Daten in drei verschiedenen Schutzklassen ein. Je größeren Schaden die Veröffentlichung der Informationen für Betroffene anrichten kann, umso höher ist die Schutzklasse. Das Spektrum reicht von internen Daten bis hin zu streng geheimen Daten. Für die meisten Akten kommt Schutzklasse 1 oder 2 in Frage.
Sicherheitsstufen
Es gibt insgesamt sieben Sicherheitsstufen, die Vorgaben zur Vernichtung der Datenträger machen. Umso höher die Sicherheitsstufe ist, umso schwieriger wird die Wiederherstellung der Daten nach der Vernichtung. Die Sicherheitsstufen sind den Schutzklassen zugeordnet, sodass Daten der Schutzklasse 3 nicht mit der Sicherheitsstufe 1 behandelt werden können. Für die meisten Akten, die bei Privatpersonen und Unternehmen anfallen, bietet die Sicherheitsstufe 3 ausreichend Schutz.
Datenträgertypen
Es werden sechs unterschiedliche Datenträgertypen unterschieden:
Kürzel | Definition | Beispiele |
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P | Datendarstellung in Originalgröße | Papierakten, Plakate, sonstige Druckerzeugnisse |
F | Verkleinerte Datendarstellung | Mikrofiche, Mikrofilm, Filmbänder |
O | Datenspeicherung auf optischem Datenträger | CD, DVD |
T | Speicherung auf magnetischem Datenträger | Disketten, Magnetbänder |
H | Speicherung auf magnetischer Festplatte | klassische Festplatte |
E | Speicherung auf elektronischem Speichermedium | Flash-Speicher, SSD-Festplatte, Chipkarte |
Bei der Datenträgervernichtung wird der Medientyp mit einer Sicherheitsstufe zu einem Kürzel zusammengefasst. Wir wenden für unsere Aktenvernichtung z. B. P-3 an, Sicherheitsstufe 3 für Papierdokumente.
Fragen zur Aktenvernichtung
Wann kann ich meine Akten vernichten?
Es gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen, an die Sie sich halten müssen. Nach Ablauf dieser Fristen können die Akten zur Entsorgung gebracht werden. Als Richtwert für die Aufbewahrung gilt bei privaten Dokumenten zwei Jahre, bei Geschäftsunterlagen zehn Jahre. Im Einzelfall kann die Frist jedoch abweichen. Informieren Sie sich im Zweifel über die konkrete Frist. Anhaltspunkte gibt unser Blogbeitrag zum Thema Aufbewahrungsfristen.
Welches Jahr kann in die Aktenvernichtung?
Da die Aufbewahrungsfrist mit Ende des Kalenderjahres beginnt, können im Jahr 2019 die meisten Unterlagen aus 2008 vernichtet werden.
Kontakt bei weiteren Fragen
Haben Sie noch Fragen zu unserem Service in München? Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gern Rede und Antwort. So erreichen Sie uns:
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