Entsorgungskonzepte für Arztpraxen

Ihr kümmert Euch um die Patienten -

Wir um die Entsorgung.

Entsorgungskonzepte für Arztpraxen

Passgenaue Entsorgungskonzepte für Arztpraxen

Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung in unserer Stadt: Über 7000 Arztpraxen in ganz Berlin.[1] Diese Verantwortung gegenüber den Patienten hört nicht bei der medizinischen Behandlung auf. Die Entsorgung der verschiedenen medizinischen Abfälle muss ebenfalls den hohen Qualitäts- und rechtlichen Ansprüchen genügen. Wir unterstützen Ihre Arztpraxis bei der Erstellung eines Abfallkonzepts.

Ihre Vorteile

  • Ganzheitliches Entsorgungskonzept
  • Fachgerechte Entsorgung
  • Zuverlässige Leistungserbringung
  • Persönliche Beratung

Hier klicken und kostenloses Beratungsgespräch vereinbarenUnsere Leistungen für Arztpraxen

Wir verfügen über reichlich Erfahrung im Umgang mit den verschiedensten Abfallarten. Unsere Entsorgungsexperten helfen Ihrer Praxis gern dabei, die rechtlichen Vorgaben umzusetzen. Dazu erstellen wir gemeinsam mit Ihnen ein Entsorgungskonzept. Natürlich gehört auch die Entsorgung verschiedener Abfallarten zu unserem Leistungsspektrum.

Unsere Entsorgungsdienstleistungen für Arztpraxen

gemischte SiedlungsabfällePappe, Papier und KartonAltglasErdaushub und GartenabfälleAkten und DatenträgerIhr persönlicher Ansprechpartner Herr Taskiran

Telefon (030) 60 97 20 0 

Mail grosskunden@berlin-recycling.de

Fax (030) 60 97 20 10

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Haben Sie bereits ein Entsorgungskonzept oder eine genaue Vorstellung über die Entsorgungsdienstleistungen, die Sie in Anspruch nehmen möchten? Dann können Sie Ihre gewünschten Dienstleistungen direkt buchen. Wir sorgen dafür, dass Sie unsere Dienstleistung zum nächstmöglichen Termin nutzen können. Durch die Entsorgung aus einer Hand reduziert sich Ihr Verwaltungsaufwand. Wir sind ein zertifizierter Entsorgungsbetrieb. Daher können Sie sicher sein, dass Ihre Abfälle fachgerecht entsorgt werden.

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Besondere Herausforderungen für Arztpraxen

Eine Arztpraxis ist kein Unternehmen wie jedes andere, wenn es um die Frage der Entsorgung geht. Denn hier fallen viele Abfallarten an, die für andere Firmen eher unüblich sind. Diese Abfälle fassen wir meist unter dem Titel medizinische Abfälle zusammen. Diese Abfälle sind mitunter gefährlich (z. B. Skalpelle und Kanülen). Hierfür werden spezielle Behältnisse bereitgestellt. Andere Abfälle in einer Praxis können infektiös sein, sodass eine spezielle Entsorgung nötig ist. Gern erörtern wir die Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch.

Über die medizinischen Abfälle hinaus haben Arztpraxen jedoch auch vertrauliche Unterlagen zu entsorgen. Dazu gehören Patientenakten, aber auch Überweisungsscheine, Rezepte o. Ä. Diese Dokumente enthalten die persönlichen Daten der Patienten und müssen daher im Hinblick auf den Datenschutz sicher entsorgt werden. Dazu bieten wir die Aktenvernichtung an, welche die Anforderungen gemäß DIN 66399 erfüllt.

 

Unsere Experten stehen für Sie zur Verfügung! Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und reduzieren Sie Ihren Verwaltungsaufwand für die Entsorgung in Ihrer Praxis!

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch mit unseren Entsorgungsspezialisten: Teilen Sie uns die Eckdaten Ihrer Arztpraxis mit. Unsere erfahrenen Spezialisten erstellen daraus ein Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist!

Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Gespräch mit uns:

Sie verraten uns mehr über Ihre Arztpraxis und wir sagen Ihnen, welche Entsorgungsdienstleistungen sie eventuell benötigen.

Direkt im Anschluss erhalten sie ihr passendes Angebot!

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Warum Sie auf uns zählen können:

20 Jahre Markterfahrung und ein starkes Team

Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis bei Abfallentsorgern

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Lieferung innerhalb von 3-5 Werktagen

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Rechtliche Fragen für Arztpraxen.Arztpraxen unterliegen hohen Anforderungen in Bezug auf die Hygiene. Damit wird gewährleistet, dass die medizinische Versorgung höchsten Standards genügt. Damit sich Keime, Viren und andere Krankheitserreger nicht weiter verbreiten, gibt es das Infektionsschutzgesetz. Dieses Gesetz hat das Ziel, die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern. Es wurde deshalb im Rahmen der Corona-Pandemie 2020/2021 mehrfach durch den Gesetzgeber geändert. Darüber hinaus enthält das Gesetz Regelungen, die Infektionen durch Aufenthalt in Kliniken oder anderen medizinischen Einrichtungen vorzubeugen. 

Arztpraxen müssen dazu verschiedene Maßnahmen ergreifen. Diese werden durch eine Kommission des RKI empfohlen.[2] Dazu zählen bspw.:

  • Erstellen eines praxisinternen Hygienekonzepts[3]
  • Meldepflicht von Krankheiten und Auffälligkeiten im Hinblick auf den Infektionsschutz
  • Statistische Erfassung von Infektionen, die im Zusammenhang mit medizinischen Einrichtungen stehen (sog. Krankenhauskeime)
  • Aufstellung über Nutzung von antibiotischen Arzneimitteln
  • Weiterbildung von Personal im Bezug auf Hygienefragen

Weitere rechtliche Bestimmungen

Darüber hinaus verankern weitere Gesetze und Verordnungen Regelungen für Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen. Dazu zählt die Berliner Hygieneverordnung, das Medizinproduktegesetz, das Arzneimittelgesetz und einige weitere.

Abfallarten in der Arztpraxis

Neben den allgemeinen Bestimmungen zur Hygiene und Umgang mit medizinischen Gerätschaften existieren auch Regelungen zur Abfallentsorgung in einer Arztpraxis. Die “Länderarbeitsgemeinschaft Abfall” (LAGA) hat in einer als Mitteilung 18 genannten Bekanntgabe die typischen medizinischen Abfälle klassifiziert.[4]

Dabei werden allen möglichen Abfällen, die in medizinischen Einrichtungen anfallen können, die entsprechenden Abfallschlüssel zugeordnet. Diese Zuordnung ist rechtlich bindend. Sie setzt somit fest, welche Entsorgung für den jeweiligen Abfall infrage kommt.

Alte Einteilung

Die LAGA-18-Mitteilung ersetzt damit die alte Klassifikation, welche aber als Orientierungshilfe weiterhin Anwendung findet. Sie bestand aus fünf Gruppen:

  • Gruppe A: Keine besonderen Anforderungen an die Entsorgung (z. B. Gewerbemüll)
  • Gruppe B: Besondere Anforderungen innerhalb des Krankenhauses (z. B Abfälle, die mit Körperflüssigkeiten kontaminiert sind)
  • Gruppe C: Besondere Anforderungen innerhalb und außerhalb des Krankenhauses (z. B. infektiöse Abfälle)
  • Gruppe D: Besondere Anforderungen im Hinblick auf die Umwelt (z. B. Medikamente, Chemikalien)
  • Gruppe E: Besondere Anforderungen aus ethischer Sicht (z. B. Organe)

Die Aufteilung in Gruppen ist in der aktuellen Mitteilung durch die exakte Zuordnung zum jeweiligen Abfallschlüssel ersetzt worden.

“Sharps” und die besondere Behandlung

Als Beispiel für die besondere Abfallentsorgung können “Sharps” genannt werden. Damit bezeichnet man spitze und scharfe Gegenstände, die in der Praxis zum Einsatz kommen. Dazu gehören Skalpelle, Kanülen, Blutzuckerlanzetten, Spritzen etc. Diese Gegenstände müssen in speziellen Behältnissen gesammelt werden. Folgende Maßgaben sind einzuhalten:

  • Behälter muss in der Nähe des Verwendungsorts aufgestellt werden (z. B. OP-Saal)
  • Gegenstände müssen fest umschlossen sein, auch wenn der Behälter um- oder herunterfällt
  • Umfüllen oder Sortieren ist nicht erlaubt
  • Unbefugte dürfen keinen Zugriff auf den Behälter erhalten
  • Behälter muss als “biohazard” (biologische Gefährdung) gekennzeichnet werden
  • Entsorgung erfolgt als Sonderabfall

Quellen

1. https://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/gesundheitsberufe/niedergelassene-aerzte/

2. https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/KRINKO/krinko_node.html

3. Ein Beispiel für einen solchen Hygieneleitfaden finden Sie hier: https://www.hygiene-medizinprodukte.de/fileadmin/user_upload/CoC_Hygieneleitfaden_2019_online.pdf

4. https://www.laga-online.de/documents/m_2_3_1517834373.pdf

Bildnachweis

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