Wenn die Aufbewahrungsfrist für bestimmte Unterlagen abgelaufen ist, stellen sich viele an der Elbe die Frage: Wohin mit den Akten und Unterlagen? Für viele Unterlagen ist die Entsorgung in der Papiertonne nicht genug: Es ist eine Aktenvernichtung notwendig. Unsere Tonne für die Aktenvernichtung löst das Problem. Schnell, zuverlässig und vor allem - sicher.
Wir vernichten Dokumente nach den Bestimmungen des Datenschutzes. Im Anschluss an die Aktenvernichtung führen wir die Überreste dem Recycling zu. Unsere Leistung umfasst neben der Aktenvernichtung auch den Transport der Behälter.
Unsere Datentonne für die Aktenvernichtung in Hamburg
Informationen zu unserer Tonne
Tonne zur Entsorgung von Papierakten | |
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Leerungsrhythmus |
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Vertragslaufzeit | keine Vertragsbindung |
Transportkosten | keine |
Tonnenmiete | keine |
Lieferzeit | Terminvereinbarung |
Tonnengrößen
Mengenangaben
So viele Ordner passen ungefähr in eine Tonne:
- 240 l = 30 Ordner
- 416 l = 50 Ordner
Wir bieten Ihnen zwei verschiedene Größen für unsere Behälter zur Aktenvernichtung an. Der 240-Liter-Container hat ungefähr die Maße einer gängigen Mülltonne. In diesem lassen sich ca. 30 Aktenordner bequem entsorgen. Der Behälter mit 416 Litern Volumen bietet hingegen Platz für ca. 50 Ordner. Die Sicherheitsbehälter sind abschließbar, damit die Unterlagen nicht von Unbefugten eingesehen werden. Unser Transport der Tonnen in Hamburg wird genau protokolliert, sodass eine lückenlose Dokumentation möglich ist.
Angebot für die Vernichtung von Akten und Datenträgern
Möchten Sie unseren Service in Anspruch nehmen? Wir unterbreiten Ihnen gern ein Angebot - sofort und transparent! Geben Sie auf unserer Bestellseite die gewünschte Tonnengröße und Leerungsrhythmus ein. Sie erhalten die Kosten auf einen Blick und können direkt eine Bestellung abschließen. Für weitere Fragen nehmen Sie gern Kontakt per Mail oder Telefon auf.
Kontakt zu unserem Serviceteam
Wir beraten Sie gerne persönlich zur Aktenvernichtung. Ihren Ansprechpartner für die Aktenvernichtung in Hamburg erreichen Sie montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr, sowie unter der Telefonnummer (0800) 000 88 91. Unter der E-Mail
Vertragsinformationen
Mit unserem Sicherheitsbehälter können Sie sensible Unterlagen sicher und datenschutzkonform entsorgen. Wenn Sie sich für unseren Service entscheiden, haben Sie zwei Möglichkeiten für die Abholung: Sie kann entweder einmalig oder in einem festen Rhythmus, d.h. alle 14 Tage bzw. einmal im Monat, erfolgen.
Bezahlung
Je nach gewünschtem Leerungsrhythmus erhalten Sie entweder monatlich oder bei einmaliger Beauftragung ca. 30 Tage nach Leistungserbringung eine Rechnung auf dem Postweg oder per E-Mail. Sie haben die Möglichkeit, am Lastschriftverfahren teilzunehmen.
Was gehört in die Aktenvernichtungstonne?
Unsere Behälter sind für die Vernichtung von Papierakten ausgelegt. In diesem Zusammenhang dürfen die Aktenordner aus Pappe ebenfalls im Behälter entsorgt werden. Auch Dokumentenmappen müssen Sie nicht ausleeren, sondern können Sie als Ganzes in der Tonne entsorgen. Gleiches gilt für Hefter aus Papier.
Was gehört nicht in die Tonne?
Klarsichtfolien und Mappen aus Kunststoff müssen aussortiert werden, bevor sie in die Aktentonne gelangen. Darüber hinaus können Mikrofilme, CDs, DVDs, USB-Sticks und Festplatten nicht in den Behälter gegeben werden. D.h. nur Datenträger, die der Klasse P entsprechen (siehe weiter unten), sind für die Entsorgung im Rahmen der Aktenvernichtung vorgesehen.
Vernichtung der Akten
Wir vernichten Ihre Akten in einer Anlage, die den DIN-Bestimmungen für datenschutzsichere Vernichtung entspricht. Dabei werden Fremdstoffe wie Metallteile und Kunststoffe zunächst abgesondert. Die Dokumente werden dann geschreddert, sodass jede Seite aus etwa 200 Teilen besteht. Das entspricht der Zerkleinerungsstufe P-3 der DIN 66399. Im Anschluss an die Zerkleinerung verwirbeln wir ggf. die Schnipsel, damit eine Rekonstruktion zusätzlich erschwert wird.
Aus den geschredderten Unterlagen werden Ballen gepresst, die wir dem Recycling zuführen.
Datenschutz nach DIN 66399
Die Sicherheit Ihrer Daten geht vor. Wir führen die Aktenvernichtung nach den Bestimmungen der DIN 66399 durch. Diese Norm legt fest, wie mit bestimmten Unterlagen im Rahmen der Aktenvernichtung umzugehen ist. Dazu gibt es sieben Sicherheitsstufen, die eine immer feinere Zerkleinerung der Unterlagen vorsehen. Auf diese Weise wird die Rekonstruktion der Daten unmöglich. Für Akten, die im Geschäftsalltag relevant sind, wenden wir die Sicherheitsstufe 3 an.
Darüber hinaus macht die Norm Bestimmungen über den Aufbau und die Sicherheit der Anlage, in welcher die Akten oder Speichermedien vernichtet werden. Wir erfüllen die Anforderungen der Norm.
Hinweis: Die Vernichtung erfolgt gem. Art. 28 EU-DSGVO, Schutzklasse 2 Sicherheitsstufe P-3 gem. DIN 66399
Bei einer gewünschten Abweichung hiervon kontaktieren Sie uns bitte unter
Schutzklassen
Die Norm klassifiziert Akten und Datenträger nach Art der enthaltenen Informationen. Insgesamt werden drei Klassen unterschieden:
Schutzklasse 1: Für interne Unterlagen, zu denen ein größerer Kreis Zugang hat.
Schutzklasse 2: Für vertrauliche Unterlagen, die besonders sensibel sind.
Schutzklasse 3: Für geheime Unterlagen, die weitreichenden Einfluss haben.
Die meisten Geschäftsunterlagen können nach den Bestimmungen für die Schutzklasse 1 vernichtet werden, es kommt dann die Sicherheitsstufe 3 zur Anwendung, die eine entsprechende Zerkleinerungsstufe der Akten vorsieht.
Klassifizierung der Datenträger
Neben der Einstufung des Inhalts werden die Datenträger selbst einer Klassifizierung unterzogen. Da die DIN 66399 nicht nur für Akten, sondern auch für weitere Datenträger Anwendung findet, wird in sechs Arten unterteilt:
Kürzel | Definition | Beispiele |
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P | Informationsdarstellung in Originalgröße | Papier, Druckformen |
F | Informationsdarstellung verkleinert | Mikrofilm, Folie |
O | Optische Datenträger | CD, DVD |
T | Magnetische Datenträger | Disketten, ID-Karten, Magnetbandkassetten |
H | Magnetische Festplatten | herkömmliche Festplatte |
E | Elektronische Datenträger | Speicherstick, Chipkarte, Halbleiterfestplatten, mobile Kommunikationsmittel |
Aus der Kombination der Zerkleinerungsstufe und dem Material ergibt sich ein Kürzel, z. B. P-3 für Papierakten der Zerkleinerungsstufe 3.
Weitere Fragen zur Aktenvernichtung
Aus welchem Jahr kann ich Akten vernichten?
Die Aufbewahrungsfristen hängen von der Art des Dokuments ab. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrem Steuerberater. Als Faustregel gilt: Unternehmen müssen Akten und Zahlungsbelege 10 Jahre lang aufbewahren, Privatpersonen 2 Jahre.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag gesetzliche Aufbewahrungsfristen.
Sie haben weitere Fragen zur Aktenvernichtung in Hamburg? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Sie erreichen Ihren persönlichen Ansprechpartner auf folgenden Wegen:
- telefonisch unter der Nummer (0800) 000 88 91 (von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr)
- per E-Mail unter der Adresse
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