Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie

 

AVV Kategorie

AVV 04  Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie

 

AVV Untergruppe

04 01 Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie

 

Abfallschlüsselnummern

04 01 01 Fleischabschabungen und Häuteabfälle
04 01 02 Geäschertes Leimleder
04 01 03* Entfettungsabfälle, lösemittelhaltig, ohne flüssige Phase
04 01 04 Chromhaltige Gerbereibrühe
04 01 05 Chromfreie Gerbereibrühe
04 01 06 Chromhaltige Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
04 01 07 Chromfreie Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
04 01 08 Chromhaltige Abfälle aus gegerbtem Leder (Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne)
04 01 09 Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish
04 01 99 Abfälle a. n. g.
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Rückfragen zur Entsorgung von Abfällen aus AVV 04 01

Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit ihren zahlreichen Abfallschlüsseln und Abfallschlüsselnummern ist sehr umfangreich, dadurch aber auch ein wenig unübersichtlich.

Falls Sie Fragen zum Abfallverzeichnis haben oder eine persönliche Beratung wünschen, können Sie gerne das nachfolgende Kontaktformular nutzen. Wir beraten Sie gern zu den Abfallschlüsselnummern 040101, 040102, 040103*, 040104, 040105, 040105, 040106, 040107, 040108, 040109, 040199.

 

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