Abfälle aus der Textilindustrie

 

AVV Kategorie

AVV 04 Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie

 

AVV Untergruppe

04 02 Abfälle aus der Textilindustrie

 

Abfallschlüsselnummern

04 02 09 Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer)
04 02 10 Organische Stoffe aus Naturstoffen (z.B. Fette, Wachse)
04 02 14* Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten
04 02 15 Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 14 fallen
04 02 16* Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten
04 02 17 Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 16 fallen
04 02 19* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
04 02 20 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 19 fallen
04 02 21 Abfälle aus unbehandelten Textilfasern
04 02 22 Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern
04 02 99 Abfälle a. n. g.
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Rückfragen zur Entsorgung von Abfällen aus AVV 04 02

Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit ihren zahlreichen Abfallschlüsseln und Abfallschlüsselnummern ist sehr umfangreich, dadurch aber auch ein wenig unübersichtlich.

Falls Sie Fragen zum Abfallverzeichnis haben oder eine persönliche Beratung wünschen, können Sie gerne das nachfolgende Kontaktformular nutzen. Wir beraten Sie gern zu den Abfallschlüsselnummern 040209, 040210, 040214*, 040215, 040216*, 040217, 040219*, 040220, 040221, 040222, 040299.

 

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