In vielen Bauwerken werden Baustoffe auf Gipsbasis eingesetzt. Diese bieten in ihren baulichen Eigenschaften viele Vorteile, u.a. die einfache Verarbeitung. Auch bei der Entsorgung sind Gipsbaustoffe sehr vorteilhaft: Die Gipsbestandteile lassen sich komplett recyceln. Damit wird ein großer Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Gerne stellen wir Ihnen den passenden Container für Ihre Gipsabfälle zur Verfügung.

Hinweis: Wir entsorgen in Berlin. In Brandenburg nur auf Anfrage.

Unsere Dienstleistung zur Entsorgung von Gipsabfällen

Container für Gipsabfälle

 Container für Rigips
Verfügbare Containergrößen und Preise*

Muldencontainer (pro Leerung)

3 m³: 264,00 €
5,5 m³: 390,00 €
7 m³ 426,00 €
10 m³ 608,00 €

Abrollcontainer (pro Leerung und Tonnage)

11,5 m³: 134,00 €
12 m³: 134,00 €
13 m³: 134,00 €

Aufstellkosten pro Fahrt
(Stellen, Abziehen oder Zwischenleerung/Tausch)

für Muldencontainer: keine

für Abrollcontainer: jeweils 148,00 € zzgl. aktuell gültiger MwSt. 

Containermiete

10 Tage kostenfrei, danach 5,50 € netto pro Tag pro Container zzgl. 19% MwSt.

Leerungsrhythmus

wöchentlich
14-täglich
alle 4 Wochen
alle 8 Wochen
einmalig
auf Abruf

Vertragslaufzeit auf Anfrage
Lieferzeit Innerhalb von 2 - 3 Werktagen
Zusatzkosten

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass wenn von uns unverschuldete Leerfahrten entstehen, müssen wir Ihnen diese in Höhe von 148,00 € netto zzgl. gültiger MwSt. in Rechnung stellen. Sollte der Container mit anderem Abfall als angemeldet befüllt werden, entstehen höhere Kosten.

*Netto-Preisangaben pro Entleerung zzgl. aktuell gültiger MwSt.

 

Zur Bestellung für

 

Vertragsinformationen

Nach der Bestellung liefern wir Ihnen den Container innerhalb von zwei bis drei Werktagen.

Die Preise verstehen sich für Absetzmulden als Pauschalen: Inbegriffen sind sowohl Containerstellung und -abholung, als auch die Entsorgung der Gipsabfälle. Bitte beachten Sie, dass unverschuldete Leerfahrten ein Entgelt nach sich ziehen.

Nutzung der Straße und Halteverbot

Der Container kann bei Bedarf am Straßenrand abgestellt werden. Ohne Genehmigung ist das möglich, wenn:

  • die genutzte Fläche zehn Quadratmeter unterschreitet (trifft auf unsere Absetzmulden zu) und
  • die Stellzeit weniger als zehn Tage beträgt.

Anderenfalls muss eine Genehmigung beim Tiefbauamt eingeholt werden. Die Gebühr berechnet sich aus der besetzten Fläche und der Stellzeit. Beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu einen Monat in Anspruch nehmen kann. Weitere Informationen finden Sie im Service-Portal Berlin unter Straßenrechtliche Sondernutzung Schrottcontainer.

Damit der Straßenrand zur Zeit der Containerstellung frei ist, bietet sich die Einrichtung einer Halteverbotszone an. Damit diese Gültigkeit erlangt, müssen die Schilder 72 Stunden vorher aufgestellt sein. Achten Sie daher auf eine rechtzeitige Beantragung.

Containergrößen

Wir haben verschieden große Container für die Entsorgung von Gipsabfällen im Angebot. Die kleineren Absetzmulden können bei entsprechender Stellzeit ohne Genehmigung am Straßenrand abgestellt werden. Für die großen Abrollcontainer (ab 11,5 m³) ist eine Genehmigung in jedem Fall erforderlich.

Muldencontainer

Container für Gipsabfall 3m³Container für Gipsabfall 5,5m³Container für Gipsabfall 7m³Container für Gipsabfall 8m³Container für Gipsabfall 10m³

Abrollcontainer

Container für Gipsabfall 11,5m³Container für Gipsabfall 12m³Container für Gipsabfall 13m³

 

Zufahrtswege

Unsere Fahrzeuge benötigen zum Anliefern und Abholen des Containers etwas Raum. Stellen Sie daher sicher, dass die Zufahrtswege am vorgesehenen Ort diese Mindestvoraussetzungen erfüllen:

FahrzeugtypDurchfahrtshöheDurchfahrtsbreiteRangierlängeAbsetzhöhe
Absetzkipper (für Muldencontainer 3 m³ bis 10 m³)

mind. 3,5 Meter

mind. 3 Meter

mind. 12 Meter

mind. 5 Meter

Containerabgleiter (für Abrollcontainer ab 11,5 m³)

mind. 4 Meter

mind. 3,5 Meter

mind. 18 Meter

mind. 6 Meter

Beratung zum Containerdienst

Unser Serviceteam berät Sie gern bei Fragen rund um unsere Dienstleistungen. Zögern Sie daher bei weiteren Anliegen nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Sie erreichen uns auf telefonischem Weg werktags zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr. Die Nummer lautet: (030) 60 97 20 19. Faxe senden Sie bitte an die Nummer (030) 60 97 20 46. Per Mail erreichen Sie unser Team unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Was gehört in den Container für Gipsabfälle?

Unser Container ist für das optimale Recycling von gipshaltigen Baumaterialien vorgesehen. Hierbei machen Gipskartonplatten (sog. Rigipsplatten) einen großen Anteil aus. Es dürfen jedoch alle Baustoffe aus Gips im Container entsorgt werden. Dazu zählen z.B.:

  • Estrichboden auf Gipsbasis
  • Gips-Wandbauplatten
  • Gipsformteile (Stuck)
  • Gipskartonplatten
  • Gipsputz
  • Gipsreste

Bitte achten Sie darauf, dass die Gipsbaustoffe nicht mit Anhaftungen verunreinigt sind.

Was darf nicht im Rigips-Container entsorgt werden?

Gips lässt sich sehr gut wiederverwerten. Damit das Recycling ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist, muss der Gipsabfall jedoch sortenrein sein. Daher dürfen keine Bauabfälle entsorgt werden, die nicht auf Gips basieren (z.B. Dämmstoffe und Metallprofile).

Die Annahme beschränkt sich auf Baustoffe auf Gipsbasis. Gipsstäube lose oder in Big Bag`s, Gasbetonsteine und Fermacell-Platten sind von der Annahme ausgeschlossen.

Der recyclingfähige Gipsabfall sollte trocken und frei von Störstoffen sein, d. h. der Abfall sollte keinen Gas- und Porenbeton, keine Gipsfaserplatten, Eisen- und Nichteisenmetalle, Bauschutt, HWL-Platten (Holzwolleleichtbau-Platten), kein Styropor, Dämmmaterial, Kunststoffe oder andere Störstoffe enthalten.

Falls diese Baustellenabfälle bei Ihnen anfallen: Keine Sorge, wir haben auch dafür die richtige Lösung, z.B.:

Ist Rigips Sperrmüll?

Nein, Sperrmüll umfasst im Allgemeinen das Inventar eines Haushalts, z. B. Möbel. Rigips gehört als Bauabfall daher nicht auf den Sperrmüll.

Was passiert bei Recycling von Gips?

Die gesammelten Gipsabfälle werden in der Aufbereitungsanlage zunächst von Störstoffen befreit. Dies können bspw. Plastikfolien sein. Ein weiterer Arbeitsschritt trennt die Kartonagen von den Gipsbestandteilen der Rigips-Platten. Der übrig bleibende Gips wird zerkleinert und kann dann der Wiederverwertung zugeführt werden.

Recyclinggips hat die gleichen Eigenschaften wie Naturgips. Daher steht einer Wiederverwendung nichts im Wege. Derzeit ist das Aufkommen von Recyclinggips noch recht gering. Das liegt vor allem daran, dass Gipsrecycling ein relativ junges Verfahren ist. Zur Zeit wird größtenteils REA-Gips (fällt bei der Rauchgasreinigung in Kohlekraftwerken an) für die Herstellung von Gipskarton verwendet. Da der Anteil dieser Gipsart jedoch in Zukunft sinken wird (Grund ist die Energiewende), bietet Gipsrecycling eine Möglichkeit, die Nachhaltigkeit der Gipsbaustoffe zu sichern.

Weitere Fragen zum Gipsrecycling

Wir stehen Ihnen bei weiteren Fragen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns auf folgenden Wegen:

  • telefonisch: (030) 60 97 20 19 (montags bis freitags, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
  • per Fax: (030) 60 97 20 46