In unserer CP-Anlage behandeln wir Abwässer mit Beimischungen aus Ölen und Fetten oder Schwermetallen. Die Gemische gelten als gefährlicher Abfall. Mit unserer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage gewährleisten wir Ihnen ein hohes Maß an Entsorgungssicherheit bei der Beseitigung von Abwässern.

Hinweis: Wir entsorgen in Berlin. In Brandenburg nur auf Anfrage.

Unsere Dienstleistung für Öl-Wasser-Gemische

Unsere Behandlungsstrategie ist darauf ausgerichtet, die Schadstoffe durch chemische und physikalische Reaktionen abzutrennen und für eine umweltverträgliche Entsorgung im festen oder flüssigen Medium aufzukonzentrieren. Das gereinigte Abwasser wird in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet. Im Wesentlichen behandeln wir folgende Gemische:

  • Öl-in-Wasser-Emulsionen
  • Sandfangrückstände
  • Ölabscheider-Inhalte
  • Öl-Wasser-Gemische
  • Schlämme aus Öl-Trennanlagen
  • Konzentrate und Spülwasser
  • Deponiesickerwässer

Ablauf der Aufbereitung

Nach einer umfangreichen Prüfung im Labormaßstab wird der Behandlungsablauf festgelegt. Die Behandlung erfolgt chargenweise in geschlossenen Reaktionsbehältern durch chemisch-physikalische Prozesse. Der anfallende Schlamm wird in Kammerfilterpressen entwässert. Das gereinigte Abwasser wird vor der Einleitung beprobt. Die Einhaltung der Grenzwerte wird von einem akkreditiertem Fremdlabor überwacht.

Grenzwerte für die Annahme

Vor der ersten Anlieferung muss das Abwasser auf folgende Parameter beprobt und die Analyse mit dem Entsorgungsnachweis eingereicht werden:

  • PH-Wert: 6 - 10
  • Chrom (VI): < 200 mg/l
  • Cyanid leicht freisetzbar : < 0,1 mg/l
  • Nitrit: < 200 mg/l
  • Arsen: < 0,1 mg/l
  • Quecksilber: < 0,05 mg/l
  • AOX (Adsorbierbare Organisch gebundene Halogene): < 10 mg/l
  • Chlorierte Kohlenwasserstoffe: < 200 mg/l
  • Polychlorierte Biphenyle (PCB): < 10 mg/l
  • Sulfid: < 20 mg/l
  • Ölanteil: < 50%

Nachweisverfahren

Die Nachweisführung folgt den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Nachweisverordnung (NachwV). Für gefährliche Abfälle wie Öl-Wasser-Gemische muss als Vorabunterlage ein Entsorgungsnachweis (EN) bzw. Sammelentsorgungsnachweis (SN) geführt werden. Die Verbleibsnachweisführung erfolgt mittels Begleitschein sowie zusätzlich im Rahmen der Sammlung mittels Übernahmeschein. Gemäß betrieblicher Regelung erfolgt die Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen mittels vereinfachten Nachweises bzw. Sammelnachweises. Der Verbleib ist durch Übernahmeschein zu dokumentieren.

Unsere Entsorgungsanlage ist im Besitz des Beseitigungsstatus und nach §7 Abs. 1 Nr. 1 Nachweisverordnung freigestellt. Die Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen erfolgt im privilegierten Verfahren. Sammelentsorgungsnachweise können nur im gesetzlich vorgegebenen Rahmen im priviligierten Verfahren erstellt werden.

Unsere Entsorgungsanlage

  • Sie finden unsere Anlage unter folgender Adresse:
    Berlin Recycling GmbH
    CP-Anlage
    Freiheit 24/25 (Einfahrt Werkring 2)
    13597 Berlin–Spandau

(weitere Standorte von Berlin Recycling)

Die Anlage ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet. In dieser Zeit kann die Annahme erfolgen. Zusätzliche Annahmezeiten können nach telefonischer Absprache eingeräumt werden.

Rufen Sie diesbezüglich die Nummer (030) 60 97 20 617 an.

Nehmen Sie Kontakt auf!

Sie möchten Näheres zur Entsorgung von Öl-Wasser-Gemischen erfahren oder eine Anfrage stellen? Kontaktieren Sie unser Serviceteam! Sie erreichen uns auf folgenden Wegen: