Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation)

 

AVV Kategorie

AVV 19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke

 

AVV Untergruppe

19 02 Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation)

 

Abfallschlüsselnummern

19 02 03 Vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen
19 02 04* Vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten
19 02 05* Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
19 02 06 Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 05 fallen
19 02 07* Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen
19 02 08* Flüssige brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
19 02 09* Feste brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
19 02 10 Brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 08 und 19 02 09 fallen
19 02 11* Sonstige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
19 02 99 Abfälle a. n. g.
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Rückfragen zur Entsorgung von Abfällen aus AVV 19 02

Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit ihren zahlreichen Abfallschlüsseln und Abfallschlüsselnummern ist sehr umfangreich, dadurch aber auch ein wenig unübersichtlich.

Falls Sie Fragen zum Abfallverzeichnis haben oder eine persönliche Beratung wünschen, können Sie gerne das nachfolgende Kontaktformular nutzen. Wir beraten Sie gern zu den Abfallschlüsselnummern 190203, 190204*, 190205*,190206, 190207*, 190208*, 190209*, 190210, 190211*, 190299.

 

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