Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation)
AVV Kategorie |
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AVV 19 | Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke |
AVV Untergruppe |
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19 02 | Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation) |
Abfallschlüsselnummern |
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19 02 03 | Vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen |
19 02 04* | Vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten |
19 02 05* | Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten |
19 02 06 | Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 05 fallen |
19 02 07* | Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen |
19 02 08* | Flüssige brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten |
19 02 09* | Feste brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten |
19 02 10 | Brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 08 und 19 02 09 fallen |
19 02 11* | Sonstige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten |
19 02 99 | Abfälle a. n. g. |
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Rückfragen zur Entsorgung von Abfällen aus AVV 19 02
Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit ihren zahlreichen Abfallschlüsseln und Abfallschlüsselnummern ist sehr umfangreich, dadurch aber auch ein wenig unübersichtlich.
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