USB Sticks entsorgen

Als der israelische Ingenieur Dov Moran 2000 den ersten USB-Stick mit 8 MB Speicherkapazität präsentierte, war der Erfolg des kleinen Gerätes nicht absehbar. In Modifikationen wird der Stick inzwischen zum Übertragen von Bluetooth an Mäuse, Tastaturen oder digitale Zeichenstifte, als Empfänger von Broadband-Internet-Signalen oder eben als Datenspeicher eingesetzt. Als letzterer hat der USB-Stick eine steile Karriere hingelegt, was die Speicherkapazität angeht. Der erste Stick auf dem Markt bot bereits Speicherplatz für 8 MB, heute besitzen die kleinsten USB-Speicher bereits das tausendfache. Die größten handelsüblichen Sticks speichern bis zu 2 Terabyte. Ist ein USB Stick zu langsam geworden, beschädigt oder soll gegen ein Modell mit aktuellem Design ausgetauscht werden, gilt es den alten Stick zu entsorgen – aber bitte richtig und umweltgerecht.

Vorm Recyceln – sensible Daten vom USB Stick löschen

Es wäre verantwortungslos und gefährlich, einen USB Stick einfach der Entsorgung zuzuführen. Auf den kleinen Datenspeichern sind in der Regel sensible Informationen abgelegt, von den persönlichen Daten des Eigentümers bis zur Bankverbindung und Dokumenten zu Krediten, Versicherungen oder dem Hauskauf. Unternehmen sind zudem verpflichtet, die Vorschriften des Datenschutzes einzuhalten, weshalb hier das einfache Wegwerfen der USB-Datenträger sogar rechtliche Folgen haben kann. Außerdem müssen Firmen diese Sticks nach Gebrauch nicht nur zerstören, das fachgerechte und gesetzeskonforme Entsorgen der Datenträger muss dokumentiert werden. Gerade für Unternehmen bietet es sich deshalb an, eine Firma zu beauftragen, die sich auf die Vernichtung von Dokumenten und Datenträgern spezialisiert hat. Dieses Vorgehen ist im privaten Bereich angeraten, wenn sensible Informationen auf dem Stick abgespeichert wurden. Das gilt vor allem dann, wenn von der Fotosammlung bis hin zu potenziell sensiblen Finanz- und Sicherheitsinformationen wie Kontoauszügen, Kreditkartennummern, Kontokennwörtern und vielem mehr abgespeichert wurden. 

Daten unwiderruflich löschen

Wichtig zu wissen ist hier, dass Spezialisten auch von einem einfach gelöschten Datenträger reichlich Daten herunterladen können, denn diese Informationen lassen sich nur mit einer speziellen Software wirklich vollständig löschen. Etwas brachialer ist die Methode, einen USB-Stick physisch unbrauchbar zu machen. Dazu wird das Speichermedium in eine Tüte gepackt oder in einen alten Lappen gewickelt, damit herumfliegende Splitter niemanden verletzen können. Den Rest besorgt ein Hammer oder der Stick wird mit der Hilfe einer großen Zange zerstört.

USB-Stick in Berlin entsorgen

Bei elektronischem Schrott kommt es nicht auf die Größe an. Egal ob es der wandgroße Plasmafernseher oder der USB-Stick ist, Elektroschrott gehört nicht in die Wertstofftonne, er ist über einen der 14 Recyclinghöfe in Berlin zu entsorgen.  Als Alternative zu den Recyclinghöfen besteht die Möglichkeit, UBS-Sticks in Elektronikmärkten und bei Computerhändlern kostenfrei abzugeben. Die Mitarbeiter dort sind zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet und zerstören den Datenträger auf fachgerechte Weise, bevor er als Elektronikschrott entsorgt wird.


Datenspeicher weiterverwenden statt entsorgen

Ist der USB Stick einfach nur zu langsam, hat den falschen USB-Anschluss, hat eine inzwischen zu geringe Speicherkapazität oder ist vom Design her aus der Mode, muss der Nutzer diesen nicht gleich zerstören. Beachten Sie den Datenschutz und löschen Sie alle Daten auf Speichermedium, bevor Sie dieses anderweitig zur Verfügung stellen. Es gibt in Berlin reichlich Möglichkeiten, einen USB-Stick bei Organisationen, Vereinen, Projekten und Selbsthilfegruppen abzugeben, wo er weiter genutzt wird.  Dazu gehören unter anderem:

  • die Computertruhe e. V. – Computer für bedürftige Menschen und gemeinnützige Organisationen
  • Sozialer Computerladen – Briesestrasse 6, Neukölln
  • FrauenComputerZentrumBerlin e.V. (FCZB) – Cuvrystr. 1, Kreuzberg

Fragen zum Thema USB-Stick entsorgen

Woraus besteht ein USB-Stick?

Inzwischen sind die eigentlichen Datenträger in den Sticks so klein geworden, dass sie kaum mehr als ein Viertel eines gewöhnlichen Datenspeichers ausmachen. Der Rest ist Plastik, das um den Datenträger gebaut wird, damit dieser mit seiner geringen Größe überhaupt zu handhaben ist und nicht so schnell verloren gehen kann.

Wo finden sich die Bestimmungen zum Datenschutz?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wirksam in der gesamten EU seit 25.05.2018, ist die oberste Vorschrift zum Schutz von Daten, nach der sich alle Unternehmen und Behörden zu richten haben. Diese internationale Vorschrift steht über den nationalen Gesetzen. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) in seiner neuen Fassung aus dem Mai 2018 ist die oberste nationale Vorgabe zum Datenschutz. Daneben existieren weitere Datenschutzverordnungen, darunter auch:

  • Landesdatenschutzgesetze
  • Kirchliches Datenschutzrecht
  • Patientendaten-Schutz-Gesetz
  • Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)

 

Weitere Fragen

Bei Fragen zur Entsorgung von USB Sticks können Sie unser Fachpersonal ansprechen. Sie erreichen es auf folgenden Wegen:

 

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