Computer, Waschmaschinen, Klimaanlagen - in Deutschland entstehen jedes Jahr pro Person rund 20 Kilogramm Elektroschrott. Nur knapp 45 Prozent davon finden ihren Weg zurück zum Händler oder Wertstoffhof, wo der Elektroschrott fachgerecht entsorgt wird. Ein neues Gesetz soll diese Quote erhöhen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen für Unternehmen und Verbraucher.

Wird Elektroschrott über den Hausmüll entsorgt, können Giftstoffe wie Blei oder Quecksilber in die Umwelt gelangen. Außerdem gehen wertvolle Edelmetalle wie Kupfer, Platin oder Palladium sowie Rohstoffe wie Cobalt verloren, die nur begrenzt zur Verfügung stehen. Zusätzlich werden sie oft in Entwicklungsländern unter unmenschlichen Bedingungen abgebaut.

Rückgabe alter Elektrogeräte soll einfacher werden

Geraete recyceln

Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG3 oder Elektrogesetz 3) möchte die Bundesregierung erreichen, dass mehr Elektrogeräte richtig entsorgt werden. Bereits jetzt müssen Elektrohändler die Altgeräte unter bestimmten Voraussetzungen zurücknehmen und Hersteller sind für die Entsorgung bzw. das Recycling von Elektroschrott verantwortlich. Das neue Gesetz soll es Verbrauchern und Unternehmen jedoch erleichtern, ihre Geräte zurückzugeben und damit in den Wertstoffkreislauf zurückzuführen. Das Gesetz tritt Anfang Januar 2022 in Kraft, in einigen Bereichen gelten allerdings Übergangsfristen.

Elektrogesetz: Das ändert sich für Unternehmen

Hersteller müssen Rücknahmemöglichkeit für B2B-Geräte schaffen.

Eine wichtige Neuerung des Gesetzes betrifft professionelle Elektrogeräte für Unternehmen (B2B-Geräte). Dem ElektroG3 nach müssen künftig alle Hersteller solcher Geräte sie auch zurücknehmen und die Kosten für die Entsorgung tragen. Nach der alten Rechtslage konnten die Hersteller mit Endverbrauchern vereinbaren, dass diese sich um die Entsorgung kümmern. Diese Möglichkeit entfällt nach neuer Regelung. Nur die Kosten für die Entsorgung können Hersteller und Verbraucher weiterhin unter sich aufteilen.  

Elektrogesetz KennzeichnungElektrogeräte für Unternehmen müssen neu gekennzeichnet werden.

Auf B2B-Geräten muss künftig das Zeichen des durchgestrichenen Mülleimers zu sehen sein. Es besagt, dass das Gerät nicht im Hausmüll entsorgt werden darf. Bislang mussten nur Geräte für Privatnutzer (B2C-Geräte) so gekennzeichnet sein.

Elektrogesetz: Das ändert sich für Händler, Hersteller und Online-Plattformen

Plattformbetreiber müssen die Anbieter von Elektrogeräten überprüfen.

Mit der Novelle des Elektrogesetzes nimmt die Bundesregierung erstmals Online-Plattformen wie Amazon, ebay oder AliBaba sowie Fullfillment-Dienstleister in den Blick. Sie agieren als Dienstleister für Online-Händler und übernehmen deren Auftragsabwicklung.

Wer in Deutschland Elektrogeräte verkauft, muss sich bei der „stiftung elektro-altgeräte register“ („stiftung ear“) registrieren, einen Bevollmächtigten bestellen und sich um die Entsorgung der Altgeräte kümmern. Die „stiftung ear“ ist eine Stiftung der Hersteller und Verbände der Elektro- und Elektronikbranche. Sie stellt sicher, dass die Vorgaben des Elektrogesetzes wettbewerbsgerecht eingehalten werden.

Hersteller aus dem Ausland, die ihre Produkte über Online-Plattformen verkaufen, konnten sich bislang dieser Registrierung und damit auch der dazugehörigen Annahme- und Entsorgungspflichten entziehen.

Elektroschrott KistenOnline-Händler dürfen bereits nach der aktuell geltenden Rechtslage keine Geräte von Herstellern verkaufen, die nicht bei der „stiftung ear“ registriert sind. Nach neuem Elektrogesetz müssen nun auch Plattformbetreiber wie Amazon prüfen, ob ihre Verkäufer in Deutschland ordnungsgemäß registriert sind. Ist das nicht der Fall, dürfen die Produkte nicht weiterverkauft werden. Kommen Plattformen ihrer Pflicht nicht nach, haften sie für ihre Nutzer. Bußgelder drohen außerdem den Händlern, Fulfillment-Dienstleistern und Herstellern.

Hersteller müssen ein Rücknahmekonzept für B2B-Geräte vorlegen.

Hersteller von B2B-Geräten müssen bei ihrer Registrierung bei der „stiftung ear“ künftig genau darlegen, wie Unternehmen ihre Geräte zurückgeben können. Auch bereits registrierte Hersteller müssen ein solches Rücknahmekonzept bis Ende Juni 2022 nachreichen.

Das neue Elektrogesetz: Das ändert sich für Verbraucher

Supermärkte müssen Altgeräte zurücknehmen, wenn sie Elektrogeräte anbieten.

Nach der aktuellen Gesetzeslage müssen Elektrohändler Altgeräte zurücknehmen, wenn sie Elektrogeräte auf einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern anbieten. Bei Online-Händlern zählt die Lagerfläche. Nach neuer Rechtslage müssen sogar Supermärkte und Discounter Altgeräte zurücknehmen – vorausgesetzt, sie verkaufen Elektrogeräte mehrmals im Jahr und verfügen über eine Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern. Hierfür wird die gesamte Ladenfläche betrachtet, auch wenn nur auf einer Teilfläche Elektrogeräte angeboten werden.

Es gilt die 1:1-Regel: Wer ein größeres Elektrogerät kauft, kann ein altes Gerät des gleichen Typs abgeben. Kauft man also einen neuen Fernseher, muss der alte Fernseher vom Händler zurückgenommen werden. Bei Elektrokleingeräten gilt eine 0:1-Regel: Diese können bei entsprechenden Händlern auch ohne Neukauf abgegeben werden. Das gilt selbst für Geräte, die die Händler nicht im Sortiment führen. Als Elektrokleingerät gelten alle Geräte, deren längste Kantenlänge maximal 25 Zentimeter misst.

Für diese Regelung gilt eine Übergangsfrist: Supermärkte haben bis Ende Juni 2022 Zeit, sich auf die neuen gesetzlichen Regelungen vorzubereiten.

Die 0:1-Regel wird auf drei Geräte beschränkt.

Bisher durften Privatpersonen bei dazu verpflichteten Händlern bis zu fünf alte Elektrokleingeräte abgeben, ohne ein neues zu kaufen. Das neue Gesetz beschränkt diese Regelung auf drei Geräte.

Batterien und Akkus müssen leichter ausbaubar sein.

Elektrogesetz Batterien und AkkusHersteller von Elektrogeräten müssen diese künftig so konzipieren, dass Verbraucher oder zumindest unabhängige Techniker die Batterien und Akkus ausbauen können. Dem neuen Gesetz nach muss das „problemlos und zerstörungsfrei“ möglich sein, und zwar ohne Anwendung von Spezialwerkzeugen. In der aktuellen Version des Gesetzes ist nur von einem „problemlosen Ausbau“ die Rede. Die Hersteller müssen auch darüber informieren.

Verbraucher müssen schriftlich über ihre Rechte und Pflichten informiert werden.

Mit dem ElektroG3 müssen Hersteller und Händler von Elektrogeräten Privatnutzer schriftlich darüber informieren, dass sie Altgeräte kostenlos zurücknehmen. Sie müssen außerdem darauf hinweisen, dass sie verpflichtet sind, Batterien und Glühbirnen vorher herauszunehmen und getrennt zu entsorgen, soweit das möglich ist.

Online-Händler müssen darüber informieren, dass sie Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen – und sogar abholen.

Wer online ein Elektrogerät kauft, kann es auch dem Online-Händler kostenfrei zurückgeben. Das bedeutet in der Praxis, dass Verkäufer die Altgeräte bei den Kunden abholen müssen. Die Händler müssen ihre Kunden künftig schon beim Abschluss des Kaufvertrags darüber informieren, dass dieser Service für sie kostenlos ist. Wenn sie ein neues Elektrogerät ausliefern, müssen sie den Kunden fragen, ob sie ein Altgerät zurückgeben möchten. Bisher waren die Kunden dazu angehalten, Händler selbst anzusprechen, wenn sie etwa beim Kauf einer neuen Waschmaschine ihre alte Waschmaschine zurückgeben wollten.

Ziel des Gesetzes: Sammelquote von 65 Prozent

Elektroschrott SammelquoteMit der Novelle des Elektrogesetzes möchte die Bundesregierung erreichen, dass 65 Prozent der Elektroaltgeräte wieder beim Händler oder auf dem Wertstoffhof landen. Die Quote bezieht sich auf das Gesamtgewicht aller Elektrogeräte, die in den vergangenen drei Jahren in Deutschland verkauft wurden – sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen. Derzeit liegt die Sammelquote in Deutschland bei knapp 45 Prozent, während die Rücknahmequote des Einzelhandels laut der Deutschen Umwelthilfe lediglich bei rund zehn Prozent liegt.

Von der Sammelquote zu unterscheiden sind die Recycling- und Verwertungsquote. Ein Großteil der gesammelten Elektroaltgeräte muss verwertet werden. Das heißt, die Geräte müssen entweder für die Wiederverwendung vorbereitet, recycelt oder energetisch verwertet werden. Die gesetzliche Verwertungsquote liegt je nach Gerätetyp bei 75 bis 85 Prozent, die Quote für Recycling und Wiederverwendung bei 55 bis 80 Prozent.   

ElektroG3: Was sagen Experten?

Branchenexperten von der „stiftung ear“ und Lightcycle Retourlogistik, ein Rücknahmesystem für Lampen und Elektroaltgeräte, bewerten das neue Gesetz grundsätzlich positiv. Das gilt insbesondere für die Kontrollpflichten für Plattformbetreiber: Sie sorgen für einen faireren Wettbewerb in Deutschland. Gleichzeitig kritisieren sie, dass das Gesetz nicht weit genug geht. Die Experten gehen nicht davon aus, dass mit dem Gesetz die Sammelquote von 65 Prozent erreicht werden kann. Wir hoffen, dass wir Ihnen in diesem Artikel Ihre Fragen zum neuen Elektrogesetz ElektroG3 beantworten konnten, um gemeinsam eine möglichst hohe Sammel-, Recycling- und Verwertungsquote zu erreichen.

Sie haben noch weitere Fragen oder Anmerkungen zum Elektrogesetz 3? Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar unter diesem Beitrag!

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Bildnachweise

© Vorschau- und Header-Bild: photoschmidt / stock.adobe.com

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© Kennzeichnung durchgestrichener Mülleimer: elektrogesetz.de

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