Beim Abriss oder der „Entkernung“ einer Immobilie fallen Bauabfälle ganz verschiedener Gefahrenklassen an, die richtig entsorgt werden müssen. Mülltrennung? Klassifizierung? Was bei den Privathaushalten im Kleinen gilt, zählt erst recht im Großen. Wenn Unternehmen der Bauindustrie oder der Immobilienwirtschaft Neubauten errichten, muss oftmals Altes dafür weichen. Doch Abfälle, die bei Bauarbeiten anfallen, sind in aller Regel von der kommunalen Entsorgung ausgeschlossen. Damit sind die Eigentümer des Abfalls (in der Regel der Bauherr) für die Entsorgung verantwortlich. Wir erklären, mit welchen Materialien sich ein Bauherr auseinandersetzen muss und wie mit den Überbleibseln eines Abbruchs am besten umgegangen wird.

Bauabfälle bei Neubau oder SanierungBauabfälle machen etwa die Hälfte des gesamten deutschen Abfallaufkommens aus, der Anteil an Bauschutt nimmt auch in diesem Jahr weiter zu. Beim Abriss oder der „Entkernung“ eines Gebäudes fallen unter Umständen Stoffe verschiedener Gefahrenklassen an. Für Bauherren, Bauleiter, Architekten, Sanierungs- und Abbruchunternehmen ist die Lage zunehmend unübersichtlich geworden. In den letzten drei Jahrzehnten sind viele neue Vorschriften erlassen und alte geändert oder erweitert worden, von deutscher wie von europäischer Seite. Seit 1994 gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz, dessen letzte Fassung vom Juli 2017 datiert. Es gibt die Gewerbeabfallverordnung von 2017 (GewAbfV), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS, neu 2014), darunter die Technische Regel für den Gefahrenstoff -ASBEST-, TRGS 519, die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die PCB-Richtlinie. Zudem sind umweltrechtliche, arbeitsschutzrechtliche und baurechtliche Vorschriften einzuhalten.

Zu guter Letzt gibt es auch noch sechs Handlungsanleitungen der Berufsgenossenschaften: Zu Abbrucharbeiten im Allgemeinen, zur Gefahrenbeurteilung bei Biostoffen, zur Mineralwolle, zu PCB, zu PAK-Klebern und zum Taubenkot. Den Taubenkot lassen wir heute einmal dort, wo er ist. Die beim Abbruch oder ansonsten auf der Baustelle anfallenden Stoffe lassen sich in fünf Obergruppen aufteilen. Wie diese Bauabfälle vorschriftsgemäß entsorgt werden, erfahren Sie im Folgenden:

1. Bau, Steine, Erden – große Mengen, kleine Probleme

Bauschutt entsorgenZiemlich unverfänglich und harmlos ist die größte Gruppe der Bauabfälle: die sogenannten mineralischen Stoffe, von denen in Deutschland jährlich fast 210 Mio. Tonnen anfallen. Fast 60% davon sind Boden und Steine, über ein Viertel Bauschutt. Baustellenabfälle und Straßenaufbruch mit je 7% und ein geringer Anteil von Bauabfällen auf Gipsbasis bilden die übrigen Bestandteile. Der größte Teil dieser mineralischen Bauabfälle kann wiederverwertet werden, die Recyclingquoten betragen je nach Gattung zwischen 70% und 95%. Das ist auch wichtig, zählt doch die Bauindustrie – und das nicht nur beim Energieeinsatz – zu den Branchen mit dem höchsten Ressourcenbedarf. Jährlich kommen etwa eine halbe Milliarde Tonnen mineralischer Rohbaustoffe zum Einsatz.

Bauschutt ist deshalb Baustoff. Der Bauschutt kann mit schwerem Werkzeug zerkleinert und aufbereitet werden. Wenn der Bauschutt zwischen den Arbeitsgängen sortiert wird, können Fremdbestandteile entfernt und so die Qualität des Schutts verbessert werden. Dazu dienen verschiedene – teils manuelle, teils automatisierte – Verfahren. So werden die Bewehrungsstäbe bei bewehrtem Beton nach der Zerkleinerung mit Magneten entfernt, in anderen Fällen wird gesiebt und gewaschen. Gut recycelter Bauschutt hat seinen Wert und schont die Natur, weil der Erde weniger neue Grundstoffe entzogen werden müssen.

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2. Bauabfall Holz: Wann gilt Holz als Sonderabfall?

Holz entsorgenSpezielle Regelungen für die Entsorgung von Altholz enthält die Altholzverordnung (AltholzV). Hiernach ist Altholz dort, wo es anfällt nach Herkunft und Sortiment oder nach Altholzkategorien zu trennen, soweit dies für die Verwertung bzw. Beseitigung erforderlich ist. Völlig unbehandeltes Holz (etwa Balken, Latten, Verpackungsholz, Massivholz oder Bauholz) kann je nach Zustand problemlos wieder beim Bau verwendet oder energetisch entsorgt werden. Dieses sogenannte ungefährliche Altholz wird in die Kategorien A1 bis A3 eingeteilt. Holz, das als Sonderabfall eingestuft wird, ist der Kategorie A4 zuzuordnen. Dazu zählt mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz (z.B. imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich, lackierte Fenster oder Türen aus dem Außenbereich und Holzfachwerk).

Zur Verwertung ist Altholz einer Altholzbehandlungsanlage zuzuführen. Erlaubt ist die Entsorgung von Altholz in einem Bauabfallgemisch (gemischte Bau und Abbruchabfälle) nur dann, wenn das Gemisch sortiert wird und die aussortierte Altholzfraktion gemäß den Vorgaben der AltholzV entsorgt wird.

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3. Die Mischung macht’s… teurer!

Container für Baumischabfall kosten mehr als für Bauschutt wie Steine und Ziegel. Denn im Baumischabfall sind mehrere Stoffgruppen zusammengefasst. Das spart Mühe beim Abbruch bezüglich Trennen und Sortieren, kostet aber Geld. Außer Holz und mineralischen Materialien fallen bei fast jedem Abbruch noch einige andere Substanzen an. Ausnahme: Das Gebäude ist wirklich uralt und wurde noch niemals modernisiert. Je neuer ein Haus ist, desto größer ist in der Regel die Vielzahl der verwendeten Baumaterialien. Doch schon bei einem Haus, das 100 Jahre alt ist, treffen Sie eventuell auf Gummi und Metalle in Form isolierter Stromleitungen, auf Glas, auf Keramik und auf sogenannte Heraklith- oder Sauerkrautplatten, die aus Zement und Holzfaser bestehen. Die meisten dieser Dinge fallen (genau wie Teppiche, Tapeten, Kabel, Kunststoffe, Linoleum, Fenster, Rohre, Bleche oder Fermacell-Gipsfaserplatten) unter den gewöhnlichen Baumischabfall oder „gemischten Bauschutt“. Damit sind wir noch nicht beim Gefahrgut, aber die Entsorgung ist eben teurer als rein mineralische Bauabfälle wie Bodenaushub, Lehm, Ziegel, Kalkstein oder Beton. Fazit: Eine sorgfältige Trennung kann sich lohnen, denn die Mischung erschwert stets das Recycling.

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4. Wohin mit dem PVC oder Gummi?

PVC-Boden entsorgenVorsicht bei älteren PVC-Belägen! Älteres PVC kann mit Asbest versetzt sein – dann ist es Sondermüll. PVC hat als Bodenbelag heute teilweise das schon seit 150 Jahren auf dem Markt angebotene Linoleum verdrängt. Trotz der besseren hygienischen und Dämmeigenschaften des Linoleums werden heutzutage mehr Bodenbeläge aus PVC verlegt. Das ist für viele einfach eine Kostenfrage.

Wenn der PVC-Boden nach Mitte der achtziger Jahre verlegt wurde, besteht eine gute Chance, ihn zu recyclen. Vorher muss eine Fachfirma prüfen, ob diese PVC-Beläge nach ihrem Einsatz wieder dem Stoffkreislauf zugeführt werden können. Der Belag wird – ohne Rücksicht auf eventuelle Beschädigungen – vom Untergrund entfernt, in Stücke oder Streifen geschnitten, bevor er zum Recycling gegeben werden kann. Hier befreit eine Hammermühle die Stücke von anhaftenden Estrich-, Beton- oder Fliesenresten und sonstigen Verunreinigungen. Danach wird das PVC einer Kältebehandlung unterzogen. Es wird spröde, kann sehr fein gemahlen und dann wieder bei der PVC-Produktion verwendet werden.

Gummidichtungen oder sonstige Gummiabfälle lassen sich energetisch verwerten oder in geschredderter Form wieder als Baumaterial nutzen. Sauberer Gummiabfall kann zudem als Grundschicht zur Abdichtung einer Deponie verwendet werden. Im Zuge des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die reine Deponierung nicht mehr zulässig. Außerdem wird Gummi als Bau- und Dämmstoff aufbereitet und kann dann z.B. als Bodenbelag in Sportstätten eingesetzt werden.

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5. Ein teures Ärgernis: Der Sondermüll

An diesem Punkt wird es gefährlich: Doch wie wird Sondermüll richtig entsorgt? Von der Gesamtmenge her fallen die Stoffe, die als Sondermüll eingestuft werden, gar nicht so sehr ins Gewicht. Doch die Entsorgung des beim Abriss anfallenden Sondermülls ist nun einmal mit viel Arbeit verbunden. Asbest und asbesthaltige Dachschindeln oder Dachwellplatten kennt eigentlich jeder. Die aus westdeutscher Produktion enthielten etwas mehr, die der ostdeutschen Hersteller etwas weniger Asbest. Daneben zählen zur toxischen Bausubstanz Dinge wie Teerpappe, Styropor, künstliche Mineralfasern (KMF), also Dämmstoffe aus Stein- und Glaswolle, Dämm- und Isolierstoffe verschiedenen Ursprunges, PCB-haltige Lacke und Dichtungen sowie Farb- und Lackreste.

Asbest und künstliche Mineralfasern (KMF)

Sondermüll Asbest entsorgenAsbest wurde in beiden deutschen Staaten in mannigfaltiger Weise als Baustoff verwendet. Bis heute ist er in vielen alten Nachtspeicheröfen, vor allem aber in Dachwellplatten bzw. Asbestzementplatten enthalten. Eternitplatten, die Asbest enthalten, sind noch bis in die neunziger Jahre verbaut worden. Beim Rückbau von Dächern aus Asbestplatten sind Schutzkleidung und Atemmaske unerlässlich. Dächer mit diesen Platten müssen sehr achtsam zerlegt und staubsicher verpackt werden. Dabei dürfen die einzelnen Platten keinesfalls zerkleinert, zerschnitten, zerbrochen oder willkürlich beschädigt werden. Eine solche Behandlung würde nämlich Asbestfasern freisetzen. Staub ist zu vermeiden, Kinder sollten nicht in der Nähe spielen, und die Fenster sind während der Abbrucharbeiten geschlossen zu halten.

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Unter den künstlichen Mineralfasern werden glasige Fasern verstanden, die synthetisch bei hohen Temperaturen erzeugt wurden. Hierzu gehört Glaswolle, Steinwolle, Schlackenwolle und keramische Fasern. Ältere KMF enthalten Fasern, die Krebs erzeugen können. Auch Fasern neuerer KMF können bei gewisser Größe in die Lunge gelangen. Deshalb müssen KMF grundsätzlich ebenso sorgfältig wie Asbestplatten in reißfesten und staubsicheren Säcken entsorgt werden. Achtung: Nicht jede Deponie ist bereit und technisch in der Lage, Asbest- und KMF-Abfälle zu entsorgen. Deshalb sollten sich der Bauherr oder das Bau- oder Abbruchunternehmen vorher über die Möglichkeiten der Deponie genau informieren oder einen Container beauftragen.

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Styropor

Styropor entsorgenFallen im Haushalt Verpackungen oder etwa Einwegbecher aus Styropor an, landen diese – ganz gesetzeskonform – im Wertstoffsack. Doch als Dämmstoff wird Styropor verstärkt beim Hausbau eingesetzt. Da macht ihn nicht die größere Menge zum Problem, sondern die Tatsache, dass dort eingesetztes Styropor aus Brandschutzgründen oft mit flammenhemmenden Stoffen beschichtet worden ist, etwa HBCB (Hexabromcyclododecan). Die EU stuft den Stoff als sehr giftig ein, weil er sich unter Sonneneinstrahlung zersetzt und dann nach seinem Verfall in winzige Partikel z.T. in die Nahrungskette gelangt. Seit 2016 ist die Entsorgung von Dämmplatten aus Styropor, Styrodur bzw. dem verwandten Polystyrol im Baumischabfall nicht mehr zulässig. Unbelastete Dämmung aus Styropor muss in dafür vorgesehenen Säcken staubdicht verpackt sein und gleichfalls gesondert entsorgt werden.

Styropor bei Berlin Recycling entsorgen

Dachpappen

Auf Flachdächern, Garagen oder Gartenhäusern wurde sehr oft Dachpappe verbaut. Ältere Dachpappen sind meist geteert, zudem können sie Asbest enthalten. Ab Mitte der siebziger Jahre wurden Dachpappen dann mit Bitumen wetterfest gemacht, einem harzartigen, sehr energiereichen, aus Erdöl gewonnenem Stoff, der umweltverträglicher ist. Die Vorgehensweise beim Abriss und der Entsorgung von geteerten Dachpappen ist ebenso aufwendig wie bei Asbestdächern.

Bitumen ist ökologisch unbedenklich und nicht krebserzeugend. Anders als Teer enthalten Dachpappen auf Bitumenbasis keine sogenannten kanzerogene PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe). Nach Feststellung des PAK-Gehaltes können Sie als nicht gefährlicher Abfall entsorgt werden. Im Zweifelsfall ist dennoch ihre Entsorgung als Sondermüll, wie bei teerhaltigen Dachpappen, angeraten.

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PCB-haltige Lacke, Farben und Reste

Farben und Lacke als Sondermüll entsorgenFarben sind flüssig, Wasser ist es auch – trotzdem dürfen Farben und Lacke, selbst wenn sie keine Lösungsmittel enthalten und mit Wasser verdünnt werden können, nicht einfach in den Ausguss geschüttet werden. Immerhin gibt es aber heute viele Farben, deren Verpackung der blaue Umweltengel ziert, die unproblematisch entsorgt werden können.
Anders sieht es beim PCB aus (Poychlorierte Biphenyle = Weichmacher in Lacken und Farben), das bis heute häufig in der Bausubstanz als Dichtungsmasse oder in Lacken und Farben enthalten ist. Fallen diese Stoffe beim Rückbau oder Abriss an, dann handelt es sich um Sondermüll. Er darf nicht auf oberirdischen Deponien gelagert, sondern müssen in einer Verbrennungsanlage für Sondermüll verbrannt werden. Nicht allein das: Wegen der aufwendigen Abgasreinigung darf beim Verbrennungsprozess stets nur ein Teil der Anlagenkapazität zur Verbrennung PCB-haltigen Mülls genutzt werden.

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Fazit:

Bauabfälle richtig entsorgenOb beim Neubau, Rückbau, Umbau, Abriss, Teilabriss, Dacherneuerung oder bei einem größeren Sanierungsvorhaben – Bauabfälle lassen sich nun einmal nicht vermeiden. Aber kategorisieren und trennen! Wer alles in einen Container wirft, handelt fahrlässig und macht sich unter Umständen strafbar – je nachdem, was dort landet. Außerdem ist es eine Kostenfrage. Es lohnt sich immer, genau hinzuschauen. Viele der Bauabfälle, die man entsorgen will, ähneln einander: Gummi und Kunststoffe, Teerpappen und Bitumenpappen, Schieferplatten und Asbestplatten usw. Gehen Sie deshalb planvoll vor, ziehen Sie rechtzeitig eine Fachkraft von Berlin Recycling zu Rate, lassen Sie an der Baustelle zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Container aufstellen und informieren Sie alle, die es angeht, besonders also Ihre Leute vor Ort auf der Baustelle! Wenn diese Tipps beachtet werden, kann gar nichts mehr schief gehen und Bauabfälle werden immer richtig entsorgt.

 

Bildnachweise

© Vorschau- und Headerbild: pramot48 / stock.adobe.com

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© Asbest und Plan: FrancescoScatena / shutterstock.com

© Styropor Hauswand: KangeStudio / stock.adobe.com

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© Bauarbeiter Handschlag:  Syda Productions / stock.adobe.com