Die haushaltsnahe Sammlung und Entsorgung von Abfällen wird auch duales System genannt. Dahinter verbirgt sich die Tatsache, dass die Industrie durch die Verpackungsverordnung verpflichtet ist, die Rücknahme ihrer Produkte zu gewährleisten. Diese Pflicht erfüllten sie durch die Einführung des Grünen Punkts. Was Sie zum dualen System wissen müssen, erfahren Sie hier.

Ausgangspunkt: Die Verpackungsverordnung von 1991

Die Geschichte des dualen Systems reicht zurück in die neunziger Jahre. In dieser Zeit wurde die Verpackungsverordnung (VerpackV) erlassen. Sie war das erste Regelwerk, das die Produzenten dazu verpflichtete, sich um die Entsorgung ihrer Produkte zu kümmern. Die Verpackungsverordnung gilt als Testballon für das später entwickelte Kreislaufwirtschaftsgesetz, das umfassende Bestimmungen für Entsorgung und Recycling festlegt. Am 1. Januar 2019 wurde die Verpackungsordnung durch das Verpackungsgesetz abgelöst.

Die Verpackungsverordnung überträgt die Verantwortung für die Entsorgung auf die Wirtschaft. Vorher lag die Entsorgung in den Händen der Kommunen. Die Verpackungsverordnung hebt den Anschlusszwang für Verbraucher auf. Dieser verpflichtet den Einzelnen, seinen Hausmüll den Kommunen zur Entsorgung zu überlassen. Durch die Aufhebung ist eine Rückgabe an den Produzenten möglich. Sie wird von der VerpackV sogar explizit verlangt. Darüber hinaus legt Sie die Pflicht der Hersteller fest, ihre Produkte zurückzunehmen.

Wie genau die Rücknahme aussehen soll, ist den Herstellern freigestellt worden. Insbesondere eine Rücknahme im Handel hätte verschiedene Schwierigkeiten mit sich gebracht. Der Gesetzgeber stellte daher die Möglichkeit, ein Abholsystem zu erstellen, in Aussicht. 

Duales System in Deutschland

Dieses Abholsystem wurde dann ins Leben gerufen. Es trägt den Namen Duales System Deutschland und ist den meisten durch sein Logo bekannt: Der Grüne Punkt. Diese privatwirtschaftliche Organisation übernahm die Koordination von Sammlung und Sortierung der Verpackungen. 

Um die Mehrkosten für das Duale System zu finanzieren, wurde der Grüne Punkt ins Leben gerufen. Hersteller von Verpackungen erwerben eine Lizenz, dieses Logo auf Ihre Verpackungen zu drucken. Diese Lizenzgebühr geben Sie an die Käufer weiter. Mit den Einnahmen aus den Lizenzgebühren finanziert das duale System die Rücknahme und Entsorgung der Verpackungen. Dies geschieht etwa über den Gelben Sack oder die gelbe Tonne.

Das System einer Kooperation zwischen Privatwirtschaft und öffentlichen Trägern wird manchmal als Public-private-Partnership bezeichnet. Der Begriff “Duales System” bildet diese Zusammenarbeit von Industrie und (überwiegend) öffentlichen Entsorgungsunternehmen ab. 

Das Unternehmen mit dem Namen Duales System Deutschland hatte bis 2003 eine Monopolstellung. Diese wurde jedoch vom Bundeskartellamt gekippt. Seither sind weitere hinzugekommen. Stand 2019 sind neun Unternehmen als Anbieter dualer Systeme aktiv. 

Ziele des dualen Systems

Das direkte Ziel des dualen Systems für Verpackungen ist, die Recyclingquoten zu steigern. Bis zur Einführung wurden alle Haushaltsabfälle in der Restmülltonne entsorgt. Durch die Entsorgungspflicht der Hersteller wird eine Sortierung in Stoffgruppen gefördert. Somit wird der Weg für eine erneute Verwertung der Rohstoffe gelegt. 

Viele Rohstoffe können wiederverwendet werden, statt in der Müllverbrennungsanlage zu landen. Die getrennte Sammlung von Verpackungen ermöglicht eine Kreislaufwirtschaft, die Ressourcen schont und damit die Umwelt entlastet. 

Umgesetzt wird dieses Ziel durch eine getrennte Sammlung von Verpackungen am Haushalt. Auch Verpackungen aus Glas werden getrennt gesammelt. 

Ein indirektes Ziel der Verpackungsordnung war es, die Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen beizubehalten. Dieses Ziel wurde bisher jedoch nicht erreicht, seit der Einführung des dualen Systems ist der Anteil an Mehrwegverpackungen sogar gesunken.

Arten von Verpackungen

Im Verpackungsgesetz werden verschiedene Arten von Verpackungen beschrieben. Je nach Art fallen die Gebühren für die Entsorgung an anderer Stelle an. Das Gesetz unterscheidet zwischen folgenden Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und Transportverpackungen. Als Verbraucher kommen Sie vor allem mit den ersten beiden Arten in Berührung. 

Die Verkaufsverpackung ist diejenige, in welcher Sie das eigentliche Produkt kaufen, z.B. der Getränkekarton. Für manche Produkte gibt es zusätzlich Umverpackungen, z.B. der Karton fürs Müsli. Sie zahlen beim Kauf anteilig für die Entsorgung dieser Verpackungen mit. Umverpackungen dürfen Sie im Übrigen direkt beim Händler entsorgen.

Transportverpackungen fallen in der Logistik an. Die Kosten für die Entsorgung werden deshalb von Händlern und Vertreibern getragen.

Berlin Recycling und das duale System

Wir als Entsorgungsdienstleister sind ein Bestandteil des dualen Systems. Über unsere Glasiglus können Sie Ihre Glasverpackungen dem Recycling zuführen. Sie finden die Glascontainer überall in Berlin. 

Weitere Informationen zum dualen System

Haben Sie weitere Fragen zum dualen System? Unser Serviceteam ist gern bereit, Ihnen Auskünfte zu erteilen. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf:

  • Telefon (030) 60 97 20 0 (montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr)
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  • Fax (030) 60 97 20 10

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