Seit dem 1. April 2019 ist sie Pflicht für jeden Hauseigentümer: Die Biotonne. Mit der Pflicht werden Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes umgesetzt. Für etwa 20 % der Haushalte steht nun eine Tonne mehr zur Verfügung. Damit Sie die Biotonne richtig befüllen, haben wir Ihnen einige Tipps zusammengestellt.

Wofür ist die Biotonne gedacht?

Der Bund hat im Kreislaufwirtschaftsgesetz festgelegt, dass Bioabfälle seit dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln sind. Im gleichen Gesetz legt er fest, was man unter Bioabfällen zu verstehen hat. Bioabfälle sind demnach “biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende” Abfälle (§ 3 Abs. 7 KrWG).

Die Biotonne ist demnach für die Sammlung derjenigen Abfälle gedacht, die auf natürliche Weise verarbeitet werden können. Mithilfe verschiedener Technologien kann aus der Biomasse Nutzbares entstehen. Die von Haushaltsabfällen getrennte Sammlung von Biomüll trägt dazu bei, die Abfälle effizienter zu verarbeiten. Es entfällt die aufwendige Trennung von Rest- und Biomüll, die bei gemischter Entsorgung notwendig ist. Damit sinken Aufwand und Kosten, die Umwelt wird entlastet. Zudem sinkt das Risiko, dass Materialien in der Müllverbrennung landen, obwohl sie für andere Aufbereitungsmethoden geeignet sind.

Die meisten Bioabfälle stammen aus der Küche. Die Reste von Speisen und Lebensmittel vergären schnell, weshalb sie in Biogasanlagen zur Gewinnung von Methan genutzt werden. Das Gas ist ein Nebenprodukt der Gärung. Die festen Reststoffe werden anschließend kompostiert. 

Biotonnenpflicht: Wie kann ich sie umgehen?

Die seit 1. April 2019 geltende Biotonnenpflicht gilt für alle bewohnten Grundstücke in Berlin. Jeder Hausbesitzer muss daher eine der Tonnen mit dem braunen Deckel haben. Es besteht eine Möglichkeit, eine Ausnahme von der Pflicht genehmigt zu bekommen. Dazu müssen Hausbesitzer nachweisen, dass sie Eigenkompostierung durchführen. Dieser Nachweis muss jedoch stichhaltig sein: Eine bloße Behauptung, selbst einen Komposthaufen zu haben, reicht nicht. 

Um Geld zu sparen, sollten Sie die Biotonne nutzen. Denn die Kosten für die Entsorgung betragen nur ein knappes Drittel im Vergleich zum Hausmüll (12 € im Quartal gegenüber 34,76 € für eine 120-Liter-Tonne). Durch richtige Mülltrennung benötigen Sie dann eventuell eine kleinere Restmülltonne, wodurch Sie Entsorgungskosten sparen können.

Befüllung der Biotonne: Was gehört rein, was nicht?

Die Definition von Biomüll ist recht klar. Dennoch gibt es immer wieder Grenzfälle, bei denen Unsicherheit herrscht. Wir haben Ihnen deshalb eine exemplarische Übersicht erstellt, was in die Biotonne gehört - und was nicht.

Diese Abfälle gehören in die Biotonne

Die Biotonne soll für biologisch abbaubare Abfälle genutzt werden. Diese fallen vor allem in der Küche und im Garten an.

Grünabfälle: Geringe Mengen an Laub, Rasen- und Grünschnitt, Heu, Stroh sowie Blumenerde und sonstige Gartenabfälle gehören in die Biotonne. Für größere Mengen an Gartenabfällen bieten wir zusätzlich einen Containerdienst für Gartenabfälle an.

Kaffee- und Teefilter: Kaffeefilter können mitsamt dem Kaffeesatz entsorgt werden. Gleiches gilt für Teebeutel.

Organisches Material: Haare und Federn können ebenso über die Biotonne entsorgt werden wie Kleintierstreu.

Speisereste: Reste von Nahrungsmitteln, sowohl gekocht als auch roh, gehören in die Biotonne. Insbesondere verdorbene oder verschimmelte Lebensmittel sind in der Tonne richtig aufgehoben. Gleiches gilt für Nussschalen, Zitrusfrüchte, Knochen, Gräten, Eierschalen, Milchprodukte (aber keine Milch!) etc.

Tipps zur Entsorgung in der Biotonne

Nutzen Sie Mülltüten aus Papier, um Ihren Biomüll zu sammeln. Zwar bieten viele Händler auch Biomüllbeutel aus kompostierbarem Kunststoff an, diese können in der Kompostieranlage jedoch nicht von herkömmlichen Plastik unterschieden werden. Daher müssen sie aus der Biomasse entfernt werden, was Energie und Zeit kostet. 

Wickeln Sie Ihre verdorbenen und nässenden Bioabfälle in Zeitungspapier ein. Das Papier ist biologisch abbaubar und bindet die Nässe. Achten Sie darauf, dass es möglichst nicht bunt bedruckt ist. 

Küchentücher und Servietten können in kleineren Mengen im Bioabfall entsorgt werden. Dabei können auch Anhaftungen von biologischen Abfällen, z. B. Speiseresten, vorliegen. In der Papiertonne können Papierprodukte nur entsorgt werden, wenn diese trocken sind und keine Fremdstoffe aufweisen. Größeren Mengen Servietten oder ähnlichen Produkten mit Resten von biologischen Abfällen, werden über den Restmüll entsorgt.

Natürliche Käserinde darf in die Biotonne, solche mit Kunststoffüberzug hingegen nicht!

Das darf nicht in die Biotonne

Asche: Die Reste der Grillkohle können nicht vergoren oder kompostiert werden und gehören daher nicht in den Biomüll.

Behandeltes Holz: Imprägniertes oder lackiertes Holz kann nicht kompostiert werden und bedarf gesonderter Entsorgung (Containerdienst für Holzentsorgung). 

Hygieneartikel: Watte, Tampons und Binden gehören nicht zum Bioabfall. Gleiches gilt für Windeln.

Katzenstreu und Häufchen: Kot von Katzen und Hunden kann nicht in der Biotonne entsorgt werden. Auch Katzenstreu gehört im Gegensatz zu Kleintierstreu nicht in den Biomüll. Der Grund liegt darin, dass es sich bei Katzenstreu meist um mineralische Produkte handelt.

Milch: Während Milchprodukte wie Quark aufgrund der Bakterienkulturen den Abfall bereichern, kann Milch nicht in der Biotonne entsorgt werden. 

Verpackungen: Nutzen Sie je nach Art der Verpackung die Wertstofftonne oder den Glascontainer.

Weitere Fragen?

Haben Sie noch Fragen zur Entsorgung von Biomüll? Unser Serviceteam hilft Ihnen gern weiter:

  • Telefon (030) 60 97 20 0 (montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr)
  • Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Fax (030) 60 97 20 10

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